Betreff
Neufassung der Satzung für das Jugendamt
Vorlage
088/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen wird beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungs-

gesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SBG VIII - vom 30. Oktober 2007  (GV. NRW. S. 462) haben sich einige der in § 5 der o. g. Satzung genannten Aufgaben geändert. Die Satzung wurde hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst.

 

Im Rahmen dieser Satzungsänderung werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

(Änderungen werden kursiv dargestellt)

 

  • § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
    Das Jugendamt ist Mittel- und Sammelpunkt aller Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, trägt die Gestaltungs- und Steuerungsverantwortung und hat die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrzunehmen. (Redaktionelle Anpasssung)

  • § 5 Abs. 2 Pkt.2. wird wie folgt geändert:
    a) die Jugendhilfeplanung

    b) die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe (bisher a)

    c) die öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VIII i. V. mit § 25 AG-KJHG (bisher b, der
        Punkt c -alt- wurde ersatzlos gestrichen)

    d) den Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege (§ 18 Abs. 2 Satz
        3 KiBiz
    (Pkt. d -alt- wurde ersatzlos gestrichen)

    e) die Auswahl von Familienzentren im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben

    f ) die Aufstellung von Vorschlaglisten für die Wahl der Jugendschöffen
     (bisher Pkt. g)
       
    (Pkt. e und f -alt-  wurden ersatzlos gestrichen)

  • § 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
    Die Vorberatung des Produkthaushaltes für den Bereich der Jugendhilfe

Anlagen:

 

Satzung