Betreff
Bürgeranregung zum Verzicht der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage
Vorlage
089/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung zum Verzicht der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage wird abgelehnt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Schreiben vom 01.07.2009 regt Herr Heinrich Schürgers an, der Rat der Stadt Kamen möge sich zum Schutz der Sonn- und Feiertage gegen verkaufsoffene Sonn- und Feiertage aus­sprechen.

 

Die Möglichkeit der Öffnung von Verkaufsstellen ist im Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungs­zeiten (LÖG-NRW) geregelt. Neben der Möglichkeit seine Verkaufsstelle an Werktagen in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr zu öffnen (§ 4 LÖG-NRW), ermöglicht § 5 LÖG-NRW Verkaufs­stellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, die Öffnung an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden. Zusätzlich dürfen nach § 6 LÖG-NRW an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein; dazu wurden die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt diese per Verordnung freizugeben.

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 27.04.2006 eine Ordnungsbehördliche Ver­ordnung erlassen, wonach Verkaufsstellen im Stadtgebiet Kamen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden dürfen:

 

- am 2. Sonntag im Mai jeden Jahres anlässlich des Frühlingsmarktes

- am 3. Sonntag im Oktober jeden Jahres anlässlich des Severinsmarktes.

 

Darüber hinaus verpflichten sich die teilnehmenden Inhaber von Verkaufsstellen die festge­setzten Öffnungszeiten einzuhalten, die tariflich festgelegten Sonntagszuschläge / Mehrar­beits­vergütungen zu zahlen und anlässlich dieser Aktion keine Auszubildenden zu beschäftigen.

Die Teilnahme der übrigen Beschäftigten findet auf freiwilliger Basis statt.

 

 

Die Verwaltung schlägt daher aufgrund der bestehenden Rechts- und Beschlusslage vor, die Bürgeranregung des Herrn Schürgers abzulehnen.


Anlagen:

 

Bürgeranregung