Betreff
Ausschüttung eines Teilbetrages des Gewinnvortrages der Stadtentwässerung Kamen an die Stadt Kamen
Vorlage
108/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der in der Sitzung des Rates am 14.02.2008 erfolgte Beschluss laut Vorlage Nr. 001/2008

wird aufgehoben.

 

Die Verwaltung wird dem Rat zu gegebener Zeit eine Vorlage zur Entscheidung vorlegen, in der die Höhe des Betrages und der Zeitpunkt der Gewinnausschüttung aus dem Gewinnvortrag neu definiert werden.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2008 war vorgesehen, vom Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen in Höhe von 2.606.066,61 Euro zum Bilanzstichtag 31.12.2006 einen Betrag in Höhe von 1.387.000 Euro an die Stadt Kamen auszuschütten. Die entsprechende Beschlussfassung erfolgte mit der Vorlage Nr. 001/2008 in der Sitzung des Rates am 14.02.2008.

 

Diese Beschlussfassung regelt die Behandlung des Gewinnvortrags als Bestandteil des Eigenkapitals des Eigenbetriebes im Sinne des § 10 Abs. 4 und 5 der EigVO. Sie erfolgte nach Abschluss des Meinungsbildungsprozesses im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanes 2008 in Wahrnehmung der handelsrechtlichen Verpflichtung, nach bestem Wissen und Gewissen die vorhandenen Ressourcen der Stadt Kamen optimal zu bewirtschaften.

 

Exakt aus diesem Grunde kann die Ausschüttung generell aber auch nur zu einem Zeitpunkt vollzogen werden, der nach haushaltsstrategischen Gesichtspunkten ausgewählt werden muss. Oberste Zielsetzung im Rahmen haushaltsstrategischer Entscheidungen muss dabei zunächst sein, kurzfristig ein optimales Jahresergebnis zu erzielen.

 

Mittel- und langfristig muss unter den gegebenen allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen aber auch der Erhalt der Gestaltungsmöglichkeiten des Rates und der Verwaltung gesichert werden, so dass die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) im Sinne des § 76 GO so lange wie möglich vermieden werden muss, da mit einem Haushaltssicherungskonzept erhebliche Einschnitte in die Gestaltungsmöglichkeiten des Rates und der Verwaltung verbunden wären.

 

Aus diesem Grunde wird der allgemeinen positiven Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres 2008 Rechnung getragen und die Abführung eines Teilbetrages des Gewinnvortrags auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, der aus einer dann zu erfolgenden aktuellen Einschätzung der finanziellen Situation und aus haushaltsstrategischer Sicht geeigneter ist, zur Vermeidung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes beizutragen.

 

Im Produktplan 2009 der Stadt Kamen wird die Ausschüttung des oben genannten Betrages in Höhe von 1,387 Mio Euro nunmehr zunächst im Rahmen der Finanzplanung als ergebnisverbessernder Ertrag für das Jahr 2010 vorgesehen.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine neue Beschlussfassung zur Ausschüttung des oben genannten, oder eines dann neu zu beziffernden Betrages aus dem Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen durch den Rat anstreben. Sie behält sich aber auch vor, im Rahmen einer kontinuierlichen, aktuellen Neubewertung der Haushaltssituation im Jahr 2010 dann den Zeitpunkt der Ausschüttung gegebenenfalls aus handelsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit heraus nochmals dem Rat neu vorzuschlagen.