hier: Aufstellungsbeschluss
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me „zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).
- Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me aufgehoben.
- Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt teilweise im Bebauungsplan Nr. 10 Ka-Me und ist hier als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gekennzeichnet.
Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die städtebauliche Neuordnung der bisherigen Gemengelage. Es soll eine an den Standort angepasste Entwicklung erfolgen, die auch in Zukunft ein miteinander von Wohnen und Gewerbe ermöglicht.
Die konkrete Planungserfordernis ergibt sich aus folgendem Grund:
Zur Zeit befindet sich in dem Bereich eine im Wesentlichen ungeordnete Gemengelage aus Wohnen, straßenbegleitend zur Schimmelstraße, und Gewerbenutzungen, die zum Teil aufgegeben sind, sowie unstrukturierten Gartenflächen. Um den gesamten Bereich zu reanimieren und einer geordneten Entwicklung zuzuführen, die im Einklang mit den Lärmschutzanforderungen der Eisenbahn ist, ist ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Hierbei sind auch Teile des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me „Schimmelstraße“ neu zu überplanen, da die angestrebte Entwicklungsperspektive nicht mehr den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Anlagen:
Lageplan