Betreff
Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse Kamen zum 31.12.2008
Vorlage
046/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 640.336,31 € ist der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Städtische Sparkasse Kamen hat im Geschäftsjahr 2008 einen Überschuss in Höhe von 640.336,31 € erzielt.

 

Gemäß § 24 Abs. 4 des Sparkassengesetzes (SpkG NRW) beschließt die Vertretung des Trägers auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses. In § 25 SpkG NRW ist geregelt, dass die Vertretung des Trägers bei ihrer Entscheidung die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen hat.

 

Der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse Kamen hat in seiner Sitzung am 11.05.2009 dem Rat der Stadt Kamen einstimmig empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicher­heitsrücklage zuzuführen. Eine Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2008 an den Träger kommt aus steuer- und bilanzrechtlichen Gründen nicht in Betracht.