Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW werden ermächtigt zu beschließen:
1. GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beteiligt sich
unmittelbar mit einer Kommanditeinlage von bis zu 4 Mio. € an der neu zu
gründenden Akquisitionsgesellschaft („Gastransportnetz Westfalen GmbH & Co.
KG“)
und
2. mittelbar im gleichen Verhältnis an der durch die Akquisitionsgesellschaft zu erwerbenden Zielgesellschaft.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 24.06.2009 (040/2009).
Bezüglich der detaillierten Sachverhaltsdarstellung wird auf die Beschlussvorlage vom 15.06.2009 (039/2009) inklusive Anlagen verwiesen.
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung