Betreff
Wiederwahl des Schiedsmannes für den Bezirk III (Kamen-Mitte) und des Stellvertreters für den
Bezirk IV (Kamen-Mitte)
Vorlage
152/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgender Schiedsmann wird wieder gewählt:

 

Bezirk III : Herr Klaus Gube, Fritz-Erler-Straße 41, 59174 Kamen

 

 

Folgender Stellvertreter wird wiedergewählt:

 

Bezirk IV: Herr Klaus Gube, Fritz-Erler-Str. 41, 59174 Kamen

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde

für die Dauer von 5 Jahren gewählt und anschließend durch die Leitung des Amtsgerichtes bestätigt (§ 4 SchG).

 

Die Bestätigung der Wahl des Schiedsmannes für den Bezirk III, Herrn Klaus Gube, erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichts am 17.03.2005.

 

Zum gleichen Zeitpunkt erfolgte die Bestätigung als Schiedsmannstellvertreter für den Bezirk IV.

 

Die Zeitpunkte der o.g. Bestätigungen entsprechen jeweils dem Beginn der Amtsperiode.

 

Um rechtzeitig vor Ablauf der Wahlperiode die neue Bestätigung des Amtsgerichtes her­bei­führen zu können, erfolgt schon jetzt die Wiederwahl.

 

Nach § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz NRW bleiben die bisherigen Schiedspersonen bis zum Amtsantritt der neu- bzw. wiederzuwählenden Schiedspersonen in ihrem Amt.

 

Herr Gube stellt sich nunmehr für den Bezirk III sowie für die Stellvertretung für den Bezirk IV  zur Wiederwahl.

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes soll die Gemeinde vor der Wahl bzw. Wiederwahl der Schiedsleute die regionale Organisation, die sich der Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören.

 

Dies ist im Bereich der Stadt Kamen der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Bezirksvertretung für den Landgerichtsbezirk Dortmund). Nach positiver Bewertung der Bewer­bung zur Wiederwahl durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen wird der o.g. Schiedsmann zur Wiederwahl vorgeschlagen.