Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen an dem Projekt "Big Eesy" zum Erwerb des Gasfernleitungsnetztes der RWE AG
Vorlage
087/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW werden ermächtigt zu beschließen:

 

1.    GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beteiligt sich unmittelbar mit einer Kommanditeinlage von bis zu 4 Mio. € an der neu zu gründenden Akquisitionsgesellschaft („Gastransportnetz Westfalen GmbH & Co. KG“)

und

 

2.    mittelbar im gleichen Verhältnis an der durch die Akquisitionsgesellschaft zu erwerbenden Zielgesellschaft.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 24.06.2009 (040/2009).

 

Bezüglich der detaillierten Sachverhaltsdarstellung wird auf die Beschlussvorlage vom 15.06.2009 (039/2009) inklusive Anlagen verwiesen.


Anlagen:

 

Dringlichkeitsentscheidung