Beschlussvorschlag:
Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2008 ein Zuschuss in Höhe von je 228,00 € gewährt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertvereinigungen) wurde in den Vorjahren ein anteiliger Sockelbetrag gewährt. Wie auch im Jahr 2007 soll ein Betrag von 228,00 € gewährt werden.
Als förderungswürdig gelten:
1. Frauenchor im Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren
2. MGV Einigkeit Werve
3. Kamener Männerchor
4. Singekreis Kamen-Heeren
5. Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren (Männer)
6. MGV Cäcilia Kaiserau
7. MGV Niegedacht Breiten (Männer)
8. MC 1875 Wasserkurl
9. Frauenchor Einigkeit Kamen
10. Shanty-Chor der Marinekameradschaft Kamen
11. MGV Teutonia Kamen
12. Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.
13. Blasorchester St. Marien Kaiserau 1965
14. Mandolinen-Konzert-Gesellschaft Kaiserau
15. Blasorchester Musikfreunden Westfalen-Echo 1985 e.V. Kamen
16. MGV Sängerbund 1858 Kamen
17. MGV Kamen-Süd
18. MGV Sangesfreunde Kamen
Die Mittel stehen haushaltsmäßig zur Verfügung.