Betreff
Zuschussgewährung an Kamener Kulturträger (Sockelbetrag 2008)
Vorlage
029/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2008 ein Zuschuss in Höhe von je 228,00 € gewährt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertvereinigungen) wurde in den Vorjahren ein anteiliger Sockelbetrag gewährt. Wie auch im Jahr 2007 soll ein Betrag von 228,00 € gewährt werden.

 

Als förderungswürdig gelten:

 

1.      Frauenchor im Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren

2.      MGV Einigkeit Werve

3.      Kamener Männerchor

4.      Singekreis Kamen-Heeren

5.      Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren (Männer)

6.      MGV Cäcilia Kaiserau

7.      MGV Niegedacht Breiten (Männer)

8.      MC 1875 Wasserkurl

9.      Frauenchor Einigkeit Kamen

10.  Shanty-Chor der Marinekameradschaft Kamen

11.  MGV Teutonia Kamen

12.  Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.

13.  Blasorchester St. Marien Kaiserau 1965

14.  Mandolinen-Konzert-Gesellschaft Kaiserau

15.  Blasorchester Musikfreunden Westfalen-Echo 1985 e.V. Kamen

16.  MGV Sängerbund 1858 Kamen

17.  MGV Kamen-Süd

18.  MGV Sangesfreunde Kamen

 

Die Mittel stehen haushaltsmäßig zur Verfügung.