Betreff
Lärmaktionsplan der Stadt Kamen
hier: Vorstellung der Entwurfsfassung
Vorlage
144/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Planungs- und Umweltausschuss und der Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen nehmen die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Verwaltung hat zuletzt am 15.06.2009 im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gegeben und den Bearbeitungsstand der Lärmaktionsplanung dargestellt. In der ersten Stufe der Lärmaktionspla­nung werden Lärmkarten für Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und für die Haupteisenbahn­strecke Dortmund–Hamm erarbeitet und Vorschläge zur Lärmvermeidung bzw. -minderung in Bereichen mit Auslösewertüberschreitungen formuliert.
Obwohl die im Stadtgebiet liegenden Abschnitte der B 61
und L 663 (Dortmunder Allee) eine Verkehrsbelastung von weniger als 6 Mio. Kfz/Jahr aufweisen und erst in der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung bis zum Jahre 2013 zu untersuchen wären, hat die Verwaltung im Vorgriff auf die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes diese Straßenabschnitte schon jetzt als zusätzli­che Untersuchungsbereiche mit aufnehmen lassen.

 

Die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen (LAP) liegt nunmehr vor und wird in der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und des Straßenver­kehrsausschusses der Stadt Kamen am 10.12.2009 durch das Planungsbüro Richter-Richard (Aachen) vorgestellt, das von der Verwaltung Ende 2008 mit der Erarbeitung des Lärmaktions­planes beauftragt wurde.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der LAP-Entwurf mit dem Ziel der Lärmminderung / -vermeidung erneut Maßnahmen in die Diskussion bringt, die schon früher unter anderen Gesichtspunkten im Rat bzw. den Fachausschüssen der Stadt Kamen beraten wurden und dort abgelehnt worden sind – z.B. Parkraumbewirtschaftung in der City oder Que­rungshilfen an der Lünener Straße.

Mit der Einbringung des Entwurfs beginnt die inhaltliche Diskussion und Beratung der Lärmak­tionsplanung der Stadt Kamen. In einer ersten, vorgezogenen Bürgerbeteiligung wird nach ge­sonderter Ankündigung ab Januar 2010 der LAP-Entwurf auf der Internetseite der Stadtplanung Kamen eingestellt und im Fachbereich Planung, Bauen und Umwelt zur Einsichtnahme ausge­legt. Bis Ende Februar können die Bürger dann ihre Anregungen oder Bedenken der Stadt mit­teilen. In dieser Zeit wird die Stadt den konkret betroffenen Bürgern auch ein zusätzliches Infor­mations- und Gesprächsangebot in Form von Bürgersprechstunden machen. Parallel wird der LAP-Entwurf an die „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB, z.B. Landesbetrieb Straßen NRW, Deutsche Bahn) zur Prüfung und Stellungnahme verschickt.

 

Die bis Ende Februar eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und nach Bewertung ggf. in den LAP-Entwurf eingearbeitet. Im zweiten Quartal geht die Stadt Kamen mit dem geänderten Entwurf in die formale Bürger- und TÖB-Beteiligung (Offenlegung). Die fristgerecht vorgelegten Stellungnahmen werden abgewogen. Die aus dem Abwägungsprozess resultierenden Änderun­gen werden in den LAP-Entwurf eingearbeitet. Schließlich wird der LAP in seiner aktualisierten und komplettierten Fassung den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Kamen zur Be­schlussfassung vorgelegt, was nach derzeitiger Einschätzung für die Jahresmitte 2010 zu er­warten ist.

 

Konkrete Handlungsmöglichkeiten ergeben sich nach der Beschlussfassung des LAP in Abhän­gigkeit von Prioritäten und verfügbaren Finanzmitteln der zuständigen Stellen (Baulastträger).

 

Wie oben erwähnt und gesetzlich vorgegeben, ist die Stadt Kamen verpflichtet, den Lärmak­tionsplan fortzuschreiben und in einer zweiten Stufe die Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz/Jahr bis zum 30. Juni 2012 zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden in einen er­weiterten Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2013 einfließen.