Betreff
Handlungsempfehlungen des Innenministeriums NRW für die Arbeit und die Organisation der Ausländerbeiräte und anders organisierter Gremien
Vorlage
014/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat der Stadt Kamen bittet die Verwaltung um ein Empfehlungsschreiben an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen, in dem die unverzügliche Änderung des § 27 GO NRW gefordert wird. Der Innenminister wird aufgefordert, einen landeseinheitlichen Wahltermin festzulegen, der in unmittelbarer Nähe zum Termin der Kommunalwahl liegt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2003 entwickelte das Innenministerium NRW „Handlungsempfehlungen für die Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und anders organisierter Gremien“. Auf dieser Grundlage wurde für die Stadt Kamen das Gremium „Integrationsrat“ anstelle des Ausländerbeirates gemäß § 27 GO NRW für die laufende Wahlperiode gebildet.

 

Der Entwurf der Landesregierung NRW für das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz“ (Drucksache Nr. 14/3979) vom 19.03.2007 sah eine Änderung des § 27 GO NRW zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, verwies auf die Auswertung der Erfahrungsberichte zu alternativen Gremien:

 

„Trotz der erkannten Schwächen im Zusammenwirken von Ausländerbeirat, dem Rat und den Ausschüssen bleibt der § 27 GO im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens noch unverändert.

Der Grund liegt darin, dass noch keine Ergebnisse zu den vom Innenministerium genehmigten Abweichungen zu § 27 GO NRW – betroffen ist etwas die Hälfte der Gemeinden, die einen Ausländerbeirat gebildet haben – vorliegen. Nach Auswertung der Ergebnisse – in Abstimmung mit dem Integrationsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein Westfalen – LAGA NRW – sollen Lösungen zur Entwicklung des § 28 GO NRW erarbeitet werden. Ergibt sich dabei eine Notwendigkeit zur Änderung des § 27 GO NRW, so soll darauf gesetzgeberisch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2009 reagiert werden.

 

Im Bericht des Innenministeriums NRW an den Ausschuss für Generation, Familie und Integration am 18.01.2008 weist das Innenministerium bereits auf positive Resonanz aus den Kommunen hin.

 

In zwei Gesprächen im Innenministerium, zuletzt am 14.04.2008 wurde zwischen dem Integrationsministerium, dem Innenministerium, einer Vertreterin des Integrationsbeauftragten der Landesregierung, den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der LAGA NRW über die Thematik diskutiert.

 

Die möglichen Eckpunkte einer zukünftigen gesetzlichen Regelung, die in den Gremien der Spitzenverbände besprochen wurden (das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes tagte am 19.04.2008, der Vorstand des Städtetages tagte am 21.05.2008), sehen so aus, dass es auch zukünftig ein kommunales Gremium geben soll, das in einem geänderten § 27 GO NRW festgeschrieben wird.

 

Auf eine Festschreibung von Mindest- und Höchstzahl von Mitgliedern soll zukünftig verzichtet werden.

Angedacht ist es, ein Grundmodell für eine zukünftige Migrantenvertretung in der GO NRW zu verankern, das ein Gremium vorsieht, welches zu 2/3 aus gewählten Migrantenvertretern und 1/3 aus vom Rat entsandten stimmberechtigten Ratsmitgliedern besteht. Daneben soll es die Möglichkeit geben, eine andere Form des Gremiums zu wählen (abgewandelter Ausschuss, eventuell Ausländerbeirat in bisheriger Form). Als einheitliche Name soll „Integrationsrat“ bzw. „Integrationsausschuss eingeführt werden“.

 

Eine Vertreterregelung, wie sie in machen „Experimentiergremien“ derzeit besteht, soll in der zukünftigen Migrantenvertretung nicht geben. Das aktive Wahlrecht soll neben den Ausländern auf Antrag auch weiteren Menschen mit Migrationshintergrund (z.B. Eingebürgerte und Spätaussiedler) eingeräumt werden. Hinsichtlich der Durchführung der Wahl sollen die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes gelten (Briefwahl, Wahlprüfung etc.).

 

Im Hinblick auf die Aufgabenstellung ist daran gedacht, die Formulierung des § 27 Abs. 8 GO NRW „Das Gremium kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen“ beizubehalten, weitere Rechte wären in der Hauptsatzung zu regeln. Dies sollte auch für Fragen der Entschädigung gelten.

 

Bislang erfolgte lediglich eine Befassung des Landtages aufgrund einer kleinen Anfrage hinsichtlich des Stands des Gesetzgebungsverfahrens im Dezember 2008. Hierin wurde eine Änderung des § 27 GO NRW angekündigt, was bislang nicht erfolgte.

 

Der Vorstand der LAGA NRW traf sich am 14./15.02.2009 und beriet in einer Klausurtagung das weitere Vorgehen. Hiezu bittet die LAGA NRW die kommunalen Migrantenvertretungen,

„gegenüber der Landesregierung und den Fraktionen im Landtag die unverzügliche Änderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW zu fordern, durch die der bisherige Ausländerbeirat durch einen Integrationsrat ersetzt wird“. Der Innenminister soll aufgefordert werden, einen landeseinheitlichen Wahltermin festzulegen, der in unmittelbarer Nähe zum Termin der Kommunalwahl liegt.

Näheres ist dem als Anlage beigefügten Schreiben der LAGA NRW vom 16.02.2009 zu entnehmen.