Betreff
Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
083/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt folgende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:

 

Stimmberechtigte Mitglieder                                              Stellvertreter

 

a) 8 Ratsmitglieder

     SPD

     Dyduch, Marion                                          Gercek, Kaya

     Klanke, Heiko                                             Marc, Ulrich

     Mann, Annette                                            Hartig, Petra

     Zühlke, Nicola                                             Müller, Ursula


     CDU
     Scharrenbach, Ina                                      Kemna, Wilhelm

     Weber, Franz Hugo                                   Eisenhardt, Ralf

     Bündnis 90/DIE GRÜNEN
     Möller, Alexandra                                        Kühnapfel, Klaus-Bernhard

 

Losentscheid um Mandat Nr. 8 zwischen

     FDP

     Schaumann, Heike                                     Wiegelmann, Martin

 

     LINKE

     Lenkenhoff, Gabriele                                  Grosch, Klaus Dieter

b) 1 in der Jugendhilfe erfahrenes Mitglied gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII

     SPD
     Maidorn, Detlef                                           Bartosch, Alexandra


c)  6 Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII (auf Vorschlag der anerkannten freien Träger)

Arbeiterwohlfahrt

Krüger, Bernhard                                            Resler, Peter

 

Stadtjugendring

Hartmann, Susanne                                        Schlickhoff, Heike

Brand, Hans-Jörg                                            Schnober, Svenja

 

Stadtsportverband

Kusber, Martin                                                 Ring, Christian

 

Ev. Kirche
Pfarrer Ritter, Herbert                                     Pfarrer Fischer, Thomas

 

Kath. Kirche
Schurgarcz, Johannes W.                              N.N.


d)  3 beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt


Deutsches Rotes Kreuz

Bohn Kathrin                                                   N.N.

 

Diakonie Ruhr-Hellweg

Fiegler, Christina                                             Zimny, Anna

 

Caritas

Sändker, Gertrud                                            Chrosnik, Franz-Josef

 

e)  beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a – i der Satzung für das Jugendamt
    
     Verwaltung                                                 Verwaltung
     Brüggemann, Reiner                                  Baudrexl, Jochen

     Leiter der Verwaltung                                 Fachbereichsleiter Jugend, Schule
     des Jugendamtes                                      und Sport
     Peske, Gerd                                               Güldenhaupt, Klaus

     Richter am Amtsgericht Kamen                Richter am Amtsgericht Kamen
     Dr. Arndt, Ingo                                            Westerhelweg, Marc

     Agentur für Arbeit                                       Agentur für Arbeit
     Kock, Friedhelm                                         Palm, Christian

     Kreisgesundheitsamt
     Köhler, Siegrid                                            Dr. Stemplewski, Ilse

     Kreispolizeibehörde
     Krampe, Ludger                                         Hecht, Engelbert

     Vertreter der Schulen
     Kampmann, Kunibert                                 Brinkmann, Margarethe

 

f)  beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. k der Satzung für das Jugendamt

 

            je nach Losentscheid je ein Ratsmitglied der Fraktionen der FDP und / oder der

            Linken.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 29.10.2009 die Bildung und Zusammen­setzung des Jugendhilfeausschusses beschlossen.

 

Danach gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder und gemäß der Satzung für das Jugendamt als beratende Mitglieder 3 sachkundige Personen nach § 4 Abs. 3 Buchst. j und 9 beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a – i an.

 

Die Verwaltung hat daher alle im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe angeschrieben und um Personalvorschläge gebeten. Diese Personalvorschläge wurden den Fraktionen zugeleitet.

 

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder teilt sich wie folgt auf:

 

8   Mitglieder der Vertretungskörperschaft

1   Mitglied, welches in der Jugendhilfe erfahren ist,

6   Mitglieder, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern vorgeschlagen werden.

 

Als beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a – i der Satzung für das Jugendamt gehö­ren dem Jugendhilfeausschuss an:

-    der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter

-    der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder dessen Vertretung,

-    eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder

-    eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Dortmund bestellt wird,

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der zuständigen Agentur für Arbeit bestellt wird,

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der Bezirksregierung in Arnsberg bestellt wird,

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der vom Landrat als Kreispolizeibehörde bestellt wird,

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Ev. Kirche, die/der vom Kuratorium der Ev. Kirchen­gemeinde bestellt wird,

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Kath. Kirche, die/der von der Dekanatsgeschäftsstelle bestellt wird,

-    eine Ärztin/ein Arzt des Gesundheitsamtes, die/der vom Landrat des Kreises Unna bestellt wird.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt gehören dem Jugendhilfe­ausschuss weitere sachkundige Frauen und Männer nach § 5 Abs. 3 AG-KJHG an. Durch Ratsbeschluss vom 29.10.2009 wurde die Zahl im Rahmen der Satzung auf 3 festgelegt.

 

Für die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind nach § 3 Abs. 1 AG-KJHG die Bestimmungen der Gemeindeordnung anzuwenden, so dass das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW Anwendung findet. Danach können sich die Ratsmitglieder auf einen ein­heitlichen Wahlvorschlag einigen, der durch einstimmigen Beschluss angenommen werden muss.

 

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Ver­hältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Die Wahlvorschläge der im Bereich des öffent­lichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind in die Vor­schlagslisten der Fraktionen aufzunehmen und werden gemeinsam zur Wahl gestellt. Dabei sind sie Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates ent­sprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge ent­fallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvor­schlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlen­bruch­teile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Nach § 4 Buchst. k der Satzung für das Jugendamt können dem Ausschuss als beratende Mitglieder weitere sachkundige Personen aus der Vertretungskörperschaft auf Vorschlag derjenigen Ratsfraktionen angehören, die im Jugendhilfeausschuss nicht mit stimmbe­rechtigten Mitgliedern vertreten sind.

 

Bei der Besetzung ist die Regelung der Satzung für das Jugendamt über die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder zu berücksichtigen. Dabei sind nach § 71 Abs. 1 SGB VIII Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses in der Weise zu berücksichtigen, dass sie in die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend aufzunehmen sind.

 

Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist ein persönlicher Stellvertreter zu bestellen. Die Vertretung im Jugendhilfeausschuss darf aufgrund der sondergesetzlichen Bestimmung nur durch den persönlichen Stellvertreter wahrgenommen werden.