Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Vertreter in die
Regionalkonferenz für die Region Dortmund/Unna/Hamm
ordentliches Mitglied stellvertretendes
Mitglied
Sachverhalt und Begründung:
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Laut Beschluss des Kreistages des Kreises Unna vom 26.02.1991 entsenden die 10 kreisangehörigen Städte und Gemeinden jeweils eine Vertreterin/einen Vertreter und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter aus den Bereichen Politik und/oder Verwaltung in die Regionalkonferenz Dortmund/Unna/Hamm.
Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Verwaltung schlägt vor, die Vertreterin/den Vertreter und die Stellvertreterin/den Stellvertreter für die gesamte Legislaturperiode des Rates zu wählen.