Betreff
Radweg Kamen Wasserkurl - Nebelweg,
Projektbeschluss
Vorlage
093/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Durchführung des Projektes “Radweg Wasserkurl – Nebelweg, Lückenschluss” wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Radweg “Wasserkurl – Nebelweg” zu errichten.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 15.03.2007 wurde die Verwaltung u. a. beauftragt zu prüfen, ob zur Optimierung des Radverkehres eine zusätzliche Wegeverbindung von der Körnesiedlung bis zum sog. Nebelweg realisierbar sei. In diesem Zusammenhang waren Grunderwerbsfragen sowie die finanziellen Möglichkeiten zu prüfen. Der Radweg soll dem Lückenschluss für einen durchgehenden, die Körne begleitenden Radweg, dienen.

 

Hinsichtlich des Grunderwerbes hat sich FB 23 mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt. Dieser hat zwischenzeitlich seine grundsätzliche Bereitschaft in Bezug auf den Flächenverkauf erklärt.

 

Seitens des FB Planung, Bauen u. Umwelt wurde eine Kostenkalkulation erstellt. Die Maßnahme wurde daraufhin beim Ökologieprogramm im Emscher Lippe Raum (kurz: ÖPEL) Sofortprogramm 2007 / NRW-EU Ziel 2-Programm 2007-2013 angemeldet. Das zur Förderung beantragte Projekt “Radweg Kamen Wasserkurl – Nebelweg, Lückenschluss” wurde vom Interministeriellen Arbeitskreis ÖPEL in seiner Sitzung vom 26.09.2007 in das Förderprogramm mit der Priorität 1 aufgenommen. Eine Bewilligung kann erfolgen, wenn alle Unterlagen erarbeitet und vorgelegt sind. Dazu ist es u. a. erforderlich, den Grunderwerb zu tätigen, die Planung zu beauftragen und die Ausschreibung vorzubereiten. Eine zügige Umsetzung des Gesamtprojektes ist zu gewährleisten, um der vorgegebenen Zeitschiene zu entsprechen. Entsprechend dem Antrag der Stadt Kamen vom 08.10.2007 wurde der vorzeitige und förderunschädliche Maßnahmebeginn von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 09.10.2007 bewilligt.

Die Kosten der Maßnahme betragen entsprechend der Kostenschätzungen der beteiligten Fachbereiche ca. 87.000 €. Die Summe ist außerplanmäßig für das Haushaltsjahr 2007 bei der Buchungsstelle 54.01.01/0430.783100 “Anlegung eines Radweges von der Körnesiedlung bis zum Nebelweg” bereitgestellt.

Der Fördersatz beträgt nach der Richtlinie ÖPEL bis zu 80 %. Es wurde ein Zuschuss in Höhe von 90 % der Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Dieser kann jedoch erst dann bewilligt werden, wenn das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW diesem in Abstimmung mit anderen Fachressorts wie vorgesehen zustimmt.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss wird gebeten, den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Projektbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Radweg Kamen Wasserkurl – Nebelweg zu errichten.

 


Anlage:

 

Lageplan