Betreff
Anerkennung der Familienbande Familiennetzwerk Kamen e.V. als Freier Träger der Jugendhilfe
Vorlage
010/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Familienbande Familiennetzwerk Kamen e.V. die öffentliche Anerkennung nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Familienbande Familiennetzwerk Kamen e.V. ist seit Oktober 2007 eingetragener Verein und seit 2009 anerkanntes Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

 

Auf der Grundlage der Vereinssatzung, eines Tätigkeitsberichtes sowie der Gemeinnützigkeits­bescheinigung wird deutlich, dass der Verein im Sinne des § 1, SGB VIII tätig ist und ausschließlich gemeinnützige Zwecke erfolgt.

 

Auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen ist zu erwarten, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist

 

Aus Sicht der Verwaltung ist hinzuzufügen, dass der Verein einen hohen pädagogischen Stan­dard hat und mit der Stadt sowie anderen anerkannten Trägern der Jugendhilfe kooperiert.

 

Die Familienbande stellt eine Bereicherung in der Vielfalt der Trägerlandschaft in Kamen dar.

 

Die Anerkennung als freier Träger begründet keinen Anspruch auf finanzielle Zuwendungen von Seiten der Stadt Kamen