Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2009
Vorlage
098/2010
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2009 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 13.976.280,12 Euro wird durch eine Entnahme in Höhe von 13.976.280,12 Euro aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushalts­jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haus­halts­jahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mögens-, Schul­den-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3 wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresab­schlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet.

 

Der Bürgermeister leitete dem Rat mit dem Versand der Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.11.2010 den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 zu.

 

Die Verwaltung legt gemäß § 95 Absatz 3 GO in Verbindung mit § 37 GemHVO zur Rechen­schaftslegung über das abgelaufene Jahr 2009 dem Rat der Stadt Kamen die folgenden be­gründenden Unterlagen zur Kenntnisnahme und Beratung vor:

 

- Ergebnisrechnung

- Finanzrechnung

- Teilrechnungen

- Schlussbilanz zum 31.12.2009

- Anhang

- Lagebericht nach § 48 GemHVO

 

 

Gemäß §§ 101 ff GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Entwurf des Jahres­abschlusses 2009 geprüft, mit einem Bestätigungsvermerk versehen und dem Rat der Stadt Kamen zur Feststellung vorgelegt.

 

Nach Maßgabe des § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres­abschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahres­fehl­betrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Bilanz zum 31.12.2009 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 395.882.898,42 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlust­rechnung für das Haushaltsjahr 2009 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.976.280,12 Euro aus.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2009 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.