Betreff
Teilnahme der Naturschutzverbände an den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses
Vorlage
098/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses sind, soweit dies im Einzelfall für zweckmäßig gehalten wird, Sachverständige der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände (BUND, NABU, LNU) einzuladen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  (GO NRW) können zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Sachverständige gehört werden. In diesem Sinne haben seit 1990 als Sachverständige ohne Stimmrecht je ein Vertreter der nach Bundes­natur­schutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände

-          Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND),

-          Naturschutzbund Deutschland (NABU) und

-          Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU)

an den Sitzungen des Planungs- u. Umweltausschusses (vormals Umweltausschuss) teilgenommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, zur evtl. Anhörung zu einzelnen Tagesordnungspunkten, auch in dieser Legislaturperiode die von den v. g. Naturschutzverbänden benannten Vertreter als Sachverständige zu den Sitzungen des Planungs- u. Umweltausschusses einzuladen.