Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka-Me "Feuerwehr-Methler"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
117/2009
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Be­bauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die be­stehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 Ka-Me aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt teilweise im Bebauungsplan Nr. 21 Ka-Me und ist hier als „Fläche und Baugrundstück für den Gemeinbedarf – Feuerwehr“ sowie als „nicht überbaubare Grundstücksfläche“ gekennzeichnet.

 

Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist Schaffung einer Baufläche für die Erweiterung der Feuerwehr-Methler.

 

 

Die konkrete Planungserfordernis ergibt sich aus folgendem Grund:

 

Die Feuerwache der Feuerwehr-Methler an der Straße „Bunte Kuh“ stößt bereits seit geraumer Zeit an ihre räumlichen Grenzen. Sowohl die Möglichkeiten für das Unterstellen und Warten der Fahrzeuge und Gerätschaften, als auch der Platzbedarf für Schulungsmaßnahmen, Umkleide- und Aufenthaltsräume ist nicht mehr zeitgemäß und sehr unzureichend. Der Bebauungsplan Nr. 21 Ka-Me aus dem Jahre 1980 berücksichtigt die heutigen Bedarfe einer modernen Feuerwache nicht in ausreichendem Maße. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht möglich, da die Standorterweiterung die räumlichen Grenzen des bestehenden Bebauungsplanes überschreitet.