Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die Dauer
seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in den Aufsichtsrat der
Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH
ordentliche Mitglieder: stellvertretende Mitglieder:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Aufsichtsrat der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH besteht gem. § 10 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 13 Mitgliedern. Der Bürgermeister und der Kämmerer der Stadt Kamen sind Kraft Amtes Mitglieder des Aufsichtsrates. 9 weitere Mitglieder werden vom Rat der Stadt Kamen für die Dauer seiner Wahlzeit bestellt werden.
Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist für das Wahlverfahren § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. Danach ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.