Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation der Fußgänger und
Fahrradfahrer an Kreisverkehrsplätzen zu analysieren.
Dabei sind die unter Sachverhalt und Begründung aufgeführten
Prüfparameter zugrunde zu legen.
Das Ergebnis ist dem Straßenverkehrsausschuss vorzustellen.
Mögliche Verbesserungen und deren Umsetzung sowie eine Prioritätenliste für die in kommunaler Baulast stehenden Kreisverkehrsplätze sind vorzutragen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Durch vorlaufende Telefonate zwischen Verwaltung und Schulleiter der Eichendorffschule Kamen-Methler wurde die Schulwegsicherung im Bereich Händelstraße besprochen. Mit Schreiben vom 31.10.2008 hat der Ad-hoc-Ausschuss der Schulkonferenz der Eichendorffschule die Verwaltung gebeten, den Kreisverkehr Germaniastraße/Händelstraße/Robert-Koch-Straße im Einmündungsbereich der Händelstraße sicherer zu gestalten bzw. einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzulegen.
Weil im Kern die für die querenden Kinder eingeschränkte Sicht durch parkende Pkw beklagt wurde, sind sofort von der Verwaltung zur Verbesserung der Sichtbeziehung auf ca. 20 m drei Poller auf der nördlichen und südlichen Gehwegseite der Händelstraße in Richtung Dortmund-Husen aufgestellt worden. Damit wird das Parken von Fahrzeugen im Einmündungsbereich des Kreisverkehrs verhindert und die Sicht in die Händelstraße sowohl für die querenden Kinder als auch für die Fahrzeugführer aus Fahrtrichtung Dortmund-Husen kommend mit Blick auf Querungsabsichten von Fußgängern verbessert.
Gleichwohl bleibt der Antrag des Ad-hoc-Ausschusses der Eichendorffschule auf der Tagesordnung.
Die Verwaltung beabsichtigt, nicht nur den in Rede stehenden
Kreisverkehrsplatz, sondern sämtliche Kreisverkehre daraufhin zu überprüfen, ob
und ggf. wie die Verkehrssituation für die Fußgänger und Fahrradfahrer an
Kreisverkehrsplätzen verbessert werden kann.
Dabei spielt auch eine Rolle, dass sowohl die Verkehrsdichte zugenommen
hat als auch die Regelwerke in den vergangenen 20 Jahren nach Bau der ersten
Kreisverkehrsplätze sich weiter entwickelt haben. Insofern sind die aktuellen Richtlinien
zu berücksichtigen.
Die Ausbauelemente der Land- und Stadtstraßen werden in den „Richtlinien
für die Anlage von Landstraßen (RAL)“ bzw. den „Richtlinien für die Anlagen von
Stadtstraßen (RASt)“ behandelt. Diese Richtlinien sind auch für die Wahl einer
zweckmäßigen Knotenpunktart maßgebend. Die dort behandelten
Abwägungsüberlegungen orientieren sich an
- verkehrlichen Größen,
- umweltbezogenen Merkmalen,
- wirtschaftlichen Kriterien und
- raumordnerischen und städtebaulichen Vorgaben.
Ergänzt werden die vorrangigen Richtlinien durch das „Merkblatt für die
Anlage von Kreisverkehren“, Ausgabe 2006, ausgegeben von der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Es stellt in vertiefter
Form dar, welche Einzelheiten beim Ausbau eines Kreisverkehrs zu beachten sind.
Der Unterschied der Merkblätter in der Ausgabe 1998 im Vergleich zur
Ausgabe 2006 stellt sich wie folgt dar:
Ausgabe 1998 |
Ausgabe 2006 |
1. Innerhalb bebauter Gebiete: 2. Innerhalb bebauter Gebiete: 3. Außerhalb
bebauter Gebiete: |
1. Innerhalb bebauter Gebiete: 2. Innerhalb bebauter Gebiete: 3. Außerhalb bebauter Gebiete: |
Die 13 im
Stadtgebiet Kamen vorhandenen Kreisverkehrsplätze befinden sich an folgenden
Standorten:
1. Kreisverkehr
Westicker Straße (K 40)/Königstraße
2. Kreisverkehr Westicker Straße (K
40)/Germaniastraße
3. Kreisverkehr Westicker Straße (K 40)/Am
Langen Kamp (K 9)
4. Kreisverkehr Robert-Koch-Straße (L
821)/Wasserkurler Straße (L 821)/
Germaniastraße/Händelstraße
5. Kreisverkehr Poststraße/Sesekedamm
6. Minikreisverkehr Koppelstraße/Lünener
Straße/Westenmauer/Weststraße
7. Kreisverkehr
Nordstraße/Nordenmauer
8. Kreisverkehr Derner Straße/Hammer
Straße/Ostenmauer/Oststraße
9. Kreisverkehr
Herbert-Wehner-Straße/Gertrud-Bäumer-Straße
10. Kreisverkehr Heerener Straße (L
663)/Bergstraße
11. Kreisverkehr Heerener Straße (L
663)/Lenningser Straße (L 663)/Werver Mark (L 665)
12. Kreisverkehr Mühlhauser Straße (K
37)/Südfeld/Werver Mark (L 665)
13. Kreisverkehr Kamen-Karree
Die fett
dargestellten Kreisverkehre befinden sich in städt. Baulast,
die kursiv dargestellten Kreisverkehre befinden sich in
Trägerschaft des Landes,
die restlichen Kreisverkehre befinden sich in Trägerschaft des
Kreises Unna.
Die Kreisverkehre 1, 2, 3, 5, 6, 9, 11, 12 und 13 entstanden unter
Zugrundelegung der Richtlinien von 1998, die weiteren Kreisverkehre nach
älteren Empfehlungen bzw. als Pilotprojekt des Landes NRW (Nr. 10) Ende der
80er Jahre.
Die Verwaltung wird zunächst eine Bestandsaufnahme aller
Kreisverkehrsplätze und ihrer aktuellen Verkehrssituation vornehmen und im
Straßenverkehrsausschuss vortragen.
Anschließend sollen folgende Prüfkriterien Berücksichtigung finden:
1. Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO
(Fußgängerüberwege) bezüglich der Vorgaben zu den örtlichen und verkehrlichen
Voraussetzungen sowie der Lage des Fußgängerüberweges,
2. weitere Spezifizierung der o.g.
Verwaltungsvorschrift durch die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (RFGÜ), auch mit näheren Vorgaben zur Beleuchtung,
3. Ermittlung der
Belastungszahlen/Mengengerüste,
4. Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
5. Schulwegsicherung,
6. Kostenvolumina,
7. Vorschlag zur Priorisierung.
Die Grundlagen für einige der vorstehenden Positionen beabsichtigt die Verwaltung mit Vertretern der zuständigen Straßenbaulastträger, Vertretern der Bezirksregierung, der Kreis- und der örtlichen Polizei und des Straßenverkehrsamtes des Kreises Unna zu ermitteln und zu erörtern.
Die Verkehrswacht, der ADFC und der ADAC sind zu beteiligen.
Bei der Überprüfung der aktuellen Situation an den Kreisverkehrsplätzen
ist der Schwerpunkt nicht nur auf die Fußgängerquerungen, sondern auch auf die
Führung des Fahrradverkehrs zu setzen.
Schließlich sind dem Straßenverkehrsausschuss mögliche Verbesserungen
und deren Umsetzung in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel, soweit es
sich um Kreisverkehrsplätze in städtischer Baulast handelt, vorzulegen.
Optimierungsmaßnahmen an Kreisverkehrsplätzen in Baulast anderer sind nach
Erörterung mit diesen Trägern von diesen zu realisieren.
Der Straßenverkehrsausschuss wird regelmäßig über das Ergebnis der Erörterung mit den überregionalen Straßenbaulastträgern informiert.