Betreff
Bürgeranregung Verkehrsberuhigte Zone Gottesbergstraße
Vorlage
011/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung zur Ergreifung von Maßnahmen in der verkehrsberuhigten Zone Gottesbergstraße wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Straßenverkehrs­ausschuss verwiesen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Ein Kamener Bürger beantragt in der verkehrsberuhigten Zone Gottesbergstraße Maßnahmen zu ergreifen, damit die dort spielenden Kinder nicht mehr von zu schnell fahrenden PKWs gefährdet werden.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.

Aus diesem Grund wird die Anregung des Kamener Bürgers an den Straßenverkehrsausschuss verwiesen.