Betreff
Reduzierung der Beschilderung im Straßenverkehrsbereich
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 18.10.2007
Vorlage
032/2008
Art
Mitteilungsvorlage

Mit Schreiben vom 18.10.2007 greift die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kamen

das Thema “Reduzierung der Beschilderung im Straßenverkehr” wieder auf.

Bereits in der Sitzung des StVA am 27.06.2001 war das Thema diskutiert und beschlossen worden, dass die Verwaltung im Stadtgebiet ausgeschilderte Verkehrszeichen auf ihre Regelungsnotwendigkeit hin überprüft und an Stellen, die dies zulassen, Verkehrszeichen ggf. abbaut.

 

Die CDU-Fraktion bittet nun um Berichterstattung, inwieweit dieses Vorhaben zu einem Ergebnis geführt hat und ob im Rahmen der zweijährigen Verkehrsschauen dieses Vorhaben Beachtung gefunden hat.

 

 

I.: Zur Historie der im Stadtgebiet Kamen angeregten Reduzierung von Verkehrszeichen:

 

Mit Schreiben vom 01.06.1998 regte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kamen an, in der nächsten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses den Tagesordnungspunkt “Möglich-

keiten der Reduzierung von Verkehrsschildern im öffentlichen Raum” vorzusehen.

 

Begründet wurde dieser Antrag damit, dass ein Modellversuch des ADAC in Verbindung mit der Stadt Selm ergeben hatte, dass eine Reduzierung der Verkehrszeichen im öffentlichen Ver-

kehrsraum möglich ist. 

 

In der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 24.11.1998 wurde der Antrag der SPD-Fraktion beraten und folgender Beschluss  einstimmig  gefasst:

 

“Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, wo im Stadtgebiet Kamen Verkehrszeichen

abgebaut werden können.

Dem Straßenverkehrsausschuss ist das Ergebnis der Überprüfung vorzustellen.”

 

Dieser Beschluss stand im Einklang mit der ab 01.09.1997 in Kraft getretenen Neufassung

des § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO), welcher wie folgt lautet:

 

 “Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und

besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten,

werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund

besonderer Umstände zwingend geboten ist. 

 

Der mit § 39 StVO korrespondierende § 45 Abs. 9 StVO wurde wie folgt geändert:

 

“Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzubringen, wo dies aufgrund

der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und

Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der

besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko

einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich

übersteigt. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des

Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die

Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.”

 

 

II.: Vorgenommene Reduzierungen von Verkehrszeichen im Stadtgebiet Kamen:

 

In Anwendung des unter I. gen. Beschlusses sind in der Folgezeit seitens der Verwaltung

Verkehrszeichen entfernt worden, die für überflüssig bzgl. als überholt angesehen wurden. Es handelte sich hierbei in erster Linie um einige Doppelaufstellungen bzw. um Haltverbote.

 

Bei der in jedem zweiten Jahr vorzunehmenden Verkehrsschau wurde die zitierte

Gesetzesänderung und der Beschluss des Straßenverkehrsausschusses vom 24.11.1998

regelmäßig berücksichtigt.

Anmerkung zur Zusammensetzung der Verkehrsschau:

An den Verkehrsschauen nehmen je ein Vertreter der Bezirksregierung, des Straßenverkehrsamtes des Kreises Unna, der Kreispolizeibehörde Unna, der örtlichen

Polizei, der örtlichen Verkehrsbehörde, des örtlichen Verkehrsbetriebes (VKU) sowie die jeweiligen Straßenbaulastträger (Land NRW, Kreis Unna sowie Stadt Kamen) teil.

 

Allein nach der ersten Verkehrsschau nach der Gesetzesänderung (Zeitraum 18. – 22.10 1999) wurde die Entfernung von 340 Verkehrszeichen (Verkehrszeichen und Zusatzzeichen) angeordnet.

Es wurden vorwiegend Doppelaufstellungen nebst Zusatzzeichen, Haltverbote und aufgrund scharfer Auslegung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften viele VZ Sackgasse entfernt.

 

Bei einer im Ortsteil Kamen-Süd / Südkamen am 01.12.1999 durchgeführten Begehung, bei der neben den gen. Teilnehmern an den Verkehrsschauen auch der Verkehrssachbearbeiter der Stadt Selm und  Herr Brüggemann als Beigeordneter der Stadt Kamen teilnahmen, wurde die Entfernung von weiteren 32 Verkehrszeichen angeordnet.

 

In der gen. Verkehrsschau und in der Begehung wurde festgehalten, dass ebenso die unübersichtlichen Privatbeschilderungen (je 2 Schilderbäume) an den Kreuzungen Dortmunder Allee / Heerener Straße / Unnaer Straße und Einmündung Heerener Straße / Henry-Everling-Straße zu entfernen seien.

Ebenso wurde festgehalten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Teilbereich der Unnaer Straße von der Kreuzung Dortmunder Allee / Heerener Straße bis zur Auffahrt Hochstraße nicht mit den geltenden Bestimmungen zu vereinbaren war.

 

Weiterhin regten die Mitglieder der Verkehrsschau mit Blick auf die erwartete Novellierung der StVO in bezug auf Tempo 30-Zonen an, dass bereits jetzt schon ausgelotet werden sollte, welche bestehenden Tempo 30-Zonen erweitert bzw. welche Straßenzüge noch als Tempo 30-Zonen ausgeschildert werden könnten.

 

Nach in Kraft treten der Novelle der StVO am 01.02.2001 wurde vom Straßenverkehrsaus-

schuss der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 27.06.2001 den Vorschlägen der Verkehrsschau Rechnung getragen und folgender Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.      die Derner Straße in beiden Fahrtrichtungen mit dem Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt an

der folgenden Kreuzung) zu beschildern und die Derner Straße im übrigen als Tempo

30-Zone auszuweisen,

2.      im Zuge der Unnaer Straße, Teilbereich von Kreuzung L 663 bis zur Auf-/Abfahrt zur  

Hochstraße, die Geschwindigkeitsreduzierung aufzuheben.

Die Verwaltung soll die Möglichkeit der Zulassung des Radverkehrs auf den Gehwegen 

      (beide Fahrbahnseiten) prüfen und den Verkehrsraum vor der Einmündung des Schlepp-

      weges freihalten und anschließend die Maßnahmen umsetzen.

3.      die Entfernung der Privatbeschilderung zu veranlassen und einen gut sichtbaren Hinweis

auf die Gewerbegebiete aufzustellen (Die Betriebe sind über die Hintergründe und Absichten dieser Maßnahme zu informieren),

4.      dem Straßenverkehrsausschuss mit Blick auf die Untersuchungen im Bereich Heeren-

Werve (Mittelstraße, Märkische Straße und Westfälische Straße) einen Vorschlag in einer

der nächsten Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses vorzutragen,

5.      in den anderen Stadtteilen Zug um Zug den Abbau von Verkehrszeichen im Sinne der

Vorgehensweise im Stadtteil Kamen-Süd/Südkamen durchzuführen.

Dabei sind die Mitglieder der Verkehrsschau zu beteiligen.

6.      Der Straßenverkehrsausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass aus den dargelegten

Gründen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hammer Straße und den Straßen des

inneren Ringes beibehalten wird.

 

Durch die Umsetzung dieses  Beschlusses konnten insgesamt weitere 45 Zeichen 274-53 (30 km/h) und ca. 50 private Hinweisschilder nebst Pfosten entfernt werden.

Die Anzahl der neu ausgeschilderten Zeichen 274.1 in den Tempo 30-Zonen in Heeren-Werve

deckte sich in etwa mit der Anzahl der im Wohngebiet an der Derner Straße entfernten

Zeichen 274.1.

 

 

Während der vom 26. bis 30.11.2001 durchgeführten Verkehrsschau, bei der ähnlich wie bei der Begehung in Kamen-Süd/Südkamen vorgegangen wurde, wurde die Entfernung von weite-

ren  117 Verkehrs- und Zusatzzeichen angeordnet.

 

 

Während der vom 06. bis 10.10.2003 durchgeführten Verkehrsschau wurde die Entfernung von

weiteren  61 Verkehrs- und Zusatzzeichen angeordnet.

 

 

Während der vom 24. Bis 28.10.2005 durchgeführten Verkehrsschau wurde die Entfernung von

weiteren  33 Verkehrs- und Zusatzzeichen angeordnet.

 

Die externen Teilnehmer an der Verkehrsschau stellten zu Ende der Bereisungen fest, dass im

Stadtgebiet Kamen ein gut unterhaltenes und korrektes Ausschilderungsnetz vorhanden ist.

Es hätte sich gezeigt, dass umfangreiche Verkehrsschauen in der Vergangenheit fruchtbar gewesen seien.

Dies wäre daran zu ersehen, dass während der jetzigen Verkehrsschau lediglich nur Kleinig-

keiten festgestellt und geringfügige Verbesserungsvorschläge zu erörtern bzw. zu protokollieren gewesen seien.

Eine Verkehrsschau in Kamen solle daher in 2 Jahren in verkürzter Form durchgeführt werden.

 

Mitte des Jahres 2007 wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement – ein neues Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen erarbeitet.

 

Mit Schreiben vom 17.08.2007 regte das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW an, dieses Merkblatt bei zukünftigen Verkehrsschauen anzuwenden.

 

In diesem Merkblatt wird angeregt, alle 2 Jahre eine Regel-Verkehrsschau durchzuführen, die alle Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet einschließen soll.

Eine Verkehrsschau für Gemeinde- und Nebenstraßen sowie eine Wegweisungsverkehrsschau und eine Nachtverkehrsschau sollen nur noch alle 4 Jahre durchgeführt werden.

 

Mit Blick auf die Anmerkungen der externen Teilnehmer an der Verkehrsschau Ende des Jahres 2005 und der Aussagen des o. gen. Merkblattes wurde im Jahre 2007 in der Zeit vom 21. bis 22.11. nur eine Verkehrsschau auf allen Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, die als Hauptverkehrsstraßen ausgeschildert sind) durchgeführt.

Es wurde die Entfernung von  3 Verkehrszeichen angeordnet. 

 

Insgesamt wurden nach Beschlussfassung des Straßenverkehrsausschusses am 24.11.1998 somit rund 650 Verkehrs- und Zusatzzeichen abgebaut,

Zusätzlich wurden ca. 50 Privatbeschilderungen auf Drängen der Verwaltung entfernt.

 

Vor dem Hintergrund des jetzigen CDU-Antrages weist die Verwaltung darauf hin, dass die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über die im Zeitraum vom 18. bis 22.10.1999 durchgeführte Verkehrsschau inclusive des Abbaus von Verkehrszeichen in der Sitzung am 30.11.1999 unterrichtet wurden.

 

Über den Abbau der Privatbeschilderung am Kreuzungsbereich Dortmunder Allee / Heerener Straße / Unnaer Straße / und am Einmündungsbereich Heerener Straße / Henry-Everling-Straße und die vorgenommene Maßnahme auf der Derner Straße sind die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses in der Sitzung am 30.09.2002 informiert worden.

 

Über die in Heeren-Werve vorgenommenen Ausschilderungsmaßnahmen wurden die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses in der Sitzung am 06.11.2002 bzw. in der Anlage zur Niederschrift dieser Sitzung unterrichtet. Dies beinhaltete auch den Rückbau der damals vorhandenen Beschilderung.

 

Mit der Anlage zum Schreiben vom 27.02.2004 wurden die Mitglieder des Straßenverkehrs-

ausschusses über die vom 06. bis 10.10.2003 durchgeführte Verkehrsschau unterrichtet.

Hier wurde ebenfalls auf die Reduzierung von Verkehrszeichen unter Hinweis auf den Beschluß des Straßenverkehrsausschusses vom 24.11.1998 hingewiesen.

 

Die Verwaltung sieht damit ihren Arbeitsauftrag als erfüllt an.