Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 350.000 Euro für Arbeiten im Rahmen einer außerordentlichen Maßnahme für ein Großschadensereignis in Wasserkurl
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
044/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­scheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 12.07.01 - Brandschutz und Bevölkerungsschutz – werden unter der neu ein­ge­richteten Buchungsstelle 12.07.01.591000 - Außerordentliche Aufwendungen - außerplanmäßig 350.000,-- Euro zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 22.07.2009 (Vorlagen-Nr. 043/2009)

 


Anlagen:

 

Dringlichkeitsentscheidung vom 22.07.2009 (Vorlagen-Nr. 043/2009)