Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2008
Vorlage
094/2009
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2008 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag 2008 in Höhe von 5.983.038,83 Euro wird durch eine Entnahme in Höhe von 5.983.038,83 aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2008 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushalts­jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3 wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet.

 

Der Bürgermeister leitete dem Rat mit Schreiben vom 30.3.2009 den Entwurf des Jahresabschlusses 2008 zu.

 

Die Verwaltung legte gemäß § 95 Absatz 3 GO in Verbindung mit § 37 GemHVO zur Rechenschaftslegung über das abgelaufene Jahr 2008 dem Rat der Stadt Kamen die folgenden begründenden Unterlagen zur Kenntnisnahme und Beratung vor:

 

- Ergebnisrechnung

- Finanzrechnung

- Teilrechnungen

- Schlussbilanz zum 31.12.2008

- Anhang

- Lagebericht nach 48 GemHVO

- Abschluss Teilbereich Jugend und Soziales

 

Gemäß §§ 101 ff GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Entwurf des Jahres­abschlusses 2008 geprüft, mit einem Bestätigungsvermerk versehen und dem Rat der Stadt Kamen zur Feststellung vorgelegt.

 

Nach Maßgabe des § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Bilanz zum 31.12.2008 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 401.426.957,46 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2008 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.983.038,83 Euro aus.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2008 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.