Betreff
Zuschussgewährung an Kamener Kulturträger (Sockelbetrag 2009)
Vorlage
011/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2009 ein Zuschuss in Höhe von je 228,00 € gewährt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instru­mentalgruppen, Konzertgemeinschaften) wurde in den Vorjahren ein anteiliger Sockelbetrag gewährt. Wie auch im Jahr 2008 soll ein Betrag von 228,00 € gewährt werden.

 

Als förderungswürdig gelten:

 

1.               Frauenchor im Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren

2.               MGV Einigkeit Kamen

3.               Kamener Männerchor

4.               Singekreis Kamen-Heeren

5.               Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren (Männer)

6.               MGV Cäcilia Kaiserau

7.               MGV Niegedacht Breiten (Männer)

8.               MC 1875 Wasserkurl

9.               Frauenchor Einigkeit Kamen

10.           Shanty-Chor der MK Kamen

11.           MGV Teutonia Kamen

12.           Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.

13.           Blasorchester St. Marien Kaiserau 1965

14.           Mandolinen-Konzert-Gesellschaft Kaiserau

15.           Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V. Kamen

16.           MGV Sängerbund 1858 Kamen

17.           MGV Kamen-Süd

18.           MGV Sangesfreunde Kamen

 

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.