Betreff
Bürgeranregung zum Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Lüner Höhe
Vorlage
120/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung betreffend dem Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Lüner Höhe wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Schul- und Sportausschuss verwiesen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Verein TSC Kamen beantragt den Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Lüner Höhe. Zur Begründung wird der schlechte Zustand der Anlage aufgeführt.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.

Aus diesem Grund wird die Anregung des Kamener Bürgers an Schul- und Sportausschuss verwiesen.