Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Kamen für die kommunalen Friedhöfe und der Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
113/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Kamen für die kommunalen Friedhöfe“ sowie die „Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen“ und billigt gleichzeitig die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1.)    Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18.9.08 die Einführung der neuen Bestat­tungsformen „Baumbestattung“ und „Streuwiese“ (Aschestreufeld) für die Friedhöfe Kamen-Mitte und Südkamen beschlossen. Zur näheren Begründung hierzu wird auf die Ausführungen in der Ratsbeschlussvorlage Nr. 076/2008 vom 2.9.08 verwiesen. Die beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung enthält in den §§ 15 und 16 nähere Regelungen über Art und Inhalt der neuen Bestattungsformen.

 

Insbesondere auf Wunsch älterer Bürger und Bürgerinnen, die noch die Grabpflege ihrer ver­storbenen Angehörigen wahrnehmen, wurde anstelle eines nur 30-jährigen Wiedererwerbes einer Wahlgrabstätte zugelassen, dass eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ohne Beiset­zung auch für einen Zeitraum von nur 10 oder 20 Jahren gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr möglich ist (§ 14 Abs. 2 Satz 1 der Satzung).

 

Des Weiteren wurden in § 29 der Friedhofssatzung die Sätze 2 und 3 zur Gebührenschuldner­schaft gestrichen. Aktuelle Regelungen sind diesbezüglich in der Friedhofsgebührensatzung enthalten.

 

Der Gebührentarif gemäß § 1 der Friedhofsgebührensatzung wurde unter Ziffer I (Grabüberlas­sungsgebühr) sowie unter Ziffer II. (Bestattungsgebühr) entsprechend erweitert. Auf die Festle­gungen der Änderungssatzung wird verwiesen.

 

Da die Planung und Herrichtung der neuen Grabfelder einige Zeit in Anspruch nehmen wird und entsprechende Haushaltsmittel erst nach Beschluss des Haushaltsplanes 2009 verfügbar sind, sollen die vorgenannten Satzungsänderungen erst zum 1.6.2009 wirksam werden.

 

 

2.) Entwicklung der Gebührensätze für das Jahr 2009

 

Die Gebührensätze für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2008 zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes angehoben. Der Mittelwert der Gebührenanhebung belief sich auf 3,67 %. Ausschlaggebend für diese Erhö­hung waren u. a. die Veranschlagung der restlichen Unterdeckung des Jahres 2005 (= 16.778 €) und die Einstellung eines 50-%igen Fehlbetrages des Jahres 2006 (= 12.504 €).

 

Für das Jahr 2009 können die Gebührensätze aus den nachfolgend Gründen in unverän­derter Höhe bestehen bleiben.

 

Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 55.02.01 (Bestattungswesen) – siehe auch Mit­teilungsvorlage Nr. 083/2008 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2008 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2007 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 17.974 €.

 

Eine Kostenunterdeckung soll nach § 6 Abs. 2 KAG NRW innerhalb der nächsten 3 Kalkulati­onszeiträume ausgeglichen werden. Eine Veranschlagung der Unterdeckung schon im nächst möglichen Jahr ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2009 berücksichtigt zur Gebührenstabilität deshalb nur die restliche Unterdeckung des Jahres 2006 in Höhe von 12.504 €. Die Unterdeckung des Jahres 2007 soll mit einem evtl. bes­seren Ergebnis des Jahres 2008 in die Kalkulation des Jahres 2010 eingerechnet werden.

 

Unter Berücksichtigung der danach vorzutragenden restlichen Unterdeckung des Jahres 2006 in Höhe von 12.504 € sowie der Veranschlagung der übrigen Personal-, Sach- und kalkulatori­schen Kosten ergibt sich nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2009 für das Pro­dukt Bestattungswesen ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 489.879 € (2008 = 476.370 €). Dieser Aufwand kann mit den zu erwartenden Gebühreneinnahmen gedeckt wer­den, so dass eine Anhebung der Gebührensätze für das Jahr 2009 nicht erforderlich ist.

 

Auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung mit Erläuterungen wird verwiesen.

 

Anlagen:

 

·         Gebührenbedarfsberechnung mit Erläuterungen

·         Satzungsentwürfe