hier: Bürgeranregung vom 10.08.2009
Beschlussvorschlag:
1. Der
Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Beschlusslinie des
Straßenverkehrsausschusses zur Kenntnis, mit der beraten worden ist:
- weitere Querungshilfen auf der
Lünener Straße nicht einzurichten, und
- das Fahrradfahren auf den Gehwegen
nicht zuzulassen.
2. In
der Frage des Nachtfahrverbots für den Durchgangsverkehr von LKW größer als
7,5 t wird auf die Entwurfsposition des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen
hingewiesen.
3. Hinsichtlich der Ermittlung von Luftschadstoffen wird die Verwaltung das Luftschadstoffscreening, hinsichtlich der Lärmbelastung den Lärmaktionsplan fortschreiben und ggf. entsprechende Maßnahmen vortragen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zahlreiche
Bürgerinnen und Bürger des Wohnbereichs Kamen-West haben in einer dem
Bürgermeister unter dem 10.08.2009 vorgelegten Bürgeranregung (siehe Anlage)
vier Positionen ausformuliert vorgetragen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss des Rates der Stadt Kamen hat die Bürgeranregung vom 10.08.2009
in seiner Sitzung am 22.09.2009 zur Beratung und Beschlussfassung dem Planungs-
und Umweltausschuss zugewiesen.
Die Verwaltung weist
darauf hin, dass mit der Frage weiterer Querungshilfen auf der Lünener Straße
das zuständige Fachgremium, der Straßenverkehrsausschuss des Rates der Stadt
Kamen, befasst gewesen ist.
Bereits in der
Sitzung des Rates am 15.12.2005 hatte die Verwaltung zu einer Anfrage bzgl.
zweier sich auf der Lünener Straße Anfang Dezember 2005 ereigneter
folgenschwerer Unfälle auch zu der Anlage von weiteren Querungshilfen auf der
Lünener Straße Stellung genommen und über Untersuchungsergebnisse der
Verwaltung und der Polizeiinspektion Nord berichtet. So sei festgestellt
worden, dass der Bau weiterer Querungshilfen auf der Lünener Straße nicht
sinnvoll sei.
Im
Straßenverkehrsausschuss am 21.03.2006 wurde von einem Ortstermin mit den
fachberatenden Behörden (2 Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, 1
Vertreter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Unna, 1 Vertreter der Kreispolizeibehörde
Unna, 1 Vertreter der Polizeiinspektion Nord, 1 Vertreter der Stadtverwaltung
Kamen) berichtet.
Thematisiert wurde
das Thema erneut in der Sitzung des StVA´s am 21.11.2006 mit gleichem Ergebnis.
Gleichwohl ist
darauf hinzuweisen, dass der Bürgermeister der Stadt Kamen in den Gesprächen
mit der Bürgerinitiative Umweltschutz e.V. zu Beginn des Jahres 2008 zusagte,
sich für die in der Diskussion um den mittlerweile aufgehobenen Bergkamener
Bebauungsplan „Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld“ gewünschte Querungshilfe
Hilsingstraße/Töddinghauser Straße (liegt auf Bergkamener Stadtgebiet)
einzusetzen und die Forderung in die parlamentarischen Gremien einzutragen,
wenn der neue Entwurf des Bebauungsplanes vorliegt.
Überdies ist im
Straßenverkehrsausschuss – zuletzt ebenfalls in der Sitzung am 21. November
2006 - auch die Öffnung der Gehwege für Fahrradfahrer beraten worden mit dem
Ergebnis, dass eine Öffnung unzweckmäßig und gefahrbringend sei. Zwar lässt die
Breite des Gehweges in verschiedenen Bereichen eine kombinierte Führung zu. Da
die Gehwegbreiten aber häufig wechseln, Treppen und andere Hindernisse in die
Gehwege hineinragen, kann auf den meisten Abschnitten der Radfahrverkehr nicht
zugelassen werden und muss wieder in den fließenden Verkehr zurückgeführt
werden. Dadurch entstehen zusätzliche Gefährdungsmomente.
Lediglich im
Teilbereich der Lünener Straße von der Weddinghofer Straße bis zur Kreuzung
Hochstraße / Lünener Straße / Westring konnten die Gehwege für Radfahrer
geöffnet werden, weil hier eben keine Gefährdung der Verkehrssicherheit gesehen
worden ist.
Zu der jetzt
vorliegenden Bürgeranregung referiert die Verwaltung den Standpunkt des Landesbetriebes
Straßenbau NRW (Schreiben vom 18.08.2009) insofern, als der Landesbe-
trieb darauf
hinweist, dass nach Überprüfung der gegebenen Gehwegbreiten durch die
Straßenmeisterei ein gemeinsamer Rad- und Gehweg nicht realisierbar ist, da
nach Richtlinie eine durchgehende Breite von 2,50 m eingehalten werden müsste.
Bzgl. des
beantragten Nachtfahrverbots für den Durchgangsverkehr von LKW größer als 7,5 t
zitiert die Verwaltung den mit o. g. Schreiben geäußerten Standpunkt des
Landesbetriebes Straßenbau NRW:
„Bundesstraßen sind
öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem
weiträumigen Verkehr dienen. In geschlossenen Ortslagen gehören zum zusammenhängenden
Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.
Aus diesem Grund und der Gegebenheit, dass es sich bei der Lünener Straße
zusätzlich um eine Autobahnbedarfsumleitung handelt, kann einem Nachfahrverbot
von LKW nicht zugestimmt werden.“
In den Gesprächen
mit der Bürgerinitiative Umweltschutz e.V. zu Beginn des Jahres 2008 sagte der
Bürgermeister der Stadt Kamen gleichwohl zu, sich bei stark ansteigenden
Verkehrszahlen auf der B 61 durch die Ausweisung des neuen
Bebauungsplangebietes auf Bergkamener Seite für ein Nachtfahrverbot für LKW
größer als 7,5 t einzusetzen.
Vor dem Hintergrund
der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie (ULR) hat die Verwaltung Ende des
Jahres 2008 in einem ersten Schritt ein Fachbüro mit der Erarbeitung eines
Lärmaktionsplanes für die Stadt Kamen beauftragt. In der gemeinsamen Sitzung
des Planungs- und Umweltausschusses und des Straßenverkehrsausschusses am 10.12.2009
wird der Lärmaktionsplan in seiner Entwurfsfassung eingebracht. Er stellt die
in einer ersten Stufe der Lärmaktionsplanung geforderte Lärmkarten für Straßen
mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und für die Haupteisenbahnstrecke Dortmund – Hamm
dar und formuliert Vorschläge zur Lärmvermeidung bzw. -minderung in Bereichen
mit Grenzwertüberschreitungen. Die Lärmminderung im Straßenverkehr stützt sich
dabei vor allem auf den Einsatz von kostengünstigen, straßenverkehrsrechtlichen
Maßnahmen zur Verkehrslenkung und –organisation (Markierung, Beschilderung) und
punktueller baulicher Maßnahmen (z.B. Querungshilfen). Diese Vorschläge werden
an bestimmten Punkten den bisherigen Positionen der Stadt und der
Straßenbaulastträger entgegen stehen und müssen nun vor dem Hintergrund der
Lärmminderung neu diskutiert werden. Hier ist auch der Beschluss des Haupt- und
Finanzausschusses zur Bewerbung der Stadt Kamen um die Mitgliedschaft in der
Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“ zu
berücksichtigen (Förderung des Fuß- und Radverkehrs).
Obwohl die Lünener
Straße, die eine Verkehrsbelastung von weniger als 6 Mio. Kfz/Jahr aufweist,
erst in der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung bis zum Jahre 2013 zu
untersuchen wäre, hat die Verwaltung im Vorgriff auf die Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes die Lünener Straße schon jetzt als zusätzlichen
Untersuchungsbereich mit aufnehmen lassen.
Der Entwurf des
Lärmaktionsplanes beschreibt die Problemfelder an der Lünener Straße und
entwickelt integrative Lösungsansätze, die sich auf den Radverkehr,
Querungshilfen, Geschwindigkeitsreduzierung und eine Verstetigung des Verkehrs
bis hin zu Nachtfahrverboten und die Dämmung von Gebäudehüllen beziehen. Bevor
der Entwurf des Lärmaktionsplanes beschlossen werden kann, sind noch die
Bürger und die zuständigen Behörden bzw. Straßenbaulastträger zu beteiligen.
Konkrete Handlungsmöglichkeiten ergeben sich erst nach der Beschlussfassung in
Abhängigkeit von Prioritäten und verfügbaren Finanzmitteln der zuständigen
Stellen.
Zur Ermittlung der
Luftschadstoff-Belastung an stark befahrenen Straßen hat die Stadt Kamen an dem
vom Land NRW im Jahre 2007 eingeführten Screeningverfahren
für Luftschadstoffe (rechnergestützte Simulation der
Luftschadstoff-Belastung an Verkehrswegen) teilgenommen und unter anderem drei
Streckenabschnitte an der Lünener Straße berechnen lassen. Die damalige
Auswertung der Berechnungsergebnisse durch das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat keine Überschreitung der geltenden
Grenzwerte für Feinstaub (PM10) an der Lünener Straße ergeben.
Das Landesamt hat
der Verwaltung mit Schreiben vom 02.10.2009 noch einmal bestätigt, dass die
berechneten PM10-Jahresmittelwerte zwischen 27 und 29 µg/m³ klar unter dem derzeitigen Grenzwert von
40 µg/m³ liegen und aufgrund der inhomogenen
Randbebauung der Straße davon auszugehen ist, dass die tatsächlichen PM10-Werte
eher noch unter den berechneten Werten liegen. Eine außergewöhnliche
Feinstaubbelastung wird an der Lünener Straße klar ausgeschlossen. Darüber
hinaus sind die PM10-Messgeräte des Landesamtes zur Zeit alle im
Einsatz und für das Jahr 2010 bereits verplant.
Sowohl das
Luftschadstoffscreening als auch die Lärmaktionsplanung werden fortgeschrieben.
Das bedeutet, dass künftig die Berechnungen bzw. Untersuchungen zu Luft und
Lärm entsprechend der gesetzlichen Vorgaben oder bei sich ändernden
Randbedingungen (z.B. markante Änderungen bei Verkehrsmengen etc.)
aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass evtl.
notwendige Maßnahmen zur Lärm- oder Luftschadstoffreduzierung im Bereich der
Lünener Straße nur in Abstimmung mit und auf Veranlassung des Landesbetriebes
Strassen NRW (zuständiger Baulastträger) umzusetzen sind.
Mit Datum vom 30.11.2009 erhielt die Verwaltung die Unterlagen zur Beteiligung zum Bebauungsplan B 61 „Ostfeld“ der Stadt Bergkamen, einschließlich eines Fachgutachtens zu den Luftschadstoffimmissionen im Umfeld des Bebauungsplanes. Dieses Gutachten stellt die Auswirkungen der Planung auf die Luftqualität im Bereich der sich östlich der Töddinghauser Straße anschließenden Wohnbebauung dar. Der Gutachter war von der Stadt Bergkamen beauftragt, die Stickstoffdioxid(NO2)- und Feinstaub(PM10)-Immissionen mit Hilfe von Simulationsrechnungen zu bestimmen.
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen wird die Verwaltung dazu im Planungs- u. Umweltausschuss berichten.