Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me "zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
113/2009
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me „zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die be­stehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt teilweise im Bebauungsplan Nr. 10 Ka-Me und ist hier als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gekennzeichnet.

 

Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die städtebauliche Neuordnung der bisherigen Gemenge­lage. Es soll eine an den Standort angepasste Entwicklung erfolgen, die auch in Zukunft ein miteinander von Wohnen und Gewerbe ermöglicht.

 

 

Die konkrete Planungserfordernis ergibt sich aus folgendem Grund:

 

Zur Zeit befindet sich in dem Bereich eine im Wesentlichen ungeordnete Gemengelage aus Wohnen, straßenbegleitend zur Schimmelstraße, und Gewerbenutzungen, die zum Teil aufge­geben sind, sowie unstrukturierten Gartenflächen. Um den gesamten Bereich zu reanimieren und einer geordneten Entwicklung zuzuführen, die im Einklang mit den Lärm­schutzanforde­rungen der Eisenbahn ist, ist ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Hierbei sind auch Teile des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me „Schimmelstraße“ neu zu überplanen, da die ange­strebte Entwicklungsperspektive nicht mehr den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent­spricht.


Anlagen:

 

Lageplan