Betreff
Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen an dem Projekt "Big Eesy" zum Erwerb des Gasfernleitungsnetzes der RWE AG
hier: Beteiligung der GSW an der zu gründenden Akquisitionsgesellschaft und mittelbare Beteiligung an der durch die Akquisitionsgesellschaft zu erwartenden Zielgesellschaft
Vorlage
039/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 04.06.2009 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.      GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) beteiligt sich unmittelbar mit einer Kommanditeinlage von bis zu 4 Mio. € an der neu zu gründenden Akquisitionsgesellschaft („Gastransportnetz Westfalen GmbH & Co. KG“) und

2.      mittelbar im gleichen Verhältnis an der durch die Akquisitionsgesellschaft zu erwerbenden Zielgesellschaft.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beabsichtigt, sich unmittelbar an der neu zu gründenden Akquisitionsgesellschaft („Gastransportnetz Westfalen GmbH & Co. KG“) und mittelbar an der durch die Akquisitionsgesellschaft zu erwerbenden Zielgesellschaft zu beteiligen.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 04.06.2009 hat der Aufsichtsrat der GSW seine Zustimmung erteilt und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

(Anlage 1 – Protokollauszug)

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussfassung für den Aufsichtsrat verwiesen.

(Anlage 2 – Vorlage Aufsichtsrat mit 1 Anlage – Marktanalyse)

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Die Marktanalyse wurde zur Stellungnahme den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen – IHK, Kreishandwerkerschaft, Ver.di – mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Sollten bis zur Ratssitzung die Stellungnahmen eingehen, wird in der Sitzung darüber informiert.