Betreff
Gemeinsame Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen gem. §§ 22 und 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Vorlage
105/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorbehaltlich durch den Rat der Stadt Kamen bereitgestellten Mittel Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen gem. §§ 22 und 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der zum 01.01.2009 geltenden neuen Rechtslage für die Vergütung von Tagespflegepersonen (Steuer- und Sozialversicherungspflicht für gezahlte Vergütungen) wurde der bisher gezahlte Vergütungsbetrag überprüft und für alle Jugendämter des Kreises Unna einheitlich neu geregelt. Die bisher gezahlte Stundenvergütung wird von derzeit 2,86 € auf 4,50 € angehoben. Damit soll eine soziale Absicherung der Tagespflegepersonen erfolgen.

 

Die notwendige Erhöhung des Stundensatzes wirkt sich auf das Produkt 36.01.01, Planungsstelle 36.01.01.533400 in der Form aus, dass der bisherige Ansatz von 290.000,-- € auf 550.000,-- € angehoben werden muss. Die Mehrkosten in Höhe von 260.000,-- € wurden bei den Mittelanmeldungen für das 2009 berücksichtigt.