Betreff
Umweltschutz- und verkehrstechnische Maßnahmen für die Anlieger der Lünener Straße auf Kamener Stadtgebiet
hier: Bürgeranregung vom 10.08.2009
Vorlage
147/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Beschlusslinie des Straßenverkehrsausschusses zur Kenntnis, mit der beraten worden ist:

   - weitere Querungshilfen auf der Lünener Straße nicht einzurichten, und
   - das Fahrradfahren auf den Gehwegen nicht zuzulassen.

2.      In der Frage des Nachtfahrverbots für den Durchgangsverkehr von LKW größer als
7,5 t wird auf die Entwurfsposition des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen hingewiesen.

3.      Hinsichtlich der Ermittlung von Luftschadstoffen wird die Verwaltung das Luftschadstoffscreening, hinsichtlich der Lärmbelastung den Lärmaktionsplan fortschreiben und ggf. entsprechende Maßnahmen vortragen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Wohnbereichs Kamen-West haben in einer dem Bürgermeister unter dem 10.08.2009 vorgelegten Bürgeranregung (siehe Anlage) vier Positio­nen ausformuliert vorgetragen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Kamen hat die Bürgeranregung vom 10.08.2009 in seiner Sitzung am 22.09.2009 zur Beratung und Beschlussfassung dem Pla­nungs- und Umweltausschuss zugewiesen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Frage weiterer Querungshilfen auf der Lünener Straße das zuständige Fachgremium, der Straßenverkehrsausschuss des Rates der Stadt Kamen, befasst gewesen ist.

 

Bereits in der Sitzung des Rates am 15.12.2005 hatte die Verwaltung zu einer Anfrage bzgl. zweier sich auf der Lünener Straße Anfang Dezember 2005 ereigneter folgenschwerer Unfälle auch zu der Anlage von weiteren Querungshilfen auf der Lünener Straße Stellung genommen und über Untersuchungsergebnisse der Verwaltung und der Polizeiinspektion Nord berichtet. So sei festgestellt worden, dass der Bau weiterer Querungshilfen auf der Lünener Straße nicht sinnvoll sei.

Im Straßenverkehrsausschuss am 21.03.2006 wurde von einem Ortstermin mit den fachbera­tenden Behörden (2 Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, 1 Vertreter des Straßen­verkehrsamtes des Kreises Unna, 1 Vertreter der Kreispolizeibehörde Unna, 1 Vertreter der Polizeiinspektion Nord, 1 Vertreter der Stadtverwaltung Kamen) berichtet.

Thematisiert wurde das Thema erneut in der Sitzung des StVA´s am 21.11.2006 mit gleichem Ergebnis.

 

Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass der Bürgermeister der Stadt Kamen in den Gesprächen mit der Bürgerinitiative Umweltschutz e.V. zu Beginn des Jahres 2008 zusagte, sich für die in der Diskussion um den mittlerweile aufgehobenen Bergkamener Bebauungsplan „Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld“ gewünschte Querungshilfe Hilsingstraße/Töddinghauser Straße (liegt auf Bergkamener Stadtgebiet) einzusetzen und die Forderung in die parlamentarischen Gremien einzutragen, wenn der neue Entwurf des Bebauungsplanes vorliegt.

Überdies ist im Straßenverkehrsausschuss – zuletzt ebenfalls in der Sitzung am 21. November 2006 - auch die Öffnung der Gehwege für Fahrradfahrer beraten worden mit dem Ergebnis, dass eine Öffnung unzweckmäßig und gefahrbringend sei. Zwar lässt die Breite des Gehweges in verschiedenen Bereichen eine kombinierte Führung zu. Da die Gehwegbreiten aber häufig wechseln, Treppen und andere Hindernisse in die Gehwege hineinragen, kann auf den meisten Abschnitten der Radfahrverkehr nicht zugelassen werden und muss wieder in den fließenden Verkehr zurückgeführt werden. Dadurch entstehen zusätzliche Gefährdungsmomente.

Lediglich im Teilbereich der Lünener Straße von der Weddinghofer Straße bis zur Kreuzung Hochstraße / Lünener Straße / Westring konnten die Gehwege für Radfahrer geöffnet werden, weil hier eben keine Gefährdung der Verkehrssicherheit gesehen worden ist.

 

Zu der jetzt vorliegenden Bürgeranregung referiert die Verwaltung den Standpunkt des Landes­betriebes Straßenbau NRW (Schreiben vom 18.08.2009) insofern, als der Landesbe-

trieb darauf hinweist, dass nach Überprüfung der gegebenen Gehwegbreiten durch die Straßenmeisterei ein gemeinsamer Rad- und Gehweg nicht realisierbar ist, da nach Richtlinie eine durchgehende Breite von 2,50 m eingehalten werden müsste.

 

Bzgl. des beantragten Nachtfahrverbots für den Durchgangsverkehr von LKW größer als 7,5 t zitiert die Verwaltung den mit o. g. Schreiben geäußerten Standpunkt des Landesbetriebes Straßenbau NRW:

„Bundesstraßen sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen. In geschlossenen Ortslagen gehören zum zusammenhän­genden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen. Aus diesem Grund und der Gegebenheit, dass es sich bei der Lünener Straße zusätzlich um eine Autobahnbedarfsumleitung handelt, kann einem Nachfahrverbot von LKW nicht zugestimmt werden.“

 

In den Gesprächen mit der Bürgerinitiative Umweltschutz e.V. zu Beginn des Jahres 2008 sagte der Bürgermeister der Stadt Kamen gleichwohl zu, sich bei stark ansteigenden Verkehrszahlen auf der B 61 durch die Ausweisung des neuen Bebauungsplangebietes auf Bergkamener Seite für ein Nachtfahrverbot für LKW größer als 7,5 t einzusetzen.

 

Vor dem Hintergrund der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie (ULR) hat die Verwaltung Ende des Jahres 2008 in einem ersten Schritt ein Fachbüro mit der Erarbeitung eines Lärmaktions­planes für die Stadt Kamen beauftragt. In der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Um­weltausschusses und des Straßenverkehrsausschusses am 10.12.2009 wird der Lärmaktions­plan in seiner Entwurfsfassung eingebracht. Er stellt die in einer ersten Stufe der Lärmaktions­planung geforderte Lärmkarten für Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und für die Haupteisen­bahnstrecke Dortmund – Hamm dar und formuliert Vorschläge zur Lärmvermeidung bzw. -min­derung in Bereichen mit Grenzwertüberschreitungen. Die Lärmminderung im Straßenverkehr stützt sich dabei vor allem auf den Einsatz von kostengünstigen, straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Verkehrslenkung und –organisation (Markierung, Beschilderung) und punktu­eller baulicher Maßnahmen (z.B. Querungshilfen). Diese Vorschläge werden an bestimmten Punkten den bisherigen Positionen der Stadt und der Straßenbaulastträger entgegen stehen und müssen nun vor dem Hintergrund der Lärmminderung neu diskutiert werden. Hier ist auch der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses zur Bewerbung der Stadt Kamen um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“ zu berücksichtigen (Förderung des Fuß- und Radverkehrs).

 

Obwohl die Lünener Straße, die eine Verkehrsbelastung von weniger als 6 Mio. Kfz/Jahr auf­weist, erst in der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung bis zum Jahre 2013 zu untersuchen wäre, hat die Verwaltung im Vorgriff auf die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes die Lünener Straße schon jetzt als zusätzlichen Untersuchungsbereich mit aufnehmen lassen.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes beschreibt die Problemfelder an der Lünener Straße und entwickelt integrative Lösungsansätze, die sich auf den Radverkehr, Querungshilfen, Geschwin­digkeitsreduzierung und eine Verstetigung des Verkehrs bis hin zu Nachtfahrverboten und die Dämmung von Gebäudehüllen beziehen. Bevor der Entwurf des Lärmaktionsplanes beschlos­sen werden kann, sind noch die Bürger und die zuständigen Behörden bzw. Straßenbaulastträ­ger zu beteiligen. Konkrete Handlungsmöglichkeiten ergeben sich erst nach der Beschlussfas­sung in Abhängigkeit von Prioritäten und verfügbaren Finanzmitteln der zuständigen Stellen.

 

Zur Ermittlung der Luftschadstoff-Belastung an stark befahrenen Straßen hat die Stadt Kamen an dem vom Land NRW im Jahre 2007 eingeführten Screeningverfahren für Luftschadstoffe (rechnergestützte Simulation der Luftschadstoff-Belastung an Verkehrswegen) teilgenommen und unter anderem drei Streckenabschnitte an der Lünener Straße berechnen lassen. Die da­malige Auswertung der Berechnungsergebnisse durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat keine Überschreitung der geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM10) an der Lünener Straße ergeben.

Das Landesamt hat der Verwaltung mit Schreiben vom 02.10.2009 noch einmal bestätigt, dass die berechneten PM10-Jahresmittelwerte zwischen 27 und 29 µg/m³ klar unter dem derzeitigen Grenzwert von 40 µg/m³ liegen und aufgrund der inhomogenen Randbebauung der Straße da­von auszugehen ist, dass die tatsächlichen PM10-Werte eher noch unter den berechneten Wer­ten liegen. Eine außergewöhnliche Feinstaubbelastung wird an der Lünener Straße klar ausge­schlossen. Darüber hinaus sind die PM10-Messgeräte des Landesamtes zur Zeit alle im Einsatz und für das Jahr 2010 bereits verplant.

 

Sowohl das Luftschadstoffscreening als auch die Lärmaktionsplanung werden fortgeschrieben. Das bedeutet, dass künftig die Berechnungen bzw. Untersuchungen zu Luft und Lärm ent­sprechend der gesetzlichen Vorgaben oder bei sich ändernden Randbedingungen (z.B. mar­kante Änderungen bei Verkehrsmengen etc.) aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass evtl. notwendige Maßnahmen zur Lärm- oder Luftschadstoffreduzie­rung im Bereich der Lünener Straße nur in Abstimmung mit und auf Veranlassung des Landes­betriebes Strassen NRW (zuständiger Baulastträger) umzusetzen sind.

 

Mit Datum vom 30.11.2009 erhielt die Verwaltung die Unterlagen zur Beteiligung zum Be­bauungsplan B 61 „Ostfeld“ der Stadt Bergkamen, einschließlich eines Fachgutachtens zu den Luftschadstoffimmissionen im Umfeld des Bebauungsplanes. Dieses Gutachten stellt die Aus­wirkungen der Planung auf die Luftqualität im Bereich der sich östlich der Töddinghauser Straße anschließenden Wohnbebauung dar. Der Gutachter war von der Stadt Bergkamen beauftragt, die Stickstoffdioxid(NO2)- und Feinstaub(PM10)-Immissionen mit Hilfe von Simulations­rechnun­gen zu bestimmen.

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen wird die Verwaltung dazu im Planungs- u. Umwelt­ausschuss berichten.