hier: Neufestsetzung der Elternbeiträge
Beschlussvorschlag:
1.
Die Elternbeiträge werden in Anlehnung an das
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) ab
01.08.2008 gemäß Anlage 1 neu festgesetzt.
2.
Für die Einkommensberechnung der Elternbeiträge
gilt die analoge Anwendung der Bestimmungen der Beitragssatzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege in der Stadt Kamen in der ab 01.08.2008 jeweils geltenden
Fassung.
3. Für
Kinder, die derzeit im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule betreut werden,
wird befristet bis zum 31.07.2011 in den Fällen, in denen der neu
festzusetzende Elternbeitrag den bisherigen Elternbeitrag um mehr als 25 %
übersteigt, eine Übergangsregelung in der Form getroffen, dass der
Elternbeitrag in der Höhe des bisherigen Beitrages plus 25 % festgesetzt wird.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit Beschluss vom 25.03.2004 hat der Rat der Stadt Kamen der
Einrichtung von Ganztagsschulen im Primarbereich zum Schuljahresbeginn 2004/05
zugestimmt. Teil der Beschlussfassung war die Festsetzung der Elternbeiträge in
Anlehnung an das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK). Die
Elternbeiträge wurden wie folgt festgesetzt:
Einkommensstufe Jahreseinkommen Beitrag
1 bis 12.271 €
0,00 €
2 bis 24.542 € 40,00 €
3 bis 36.813 € 65,00 €
4 bis 49.084 € 75,00 €
5 bis 61.355 € 85,00 €
6
über 61.355 € 100,00 €
Der Beschluss sieht zudem eine
Ermäßigung für Geschwisterkinder vor.
Bei der Kalkulation des Beitragsaufkommens wurde Anfang 2004 auf Basis der
vorliegenden Anmeldungen (rd. 50 %) eine Auswertung nach Einkommensklassen
vorgenommen. Im Ergebnis wurde davon ausgegangen, dass ca. 42,5 % der Anträge
der Einkommensklasse 1 zuzurechnen sind. Diese Kalkulation hat sich mit 42,1%
im Schuljahr 2004/05 bestätigt.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Kamen vom 22.06.2006 wurde die
Beitragstabelle für die Kindertageseinrichtungen geändert und die Eingangsstufe
von 12.271 € auf 14.000 € angehoben. Bei der Berechnung der Elternbeiträge für
die offene Ganztagsgrundschule erfolgte eine analoge Berücksichtigung der neuen
Eingangsstufe. Diese Anhebung führte zu einer deutlich höheren Entlastung der
Familien mit geringem Einkommen. Im Schuljahr 2006/07 befanden sich 46,1% in
der 1. Einkommensstufe.
Durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 wurde § 9 Abs. 3 Schulgesetz
dahingehend erweitert, dass sich die Erhebung von Elternbeiträgen nach § 10
Abs. 5 GTK richtet. Damit ist für die vom Rat der Stadt Kamen bereits im März
2004 beschlossene und praktizierte Regelung auch eine gesetzliche Ermächtigung
zur sozialen Staffelung bei der Erhebung von Elternbeiträgen geschaffen worden.
§ 5 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz beinhaltet eine vergleichbare Regelung. Der
Höchstbetrag der Elternbeiträge beläuft sich nach dem derzeit geltenden
Zuwendungserlass (BASS 11-02 Nr. 19) auf mtl. 150,00 € pro Kind.
In Zusammenhang mit der Neufassung der Beitragssatzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt
Kamen (BV-Nr. 009/2008) hat die Verwaltung bereits ihre Absicht mitgeteilt, für
den Besuch der offenen Ganztagsgrundschule ebenfalls eine neue Beitragstabelle
in Anlehnung an die Kindergartenbeitragstabelle zu entwickeln.
Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit kann nur eine Entscheidung für eine analoge Anwendung der Eingangsstufen getroffen werden. Die Kosten- und Einnahmesituation hat sich bezogen auf die Anzahl der Gruppen bzw. teilnehmenden Schülerinnen und Schüler seit Beginn der Einrichtung der offenen Ganztagsgrundschule im Schuljahr 2004/05 als relativ stabil erwiesen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Einnahmestruktur im Grundsatz zu erhalten; durch feingliedrigere Beitragsstufen aber zu einer weiteren Entlastung der Familien mit einem geringen Familieneinkommen zu gelangen. Die Beitragstabelle berücksichtigt ferner den Höchstbeitrag von 150,00 €.
Elternbeitragstabelle |
|
|
|
Einkommen bis |
Beitrag |
17.500 € |
0,00 € |
20.000 € |
30,00 € |
22.500 € |
35,00 € |
25.000 € |
40,00 € |
27.500 € |
45,00 € |
30.000 € |
50,00 € |
32.500 € |
55,00 € |
35.000 € |
60,00 € |
37.500 € |
65,00 € |
40.000 € |
70,00 € |
42.500 € |
75,00 € |
45.000 € |
80,00 € |
47.500 € |
85,00 € |
50.000 € |
90,00 € |
52.500 € |
95,00 € |
55.000 € |
100,00 € |
57.500 € |
105,00 € |
60.000 € |
120,00 € |
65.000 € |
130,00 € |
70.000 € |
140,00 € |
über 70.000 € |
150,00 € |
Im Hinblick auf die analoge Anwendung der Einkommens- und der sich daraus ergebenden Beitragsstruktur im Kindergarten- und Schulbereich soll auch für die Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule die Beitragserhöhung auf maximal 25 % begrenzt werden.
Auf der Grundlage vorstehender Einkommens- und Beitragsstufen hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Teilnahmesituation eine vergleichende Auswertung vorgenommen. Die Einnahme-Sollstellung beträgt für das lfd. Schuljahr ca. 114.720,00 €. In Anwendung der neuen Beitragstabelle ergibt sich eine Einnahme von insgesamt ca. 115.200,00 €. Damit bleibt die Einnahmesituation unverändert. Mit der Begrenzung der Beitragserhöhung auf 25 % ergibt sich eine Mindereinnahme von ca. 5.400,00 € .
Zum Auswertungszeitpunkt besuchten 258 Schülerinnen und Schüler die offene Ganztagsgrundschule. Nach der derzeit geltenden Beitragstabelle wird in 118 Fällen (45,7 %) kein Beitrag erhoben. Unter Berücksichtigung der auf 17.500,00 € festgelegten Eingangsstufe erhöht sich der prozentuale Anteil auf 53,8. Bis zu einer Einkommenshöhe von 42.500,00 € ergibt sich keine Beitragserhöhung. Der Höchstbetrag von 150,00 € wird erst bei einem Jahreseinkommen von mehr als 70.000,00 € erhoben. Bezogen auf die derzeitige Teilnehmerzahl und -struktur ergeben sich überwiegend keine, geringere oder unveränderte Elternbeiträge.