Betreff
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen
Vorlage
129/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage beigefügte "Vierzehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen" und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates vom 14.12.2006 be­schlossen und gilt seit dem 01.01.2007. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 “Höhe der Gebühren” ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2008 übersteigen. Der § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) bestimmt jedoch, daß das veranschlagte Gebührenaufkommen die vor­aussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken soll. Darum ist im Ergebnis für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührensenkung in Höhe von ca. 3,4 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgese­hen.

 

Einen wesentlichen Anteil an dem insgesamt gegenüber der Kalkulation des Vorjahres um ca. 2,0 % gestiegenen Gebührenbedarf haben die um 49.162 € (2,0 %) höheren Personalkosten. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Übernahmen von Praktikanten bzw. befristet Beschäftigten in Angestelltenverhältnisse.

 

Die Sachkosten steigen im Vergleich zum Vorjahr um 58.410 € (9,5 %). Die größte Erhöhung zeigt sich bei den Sachkosten der Personalkosten für Querschnittsbereiche. Dies sind Kosten der Arbeiter, des Bereiches Personal und sonstiger Dienste als Anteil der Personalkosten. Erstmalig sind solche auch für im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst beschäftigte Verwaltungsmitarbeiter angesetzt worden, da deren Arbeitsplatzkosten nicht unmittelbar im Produkt Rettungsdienst veranschlagt werden. Bei den Fahrzeugkosten, die um 22.800 € (20,5 %) steigen, tragen die Reparaturen durch Unternehmer mit ca. 16.500 € mehr im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich zur Steigerung der Kosten bei.

 

Die kalkulatorischen Kosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 42.300 € (19,5 %). Dies ist vornehmlich bedingt durch die planmäßige Beschaffung von 2 Rettungswagen. Aufgrund eines Unfalles, der zum Totalschaden eines Rettungswagen führte, können bei Ersatzbeschaffung weitere kalkulatorischen Kosten anfallen, die dann über die entsprechende Betriebsabrechnung einfließen.

 

Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Ge­meinde Bönen verursacht werden, sinken gering um 660 € (0,8 %).

 

Gewichtigen Einfluss auf den Gebührenbedarf hat des Weiteren der Vortrag der halben Über­deckung (148.212 €) der Betriebsabrechnung 2006. Als in die Kalkulation des Jahres 2009 vorzutragender, gebührenbedarfsmindernder Rest verbleiben somit 148.212 €. Der Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2006 und der sich daraus ergebende Überschuss wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007 in der Mitteilungsvorlage 87/2007 dargestellt. Aus der Abrechnung des Jahres 2005 war nichts vorzutragen.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 3.333.079 €.

 

Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze wurden, wie in den Jahren zuvor auch, eher zurückhaltend geschätzt. Bei den Krankentransporten wird allerdings erwartet, daß die Einsatzzahlen im Vergleich zur Hochrechnung des Jahres 2007 mit 1.838 Fahrten im Jahr 2008 (1.820 Einsätze) nur noch unwesentlich geringer sein werden. Bei Rettungswagen- und Notarzteinsätzen liegen die Planzahlen unter den Vorjahresprognosen, aber über den Ist-Einsatzzahlen des Jahres 2006.

 

Auf der Grundlage geltender Gebührensätze würden dann 3.452.040 € als Erlöse erwartet. Damit würde eine Überdeckung des Gebührenbedarfs um 117.961 € (3,5 %) erzielt werden.

 

Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur Vorjahres­kalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif, Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) liegen mit 164.354 € (2007 = 165.412 €) auf Vorjahresniveau.

 

Um lediglich den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze demnach wie folgt notwendig:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

Gebühren-

Abweich.

Abweich.

in Euro

satz, alt

satz, neu

 

in %

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- KTW-Einsatz

157,10

161,10

4,00

2,5

- RTW-Einsatz

451,50

435,80

-15,70

-3,5

- NEF-Einsatz

189,70

181,30

-8,40

-4,4

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- KTW pro gefahrene km

0,60

0,70

0,10

16,7

- RTW pro gefahrene km

2,30

2,60

0,30

13,0

- NEF pro gefahrene km

4,00

2,50

-1,50

-37,5

Wartezeiten; bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung

- KTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

43,70

46,90

3,20

7,3

- RTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

90,30

92,80

2,50

2,8

Reinigung/Desinfektion der Fahrzeuge

 

 

 

 

- besondere Reinigung nach Verunreinigung

67,00

70,00

3,00

4,5

- Desinfektion des Fahrzeugs

167,50

175,00

7,50

4,5

 

 

Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2008 werden Gesamterlöse in Höhe von 3.333.860 € erwartet. Dies entspricht insgesamt einer Gebührensenkung in Höhe von 3,4 %. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 219 € nicht gedeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist. Die Berechnungen, die obige Gebührensätze begründen, sind samt Erläuterungen als Anlage beigefügt.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungs­dienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erläßt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Sat­zung.

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf ein­schließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.

 

 


Anlagen:

 

- Gebührensatzberechnung für das Jahr 2008 einschließlich Erläuterungen

- Satzungsänderung ab 01.01.2008 zur gültigen Satzung für den Rettungsdienst