Die Betriebsabrechnung des Jahres 2008 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beigefügten Anlage (Spalten 1 – 7) ausgewiesen. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2008 (Spalten 2 und 3) der Finanzbuchhaltung entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung (Spalte 6 und 7) zugeordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein-/Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.
Durch diverse Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2008 über die Ein-/ Ausgliederungsspalte weist die Betriebsabrechnung 2008 eine Unterdeckung in Höhe von 35.745,12 € aus, der Kostendeckungsgrad beträgt 99,7 %.
Bei diesem Ergebnis der Betriebsabrechnung
2008 ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der Kalkulation 2008 eine
Unterdeckung in Höhe von 300.000,-- Euro vorgesehen war.
Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert in erster Linie darauf, dass der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung der Ertragszuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen Erlös darstellt (rd. 473 T€).
Darüber hinaus fallen bei den Kosten die kalkulatorischen Zinsen bei der Betriebsabrechnung und der Kalkulation höher aus als die handelsrechtlichen Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (rd. 1.308 T€).
Außerdem sind im Ergebnis des Jahresabschlusses 2008 periodenfremde Aufwendungen (rd. 182 T€) und Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung enthalten (ca. 161 T€) , die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.
Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2008 aus folgenden größeren Wertveränderungen im Vergleich zum Jahresabschluss 2008:
|
Ergebnis Jahresabschluss 2008 |
+ 1.766 T€ |
./. |
Ertrag aus der Auflösung der Ertragszuschüsse |
473 T€ |
./. |
Periodenfremde Erträge |
74 T€ |
+ |
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung |
161 T€ |
./. |
Mehr Kalkulatorische Zinsen |
1.308 T€ |
./. |
Mehr Kalkulatorische Abschreibungen |
266 T€ |
+ |
Periodenfremde Aufwendungen |
182 T€ |
+ |
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen |
8 T€ |
./. |
Sonstige |
32 T€ |
= |
Betriebsergebnis 2008 |
./. 36 T€ |
Die Ergänzung im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) schreibt im § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass ab dem Jahr 1999 Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Ob diese Soll-Vorschrift (siehe oben) bei der kommenden Kalkulation der Gebührensätze 2010 tatsächlich Anwendung finden wird, muss zu gegebener Zeit (Herbst 2009) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2010 bekannt geworden sind und der Verwaltung vorliegen.
Anlagen:
Betriebsabrechnung