Betreff
Beteiligung der Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Unna für das Haushaltsjahr 2008
- Behandlung der Altfehlbeträge -
Vorlage
022/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Kamen erhebt keine Einwendungen gegen die Haushaltsatzung 2008 des Kreises Unna.

 

2.      Der Abschluss einer Stundungsvereinbarung erfolgt nicht. Der zu zahlende Betrag ist im Rahmen des eigenen Liquiditätsportfolios bereitzustellen.

 

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Schreiben vom 08. Januar 2008 hat der Landrat das formelle Beteiligungsverfahren nach § 55 Abs. 1 KrO NRW eingeleitet und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Gelegenheit gegeben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung 2008 des Kreises Unna und ihren Anlagen, nsbesondere zur vorgesehenen Höhe des Kreisumlagehebesatzes, Stellung zu nehmen.

 

Über Einwendungen beschließt der Kreistag gem. § 55 Abs. 2 KrO NRW in öffentlicher Sitzung

 

Da in der letzten kameralen  Haushaltssatzung 2008 des Kreises auch eine Einrechnung des von den Städten und Gemeinden zu tragenden Anteils an den Altfehlbeträgen des Kreises erfolgt, ist eine Entscheidung über die von der Stadt Kamen in dieser Frage einzunehmende Position erforderlich.

 

Die Entstehung der Altfehlbeträge ist darauf zurückzuführen, dass in den Haushaltsjahren 2002 bis 2006 die Kreisumlage aufgrund der schwierigen Finanzsituation der Städte und Gemeinden nicht in dem Umfang festgesetzt worden ist, wie es zum Ausgleich des Kreishaushaltes erforderlich gewesen wäre. Ursächlich hierfür waren fast ausschließlich die hohen Sozialaufwendungen im Kreis Unna, die in den letzten Jahren permanent angestiegen sind. Trotz erheblicher eigener Sparbemühungen des Kreises durch Aufgabenkritik sowie die Einsetzung einer Finanzstrukturkommission, konnte ein Anwachsen der Altfehlbeträge nicht verhindert werden.

 

Die Entwicklung der Altfehlbeträge bis zum 31.12.2007 stellt sich wie folgt dar:

 

                       

 

 

 

In der letzten kameralen Haushaltssatzung 2008 des Kreises Unna ist der von den Städten und Gemeinden zu tragende Anteil an den Altfehlbeträgen in den Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage einzurechnen. Nach den Vorgaben des Innenministers ist hierzu eine einvernehmliche Lösung mit den Städten und Gemeinden erforderlich. Zur Berechnung der Höhe dieses Anteils ist die im August/September 2007 auf der Verwaltungsebene entwickelte Konsensvereinbarung zwischen Kreis und Gemeinden im Zahlenwerk des Kreishaushaltes umgesetzt worden. Hierin wurden folgende wesentlichen Punkte festgelegt:

 

 

1.                  In der Eröffnungsbilanz des Kreises soll ein Eigenkapital i. H. v. 1% der Bilanzsumme (ca. 4 Mio. €) ausgewiesen werden.

2.                  Die RWE-Aktien des Kreises sollen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2008 verkauft werden. Die Erlöse werden zur Schuldentilgung verwendet. Die Höhe der Altfehlbeträge wird um die Differenz zwischen Buchwert (75,33 €/Stck.) und Verkaufswert des Aktienpaketes vermindert.

3.                  Sich noch ergebende Verbesserungen bei der Vermögensbewertung des Kreises führen zur Verminderung der Altfehlbeträge.

4.                  Der Kreis bilanziert die Altfehlbeträge als Forderungen gegenüber den Städten und Gemeinden. Individuelle Vereinbarungen über die tatsächliche Rückzahlung mit einer Laufzeit bis zu acht Jahren sind möglich.

 

Ausgangspunkt der Berechnungen für den von den Städten und Gemeinden zu tragenden Anteil ist die vorläufige Vermögens- und Schuldenübersicht des Kreises Unna zum Stichtag 01.01.2007. Ausgehend von dem hier ausgewiesenen (vorläufigen) Eigenkapital in Höhe von rd. 20 Mio. € waren die voraussichtlichen Jahresergebnisse sowie Veränderungen in 2007 und 2008 zu berechnen und bilanziell zu berücksichtigen.

 

Die derzeitigen Einschätzungen des Kreises gehen davon aus, dass der Gesamtbetrag der Altfehlbeträge von rd. 64 Mio. € um rd. 17 Mio. € gesenkt werden kann. Für die Städte und Gemeinden ergibt sich somit ein vorläufiger Betrag von rd. 47 Mio. €. Dieses entspricht auf der Basis der Umlagegrundlagen 2008 einem Hebesatz von rd. 10,49 v.H., der in § 5 Abs. 1 des Entwurfes der Haushaltssatzung des Kreises Unna ausgewiesen worden ist.

 

Den Zahlen liegt folgende vereinfachte Berechnung zu Grunde:

 

 

 

Von dem Gesamtbetrag in Höhe von voraussichtlich 47 Mio. € entfällt auf die Stadt Kamen hiervon ein Anteil in Höhe von 5.032.607 Euro.

 

In der Sitzung des Kreistages zur Verabschiedung des Haushalts 2008 am 11.03.2008 ist über die endgültige Höhe des Minderungsbetrages zu entscheiden.

 

Gem. § 5 Abs. 3 der Haushaltssatzung kann die Fälligkeit der Kreisumlage zur Abdeckung der aufgelaufenen Altfehlbeträge durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Kreis und Gemeinden festgelegt werden. Der Betrag wird dann der Stadt/Gemeinde für das Jahr 2008 anteilig gestundet und ist in den Jahren 2009 bis 2015 zuzüglich einer anfallenden Verzinsung zu zahlen. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Stundungsmöglichkeit keinen Gebrauch zu machen, weil es für die Stadt Kamen aufgrund der zu zahlenden Zinsen keinen finanziellen Vorteil bringt.

 

Da die Stadt Kamen bereits zum 1.1.2005 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik  auf die kaufmännische Doppik im Sinne des neuen kommunalen Finanzmanagements umgestellt hat, und der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz noch nicht bekannt gewesen ist, kann er nicht wie bei anderen Kommunen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt die doppische Rechnungslegung eingeführt haben, erfolgsneutral über die Bildung und einer Rückstellung in der Eröffnungsbilanz und spätere Auflösung abgewickelt werden.

 

Dieser Betrag wird die Ergebnisrechnung des Jahres 2008 der Stadt Kamen belasten. Damit eine Gleichbehandlung aller Kommunen in diesem Zusammenhang gewährleistet ist, bleibt dieser außerordentliche Aufwand für die Stadt Kamen bei der Prüfung der Kriterien des § 76 GO, die zur Verpflichtung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes führen, jedoch außer Betracht.

 

Für das Jahr 2008, der Entstehung dieser Verbindlichkeit, sind im Haushaltsplan der Stadt Kamen im Produkt 61.01.01 – Allgemeine Finanzwirtschaft- 5.100.000 Euro bereitgestellt. 

 

Der erforderliche Liquiditätsbedarf in Höhe von 5,1 Mio kann aus eigenen Liquiditätsreserven nicht befriedigt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Produkthaushalts 2008 wurde bereits von der Möglichkeit der Aufnahme eines Kassenkredites bei einem Kreditinstitut mit der Vereinbarung eines bereits zum jetzigen Zeitpunkt fixierten günstigen Zinssatzes genutzt. Die anfallenden Zinsen für diesen Kassenkredit sind ebenfalls im Ergebnisplan 2008 veranschlagt.