Betreff
Analyse der Situation der Fußgänger und Fahrradfahrer an Kreisverkehrsplätzen
Vorlage
002/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation der Fußgänger und Fahrradfahrer an Kreis­verkehrsplätzen zu analysieren.

Dabei sind die unter Sachverhalt und Begründung aufgeführten Prüfparameter zugrunde zu legen.

Das Ergebnis ist dem Straßenverkehrsausschuss vorzustellen.

 

Mögliche Verbesserungen und deren Umsetzung sowie eine Prioritätenliste für die in kom­munaler Baulast stehenden Kreisverkehrsplätze sind vorzutragen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Durch vorlaufende Telefonate zwischen Verwaltung und Schulleiter der Eichendorffschule Kamen-Methler wurde die Schulwegsicherung im Bereich Händelstraße besprochen. Mit Schreiben vom 31.10.2008 hat der Ad-hoc-Ausschuss der Schulkonferenz der Eichen­dorffschule die Verwaltung gebeten, den Kreisverkehr Germaniastraße/Händelstraße/Robert-Koch-Straße im Einmündungsbereich der Händelstraße sicherer zu gestalten bzw. einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzulegen.

 

Weil im Kern die für die querenden Kinder eingeschränkte Sicht durch parkende Pkw beklagt wurde, sind sofort von der Verwaltung zur Verbesserung der Sichtbeziehung auf ca. 20 m drei Poller auf der nördlichen und südlichen Gehwegseite der Händelstraße in Richtung Dortmund-Husen aufgestellt worden. Damit wird das Parken von Fahrzeugen im Einmündungsbereich des Kreisverkehrs verhindert und die Sicht in die Händelstraße sowohl für die querenden Kinder als auch für die Fahrzeugführer aus Fahrtrichtung Dortmund-Husen kommend mit Blick auf Querungsabsichten von Fußgängern verbessert.

 

Gleichwohl bleibt der Antrag des Ad-hoc-Ausschusses der Eichendorffschule auf der Tagesordnung.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, nicht nur den in Rede stehenden Kreisverkehrsplatz, sondern sämtliche Kreisverkehre daraufhin zu überprüfen, ob und ggf. wie die Verkehrssituation für die Fußgänger und Fahrradfahrer an Kreisverkehrsplätzen verbessert werden kann.

 

Dabei spielt auch eine Rolle, dass sowohl die Verkehrsdichte zugenommen hat als auch die Regelwerke in den vergangenen 20 Jahren nach Bau der ersten Kreisverkehrsplätze sich weiter entwickelt haben. Insofern sind die aktuellen Richtlinien zu berücksichtigen.

 

Die Ausbauelemente der Land- und Stadtstraßen werden in den „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL)“ bzw. den „Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt)“ behandelt. Diese Richtlinien sind auch für die Wahl einer zweckmäßigen Knotenpunktart maßgebend. Die dort behandelten Abwägungsüberlegungen orientieren sich an

 

- verkehrlichen Größen,

- umweltbezogenen Merkmalen,

- wirtschaftlichen Kriterien und

- raumordnerischen und städtebaulichen Vorgaben.

 

Ergänzt werden die vorrangigen Richtlinien durch das „Merkblatt für die Anlage von Kreis­verkehren“, Ausgabe 2006, ausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Es stellt in vertiefter Form dar, welche Einzelheiten beim Ausbau eines Kreisverkehrs zu beachten sind.

 

Der Unterschied der Merkblätter in der Ausgabe 1998 im Vergleich zur Ausgabe 2006 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Ausgabe 1998

Ausgabe 2006

1.  Innerhalb bebauter Gebiete:
Grundsätzlich (mit Ausnahmen) sind in allen Knotenpunktarmen Fahrbahnteiler mit Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger vorzusehen.

2.  Innerhalb bebauter Gebiete:
Die Überquerungsstellen für Fußgänger bleiben in der Regel ohne Markierung. Bei starkem Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehr können die Überquerungsstellen als Fußgängerüberweg (Zeichen 293 StVA, „Zebrastreifen“) ausgebildet werden.

3.  Außerhalb bebauter Gebiete:
Es kann auf Überquerungsstellen verzichtet werden, wenn nicht mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Fahrbahnteiler sind jedoch grund­sätzlich anzuordnen.

1.  Innerhalb bebauter Gebiete:
Wie in Ausgabe 1998

 

 

 

2.  Innerhalb bebauter Gebiete:
Die Überquerungsstellen für Fußgänger sollten als Fußgängerüberweg (Zeichen 293 StVO „Zebrastreifen“) ausgebildet werden.

 

 

 

3.  Außerhalb bebauter Gebiete:
Wie Ausgabe 1998

 

 

Die 13 im Stadtgebiet Kamen vorhandenen Kreisverkehrsplätze befinden sich an folgenden Standorten:

 

1.    Kreisverkehr Westicker Straße (K 40)/Königstraße

2.    Kreisverkehr Westicker Straße (K 40)/Germaniastraße

3.    Kreisverkehr Westicker Straße (K 40)/Am Langen Kamp (K 9)

4.    Kreisverkehr Robert-Koch-Straße (L 821)/Wasserkurler Straße (L 821)/
Germaniastraße/Händelstraße

5.    Kreisverkehr Poststraße/Sesekedamm

6.    Minikreisverkehr Koppelstraße/Lünener Straße/Westenmauer/Weststraße

7.    Kreisverkehr Nordstraße/Nordenmauer

8.    Kreisverkehr Derner Straße/Hammer Straße/Ostenmauer/Oststraße

9.    Kreisverkehr Herbert-Wehner-Straße/Gertrud-Bäumer-Straße

10.  Kreisverkehr Heerener Straße (L 663)/Bergstraße

11.  Kreisverkehr Heerener Straße (L 663)/Lenningser Straße (L 663)/Werver Mark (L 665)

12.  Kreisverkehr Mühlhauser Straße (K 37)/Südfeld/Werver Mark (L 665)

13.  Kreisverkehr Kamen-Karree

 

Die fett dargestellten Kreisverkehre befinden sich in städt. Baulast,

die kursiv dargestellten Kreisverkehre befinden sich in Trägerschaft des Landes,

die restlichen Kreisverkehre befinden sich in Trägerschaft des Kreises Unna.

 

Die Kreisverkehre 1, 2, 3, 5, 6, 9, 11, 12 und 13 entstanden unter Zugrundelegung der Richt­linien von 1998, die weiteren Kreisverkehre nach älteren Empfehlungen bzw. als Pilotprojekt des Landes NRW (Nr. 10) Ende der 80er Jahre.

 

Die Verwaltung wird zunächst eine Bestandsaufnahme aller Kreisverkehrsplätze und ihrer aktuellen Verkehrssituation vornehmen und im Straßenverkehrsausschuss vortragen.

 

Anschließend sollen folgende Prüfkriterien Berücksichtigung finden:

 

1.    Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) bezüglich der Vorgaben zu den örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen sowie der Lage des Fußgängerüber­weges,

2.    weitere Spezifizierung der o.g. Verwaltungsvorschrift durch die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ), auch mit näheren Vorgaben zur Beleuchtung,

3.    Ermittlung der Belastungszahlen/Mengengerüste,

4.    Beseitigung von Unfallschwerpunkten,

5.    Schulwegsicherung,

6.    Kostenvolumina,

7.    Vorschlag zur Priorisierung.

 

Die Grundlagen für einige der vorstehenden Positionen beabsichtigt die Verwaltung mit Ver­tretern der zuständigen Straßenbaulastträger, Vertretern der Bezirksregierung, der Kreis- und der örtlichen Polizei und des Straßenverkehrsamtes des Kreises Unna zu ermitteln und zu erörtern.

 

Die Verkehrswacht, der ADFC und der ADAC sind zu beteiligen.

 

Bei der Überprüfung der aktuellen Situation an den Kreisverkehrsplätzen ist der Schwerpunkt nicht nur auf die Fußgängerquerungen, sondern auch auf die Führung des Fahrradverkehrs zu setzen.

 

Schließlich sind dem Straßenverkehrsausschuss mögliche Verbesserungen und deren Um­setzung in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel, soweit es sich um Kreisverkehrsplätze in städtischer Baulast handelt, vorzulegen. Optimierungsmaßnahmen an Kreisverkehrsplätzen in Baulast anderer sind nach Erörterung mit diesen Trägern von diesen zu realisieren.

 

Der Straßenverkehrsausschuss wird regelmäßig über das Ergebnis der Erörterung mit den überregionalen Straßenbaulastträgern informiert.