Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für den Rest seiner Wahldauer als Mitglieder in den Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse Kamen:
bisher: neu:
ordentliches Mitglied: Dors Wortmann Jörg Franke
stellv. Mitglied: Jörg Franke Astrid Schmidt
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Städt. Sparkasse Kamen werden gem. § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes (SpkG) vom Rat, der Vertretung des Gewährträgers, gewählt. Zum Verwaltungsrat gehören nach § 9 Abs. 1 SpkG u.a. zwei Dienstkräfte der Sparkasse, die aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse zu wählen sind.
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt der Rat auf Vorschlag derjenigen Gruppe, die den Ausgeschiedenen vorgeschlagen hatte, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Schlägt diese Gruppe den bisherigen Stellvertreter vor, so ist in gleicher Weise eine neue Stellvertreterin oder ein neuer Stellvertreter zu wählen ( § 11 Abs. 4 SpkG). Der vorliegende Vorschlag der Personalversammlung benennt entsprechend die genannten Dienstkräfte.
Für den Wahlvorgang ist § 50 Abs. 2 GO NRW anzuwenden. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.