Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass für die gesamte Wahlperiode des Rates eine Einwohnerfragestunde in die Tagesordnung der Ratssitzungen, ausgenommen bei Sonderratssitzungen, aufgenommen wird.
Sachverhalt und Begründung:
Nach § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Sitzungen des Rates der Stadt Kamen kann der Rat beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der Ratssitzungen aufgenommen wird.
Für die abgelaufene Wahlperiode wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Die Verwaltung empfiehlt, auch in Zukunft den Einwohnerinnen und Einwohnern eine Einwohnerfragestunde zu ermöglichen. Wie in der Vergangenheit soll die Einwohnerfragestunde am Ende des öffentlichen Teils in der Sitzung des Rates durchgeführt werden. Der Ältestenrat kann jedoch im Bedarfsfall eine andere Regelung treffen und dem Rat vor der Sitzung eine andere Platzierung in der Tagesordnung empfehlen.