Bezirk IV (Kamen-Mitte)
Beschlussvorschlag:
Folgender Schiedsmann wird wieder gewählt:
Bezirk III : Herr Klaus Gube, Fritz-Erler-Straße 41, 59174 Kamen
Folgender Stellvertreter wird wiedergewählt:
Bezirk IV: Herr Klaus Gube, Fritz-Erler-Str. 41, 59174 Kamen
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden Schiedspersonen vom Rat der
Gemeinde
für die Dauer von 5 Jahren gewählt und anschließend durch die Leitung
des Amtsgerichtes bestätigt (§ 4 SchG).
Die Bestätigung der Wahl des Schiedsmannes für den Bezirk III, Herrn Klaus
Gube, erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichts am 17.03.2005.
Zum gleichen Zeitpunkt erfolgte die Bestätigung als
Schiedsmannstellvertreter für den Bezirk IV.
Die Zeitpunkte der o.g. Bestätigungen entsprechen jeweils dem Beginn der
Amtsperiode.
Um rechtzeitig vor Ablauf der Wahlperiode die neue Bestätigung des
Amtsgerichtes herbeiführen zu können, erfolgt schon jetzt die Wiederwahl.
Nach § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz NRW bleiben die bisherigen
Schiedspersonen bis zum Amtsantritt der neu- bzw. wiederzuwählenden
Schiedspersonen in ihrem Amt.
Herr Gube stellt sich nunmehr für den Bezirk III sowie für die
Stellvertretung für den Bezirk IV zur Wiederwahl.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes soll die
Gemeinde vor der Wahl bzw. Wiederwahl der Schiedsleute die regionale
Organisation, die sich der Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen
satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören.
Dies ist im Bereich der Stadt Kamen der Bund Deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen (Bezirksvertretung für den Landgerichtsbezirk Dortmund). Nach
positiver Bewertung der Bewerbung zur Wiederwahl durch den Bund Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen wird der o.g. Schiedsmann zur Wiederwahl
vorgeschlagen.