Betreff
Neufassung der Satzung der Städt. Sparkasse Kamen an das geänderte Sparkassengesetz für die Sparkassen in NRW
Vorlage
049/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Neufassung der „Satzung der Städtischen Sparkasse Kamen in der Fassung vom .................“ wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach der Novellierung des Sparkassengesetzes für die Sparkassen in NRW (SpkG NW) ab dem 28.11.2008 ist auch eine Anpassung der Satzung der Städtischen Sparkasse Kamen an das neue Recht erforderlich.

Die Änderungen beziehen sich im wesentlichen auf redaktionelle Anpassungen. Dies betrifft u.a. den Wegfall des Organstatus des Kreditausschusses, die Neuregelung der Vertre­tung der Sparkasse, sowie die Regelung zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 d SpkG NW ist der Erlass einer Satzung und eine Satzungsänderung von der Vertretung des Gewährträgers der Sparkasse zu beschließen.

Gemäß § 15 Abs. 5 c SpkG NW ist zuvor der Verwaltungsrat anzuhören.

 

Mit Beschluss vom 11.05.2009 empfiehlt der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse Kamen dem Rat der Stadt Kamen die in der Anlage ersichtliche Neufassung der Satzung der Städt. Sparkasse Kamen.

 

Die Satzungsänderung bedarf nach § 6 Abs. 2 Satz 2 SpkG NW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.