Betreff
Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der Straße "Koepeplatz", zwischen den Hausnummern 4 und 6, am Einmündungsbereich der Straße "Markt"
Vorlage
003/2009
Art
Mitteilungsvorlage

Von der Verwaltung wurde festgestellt, dass es bei Fußgängerquerungen an der Straße „Koepeplatz“, zwischen den Hausnummern 4 und 6, zu Problemen kommt. Aufgrund der sich vor der westlichen Seite des Hauses Koepeplatz 6 befindenden Bushaltestelle findet im genannten Bereich erheblicher Fußgängerverkehr statt.

 

Insbesondere bereitet es älteren Menschen Probleme an dieser Stelle die Straße „Koepeplatz“ zu queren, wenn Busse an der Haltestelle Aufstellung genommen haben und Fußgänger versuchen, sich vorsichtig an den Bussen „vorbeizutasten“. Beobachtet wurde, dass Fußgänger sich bereits mittig auf der Fahrbahn befanden, dann aber umkehren, sobald sich ein Fahrzeug nähert.

Die Situation verschlimmert sich noch, wenn Busse frontseitig über das Ende der Busspur hinaus eingeparkt sind.

 

Die Verwaltung beabsichtigt auf Grund dieser Beobachtungen, hier einen Fußgängerüberweg anzulegen.

Der Bereich befindet sich in einer Tempo 10-Zone am Ende der Einbahnstraßenführung, die von der Straße „Ostenmauer“ bis zur Straße „Markt“ reicht.

Eine Einfahrt von der Straße „Markt“ ist somit nicht möglich.

 

 

Von der Polizeiinspektion Nord und der Verwaltung wurde eine Inaugenscheinnahme vorgenommen, um zu überprüfen, ob die Anlage eines Fußgängerüberweges unter Berücksichtigung der Regelwerke möglich ist.

 

Wie die Überprüfungen ergaben, sind die örtlichen Voraussetzungen als auch die verkehrlichen Voraussetzungen zur Anlegung eines Fußgängerüberweges gegeben.

 

So sind Fußgänger bereits aus einer Mindestentfernung von 50 m zu erkennen.

Ein ungefährliches Passieren ist z. Zt. –wie oben ausgeführt- nicht möglich.

 

 

Ferner wird die in den Richtlinien für die Anlegung von Fußgängerüberwegen geforderte Mindestanzahl von 50 Querungen in der Spitzenstunde des Fußgängerverkehres überschritten, was durch Zählungen in vergangenen Jahren belegt ist.

 

 

Seitens der VKU wird ebenfalls die Anlegung eines Fußgängerüberweges begrüßt, da die Fahrgäste sicherer zu den Bussen gelangen.

 

Die VKU bestätigt positive Erfahrungen am Fußgängerüberweg vor der Rathaus Apotheke zum Markt. Dort ist eine vergleichbare Situation gegeben.

 

Die VKU hat vorgesehen, ihre Fahrer schriftlich über die geplante Anlegung und die neue Aufstellsituation zu unterrichten.

 

 

Die Anlegung eines Fußgängerüberweges wird auf Grund der zu beachtenden Witterungs- verhältnisse aller Voraussicht nach erst ab Mitte März möglich sein.

 

 

Haushaltsmittel für die geplante Anlegung eines Fußgängerüberweges und die entsprechende Beschilderung stehen dann bei dem Produkt 5401.02.523200-601 zur Verfügung.

 

 

Anlage: Lageplan