Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH
Vorlage
073/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt für die Dauer seiner Wahlzeit als Mitglied für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH:

 

ordentliches Mitglied                          stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Kamen einen Vertreter/ eine Vertreterin in den Aufsichtsrat der WFG. Ferner kann ein Stellvertreter/eine Stellver­treterin gewählt werden.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Amtsdauer der Aufsichtsratmitglieder beträgt 5 Jahre und richtet sich nach der Legis­laturperiode der kommunalen Parlamente.