Betreff
Einführung neuer Bestattungsformen
Vorlage
076/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die neuen Bestattungsformen „Baumbestattung“ und „Streuwiese“ (Aschestreufeld) für die Friedhöfe Kamen-Mitte und Südkamen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 entsprechende Gebührentarife zu schaffen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Schreiben vom 10.12.2007 beantragte die CDU-Fraktion, ein Optimierungskonzept für die städtischen Friedhöfe zu erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel dieses Konzeptes sollte eine Empfehlung sein, die Friedhofsgebühren mittelfristig zu stabilisieren bzw. zu senken. Gleichzeitig beantragte die CDU-Fraktion, in der Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen einen Anteil öffentlichen Grüns zu berücksichtigen. In der Sitzung des Rates am 13.12.07 – TOP 10 – wurden beide Anträge mit Mehrheit abgelehnt.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion an die Verwaltung, zu prüfen, in welcher Form alternative Bestattungsformen in Kamen angeboten werden können, wurde mit Mehrheit angenommen.

 

Als Ergebnis des Prüfauftrages ergeben sich folgende Auswertungen und Vorschläge:

 

In den letzten 10 Jahren sind die Erträge aus den Friedhofsgebühren bei kontinuierlich ansteigendem Aufwand im Personal- und Sachkostenbereich und bei annähernd gleichbleibenden Bestattungsfällen rückläufig, obwohl dem zu deckenden Aufwand stets angepasste Gebührensätze gegenüberstanden. Der Grund für die rückläufige Ertragsentwicklung ist in der Inanspruchnahme preiswerterer Bestattungsarten zu sehen. Während vor ca. 20 Jahren noch überwiegend kostenträchtige Erdbestattungen in Form von Reihen- und Wahlgräbern in Anspruch genommen wurden, geht der Trend heute mehr und mehr zu kostengünstigeren Urnenreihen- und –wahlgräbern sowie zu anonymen Urnenbestattungen. Die Gründe für diesen Trend sind sehr unterschiedlich.

 

Ausblick

 

Die Statistik der Jahre 2004 bis 2007 zeigt den Aufwärtstrend für die Bestattungsform Urnenbestattung:

 

 

2004

2005

2006

2007

Kamen-Mitte

160

150

148

149

Kamen-Südkamen

103

116

105

99

Rottum

0

4

1

1

Derne

0

0

0

 

Beisetzungen gesamt

263

270

254

249

davon Urnenbeisetzungen

124

147

163

166

47,15%

54,44%

64,17%

66,94%

 

 

Die Tabelle zeigt, dass den Urnenbestattungen immer größere Bedeutung zukommt. Die Gründe dafür, insbesondere für die anonymen Urnenbestattungen, sind vielfältig:

 

-          Wegfall der Grabpflege

-Altersgründe,

-nachlassende Bindung in den Familien (z. B. Lebensgemeinschaften ohne Trauschein,

 Kleinhaushalte),

-keine Nachkommen für Grabpflege (kinderlose Ehepaare, Alleinstehende),

-berufliche oder wohnliche Abwesenheit,

 

-          Finanzielle Gründe (Geringes Einkommen, Wegfall des Sterbegeldes)

 

Lösungsmöglichkeiten

 

Zur Vermeidung einer allzu hohen Gebührensatzsteigerung bei den Friedhofsgebühren wurde in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 der gebührenumlagefähige Aufwand gegenüber dem Vorjahr um ca. 50.000 € gemindert. Gleichwohl musste zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes eine Anhebung der Sätze um durchschnittlich 3,67 % vorgenommen werden. Es stellt sich hier die Frage, ob auch durch eine Steigerung der Erträge (Leistungen des Friedhofes/Gebühreneinnahmen) einer künftigen Gebührensatzanhebung entgegen gewirkt werden kann.

 

Höhere Gebühreneinnahmen wären zu erzielen, wenn die Zahl der Maßstabseinheiten (Bestattungen) gesteigert werden könnte. Da die Zahl der Sterbefälle in der Stadt Kamen aber nicht beeinflusst werden kann, sie schwankte in den vergangenen 25 Jahren zwischen 250 und 280 Bestattungen, müssten neue und möglicherweise attraktivere Bestattungsformen eingeführt werden.

 

Nach der Friedhofssatzung werden auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Kamen zur Zeit folgende Bestattungsarten angeboten:

 

Erdbestattungen

 

-          Reihengrabstätten

-          Anonyme Reihengrabstätten

-          Wahlgrabstätten

 

Urnenbestattungen

 

-          Urnenreihengrabstätten

-          Urnenwahlgrabstätten

-          Anonyme Urnenreihengrabstätten

 

Grabfeld für Tot- und Fehlgeburten

 

 

Aus hiesiger Sicht können neuere oder attraktivere Bestattungsarten kaum zu einem Anstieg der Gebühreneinnahmen führen. Es ist zur Vermeidung weiterer Gebührensatzsteigerungen vielmehr zu versuchen, den jährlichen Gebührenbedarf konstant zu halten oder zu senken. Dieses Ziel wurde für das Jahr 2008 durch eine Verringerung des Gebührenbedarfes von 522.600 € (2007) auf 476.370 € ansatzweise erreicht. Derartige Einsparungen sind nur bei den Personalkosten möglich. Aber gerade hier sind deutliche Grenzen gesetzt, da weitere Reduzierungen zu Lasten des Pflegestandards der Friedhöfe geht.

 

 

Neue Bestattungsformen als Alternative (Testphase)

 

Alternativ zu vorgenannter Ansicht könnte – zunächst als Versuch in begrenztem Rahmen – die Bestattungsart „Baumgrabstätte/-bestattung“ in Form der Urnenbestattung auf den Friedhöfen Kamen-Mitte und Südkamen eingeführt werden. Die Baumgrabstätten würden einzigartige, besonders mit der Natur verbundene Ruhestätten außerhalb "traditioneller" Grabfelder darstellen. Hierfür würden durch die Friedhofsverwaltung geeignete Gehölze sorgfältig ausgewählt und neue Baumarten angepflanzt. Die Kosten für die Anschaffung und Anpflanzung der Bäume und die Herrichtung des Grabfeldes würden sich für ca. 6 Bäume (3 Bäume in Südkamen und 3 Bäume in Kamen-Mitte) auf ca. 4.000 € belaufen. An einem Baum können je nach Größe des Umfeldes ca. 20 - 40 Urnen kreisförmig beigesetzt werden.

 

Baumgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen. Die einzelnen Grabstätten werden kreisförmig jeweils um einen Baum angeordnet. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne beigesetzt. Es können einstellige oder zweistellige Urnengräber erworben werden. Eine Gedenktafel mit Daten des Verstorbenen wird von der Friedhofsverwaltung in die Rasenfläche eingebettet. Auf der Grabstätte gibt es keine Beete für Blumen oder sonstigen Grabschmuck.

 

Die vorgenannte Bestattungsart richtet sich besonders an naturverbundene Menschen, die sich von einer klassischen Grabstätte nur wenig angesprochen fühlen, ihre nächsten Angehörigen nicht mit der Grabpflege belasten wollen und die eine Alternative zur anonymen Bestattung suchen.

 

Die Gebühren für ein einstelliges Urnengrab sind mit ca. 1.500,00 € zu veranschlagen. In diesem Betrag sind die Kosten für die Herstellung einer Gedenktafel mit Sterbedaten (ca. 300,00 €), das Einsetzen der Gedenktafel sowie die Grabfeld- und Baumpflege enthalten. Eine exaktere Kostenermittlung wäre hier aber ggf. noch erforderlich.

 

Als weitere alternative Bestattungsform wird die „Streuwiese“ (Aschestreufeld) angeboten. Nach § 15 Abs. 6 BestG NRW darf die Asche eines Verstorbenen auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs durch Verstreuung beigesetzt werden, wenn dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt ist. Die Streuwiese hätte eine Fläche von ca. 10 x 10 m und wäre mit einer Einfriedigung zu versehen. Die Kosten für eine Bestattung auf der Streuwiese würden sich in Anlehnung an die anonyme Urnenbestattung und der damit verbundenen 30-jährigen Unterhaltungspflicht der Grabanlage durch die Stadt auf ca. 1.100,00 € belaufen.