Betreff
Bestellung eines sachverständigen Bürgers gem. § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmalschutzgesetz NW
Vorlage
099/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt gem. § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Kamen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2008, den Ortsheimatpfleger Herrn Karl-Heinz Stoltefuß als sachverständigen Bürger und die Ortsheimatpflegerin Frau Edith Sujatta als stellvertretende sachverständige Bürgerin  im Sinne von § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmal­schutz­gesetz NRW zu bestellen.

Rechtstellung, Rechte und Pflichten ergeben sich aus §§ 28 ff. Gemeindeordnung NRW.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Hauptsatzung der Stadt Kamen sieht in § 10 Abs. 3 vor, dass an der Beratung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zusätzlich für die Belange der Denkmalpflege ein sachverständiger Bürger mit beratender Stimme (§ 23 Abs. 2 Satz 3 DschG NRW) teilnimmt. Mit der neuen Legislaturperiode erfolgt auch eine Neubesetzung der Aus­schüsse. Der Planungs- und Umweltausschuss bestellt den sachverständigen Bürger gem. § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmalschutzgesetz NRW sowie dessen Stellvertreter in seiner ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode aus dem Personenkreis der benannten Orts­heimat­pfleger.

 

Von der Arbeitsgemeinschaft der Ortsheimatpfleger wurden für die Benennung erneut vor­geschlagen:

sachverständiger Bürger:                   Karl-Heinz Stoltefuß

stellv. sachverständige Bürgerin:       Edith Sujatta

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Planungs- und Umweltausschuss, dem Vorschlag zur Besetzung des v. g. Amtes durch die Arbeitsgemeinschaft der Ortsheimatpfleger zuzustimmen und die Be­stellung vorzunehmen.