Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 350.000 Euro für Arbeiten im Rahmen einer außerordentlichen Maßnahme für ein Großschadensereignis in Wasserkurl
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
044/2009
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Im Produkt 12.07.01 - Brandschutz und Bevölkerungsschutz – werden unter der neu eingerichteten Buchungsstelle 12.07.01.591000 - Außerordentliche Aufwendungen - außerplanmäßig 350.000,-- Euro zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 22.07.2009 (Vorlagen-Nr. 043/2009)
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 22.07.2009 (Vorlagen-Nr. 043/2009)