hier: Vorstellung der Entwurfsfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Planungs- und Umweltausschuss und der Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen nehmen die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Verwaltung hat zuletzt am 15.06.2009 im Planungs- und
Umweltausschuss der Stadt Kamen einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie gegeben und den Bearbeitungsstand der
Lärmaktionsplanung dargestellt. In der
ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden Lärmkarten für Straßen mit
mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und für die
Haupteisenbahnstrecke Dortmund–Hamm erarbeitet und Vorschläge zur Lärmvermeidung bzw. -minderung
in Bereichen mit Auslösewertüberschreitungen formuliert.
Obwohl die im Stadtgebiet liegenden Abschnitte der B 61 und L 663 (Dortmunder Allee) eine
Verkehrsbelastung von weniger als 6
Mio. Kfz/Jahr aufweisen und erst in der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung
bis zum Jahre 2013 zu untersuchen wären, hat die Verwaltung im Vorgriff
auf die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes diese Straßenabschnitte schon jetzt als zusätzliche
Untersuchungsbereiche mit aufnehmen lassen.
Die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen
(LAP) liegt nunmehr vor und wird in der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses und des Straßenverkehrsausschusses der Stadt Kamen am
10.12.2009 durch das Planungsbüro Richter-Richard (Aachen) vorgestellt, das von
der Verwaltung Ende 2008 mit der
Erarbeitung des Lärmaktionsplanes beauftragt wurde.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der LAP-Entwurf mit
dem Ziel der Lärmminderung / -vermeidung erneut Maßnahmen in die Diskussion
bringt, die schon früher unter anderen Gesichtspunkten im Rat bzw. den
Fachausschüssen der Stadt Kamen beraten wurden und dort abgelehnt worden sind –
z.B. Parkraumbewirtschaftung in der City oder Querungshilfen an der Lünener
Straße.
Mit der Einbringung des Entwurfs beginnt die inhaltliche Diskussion und Beratung der Lärmaktionsplanung der Stadt Kamen. In einer ersten, vorgezogenen Bürgerbeteiligung wird nach gesonderter Ankündigung ab Januar 2010 der LAP-Entwurf auf der Internetseite der Stadtplanung Kamen eingestellt und im Fachbereich Planung, Bauen und Umwelt zur Einsichtnahme ausgelegt. Bis Ende Februar können die Bürger dann ihre Anregungen oder Bedenken der Stadt mitteilen. In dieser Zeit wird die Stadt den konkret betroffenen Bürgern auch ein zusätzliches Informations- und Gesprächsangebot in Form von Bürgersprechstunden machen. Parallel wird der LAP-Entwurf an die „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB, z.B. Landesbetrieb Straßen NRW, Deutsche Bahn) zur Prüfung und Stellungnahme verschickt.
Die bis Ende Februar eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und nach Bewertung ggf. in den LAP-Entwurf eingearbeitet. Im zweiten Quartal geht die Stadt Kamen mit dem geänderten Entwurf in die formale Bürger- und TÖB-Beteiligung (Offenlegung). Die fristgerecht vorgelegten Stellungnahmen werden abgewogen. Die aus dem Abwägungsprozess resultierenden Änderungen werden in den LAP-Entwurf eingearbeitet. Schließlich wird der LAP in seiner aktualisierten und komplettierten Fassung den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Kamen zur Beschlussfassung vorgelegt, was nach derzeitiger Einschätzung für die Jahresmitte 2010 zu erwarten ist.
Konkrete
Handlungsmöglichkeiten ergeben sich nach der Beschlussfassung des LAP in Abhängigkeit
von Prioritäten und verfügbaren Finanzmitteln der zuständigen Stellen
(Baulastträger).
Wie oben erwähnt und
gesetzlich vorgegeben, ist die Stadt Kamen verpflichtet, den Lärmaktionsplan
fortzuschreiben und in einer zweiten Stufe die Lärmkarten für
Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz/Jahr bis zum 30. Juni 2012 zu erarbeiten.
Die Ergebnisse werden in einen erweiterten Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2013
einfließen.