Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen wählt für die Dauer seiner Wahlzeit als Mitglied für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH:
ordentliches Mitglied stellvertretendes
Mitglied
Sachverhalt und Begründung:
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Kamen einen Vertreter/ eine Vertreterin in den Aufsichtsrat der WFG. Ferner kann ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt werden.
Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Amtsdauer der Aufsichtsratmitglieder beträgt 5 Jahre und richtet sich nach der Legislaturperiode der kommunalen Parlamente.