Betreff
Genehmigung der Satzungsänderung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen
Vorlage
126/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die beiliegende Satzungsänderung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen wird genehmigt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09.10.2007 wurden die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und der Gemeindeordnung für das Land NRW neu gefasst.

Aufgrund dieser Änderungen der Gemeindeordnung NRW ist die redaktionelle Anpassung der Satzung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen insbesondere im Hinblick auf die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erforderlich geworden.

Die Hauptsatzungen der Mitgliedskommunen wurden inzwischen bereits entsprechend der novellierten Rechtslage geändert.

 

Die VHS-Zweckverbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.12.2008 die Satzungsänderung einstimmig beschlossen.

 

Nach § 8 Abs. 2 der bisher gültigen Satzung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen bedarf die Änderung der Verbandssatzung der Zustimmung aller Verbandsmitglieder.

 

Der Rat der Stadt Kamen wird gebeten, die Zustimmung zu erteilen.