Betreff
Bürgeranregung zum Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Lüner Höhe
Vorlage
125/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Bürgeranregung des Türkischen Sportclub Kamen 1980 e.V. zum Bau eines Kunst­rasenplatzes auf der Sportanlage Lüner Höhe wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

2.      Der Bau von Kunstrasenplätzen wird in die weitere Sportstättenentwicklungsplanung auf­genommen. Das ist in eine Maßnahmenliste einzuordnen, deren Umsetzung unter dem Vorbehalt einer Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel steht.

3.      Der Schul- und Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch regelmäßige Unter­haltungs­arbeiten des Fachbereiches Servicebetriebe die Sportanlage Lüner Höhe, ins­besondere der vorhandene Tennenplatz, in einem bespielbaren Zustand gehalten wird.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Bürgeranregung vom 19.10.2009 weist der Türkische Sportclub Kamen 1980 e.V. auf einen nach seiner Auffassung bedenklichen Zustand des Tennenplatzes der Sportanlage Lüner Höhe hin. Bei Regenfällen werde der Tennenbelag teilweise weggespült, so dass Ziegelsteine zum Vorschein kommen würden. Es sei daher sinnvoll, schnellstmöglich den Bau eines Kunstrasen­platzes durchzuführen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2009 die Bürgeranregung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Schul- und Sportausschuss verwiesen.

 

Bereits am 06.12.2007 hat die Verwaltung in einem Gespräch mit den Vorsitzenden der Fuß­ballvereine sowie der zum damaligen Zeitpunkt von der Übertragung der Sportplatzanlage Jahnstraße (Tennenplatz) an den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. betrof­fenen Vereine (BV Nr. 112/2007) unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haus­haltsmittel die Sportentwicklung des Jahres 2008 und folgende vorgestellt. In diesem Gespräch wurde von den Vereinsvorsitzenden deutlich gemacht, dass die Vereine zunehmend Interesse daran haben, dass die auf den städt. Sportplatzanlagen vorhandenen Tennenplätze durch den Umbau als Kunstrasenplätze eine Modernisierung erfahren.

 

Hierüber hat die Verwaltung in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 10.09.2008 unter dem Tagesordnungspunkt 6 – aktuelle Sportbaumaßnahmen – berichtet.

 

Dieser Ansatz zur Modernisierung der Sportplatzanlagen wurde durch die Verwaltung bereits in der Planung der anstehenden und in 2009/2010 zu realisierenden Maßnahme Sportplatzanlage Heerener Straße umgesetzt. Die Ausbaukriterien wurden in der Sitzung des Schul- und Sport­ausschusses am 18.06.2009 vorgestellt (BV 037/2009).

 

Eine Entscheidung zur zukünftigen Ausstattung der städt. Sportplatzanlagen mit Kunstrasen­plätzen, insbesondere auch eine aus sport- und finanztechnischer Sicht notwendige Prioritäten­setzung und Festlegung in der Sportstättenentwicklungsplanung, ist unter mehreren Gesichts­punkten zu betrachten. Hierzu zählen:

 

·         die Vereinsentwicklung,

·         der Zustand der Sportplatzanlagen,

·         immissionsrechtliche Aspekte,

·         mögliche Nutzungskonflikte,

·         die bilanztechnischen Restbuchwerte,

·         der Umfang der Maßnahme

·         und die erforderlichen Kosten.

 

Detaillierte Ausführungen dazu werden unter dem Tagesordnungspunkt 8 – Weiterentwicklung der städt. Außensportanlagen – in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 19.11.2009 vorgetragen.

 

Aufgrund des vorhandenen Untergrundes befindet sich der Tennenplatz der Sportanlage Lüner Höhe zwar insgesamt in einem vergleichsweise weichen und gegenüber Feuchtigkeit anfälligen Zustand. Er weist darüber hinaus aber keinen von den anderen städt. Sportanlagen abweichen­den Pflegezustand auf, der eine Bespielbarkeit gefährdet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bürgeranregung zum Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Lüner Höhe zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.