Betreff
Feststellung der Eröffnungsbilanz
Vorlage
086/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat stellt die Eröffnungsbilanz der Stadt Kamen zum 01.01.2005, den Anhang und den Lagebericht gemäß § 92 in Verbindung mit § 96 GO NRW fest.

2.    Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung gemäß § 92 in Verbindung mit § 96 GO NRW.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 92 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 GO NRW stellt der Rat die zuvor vom Rechnungs­prüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 fest und erteilt dem Bürger­meister Entlastung.

 

Gemäß § 92 Abs.5 Satz 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungs­bilanz und bedient sich dabei nach § 92 Abs. 5 Satz 5 in Verbindung mit § 101 Abs. 8 Satz 1 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

In seiner Sitzung am 10.09.2007 wird der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis seiner Prüfung gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenfassen.

 

Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses wird dazu führen, dass vom Rechnungsprüfungs­ausschuss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt in Herne hat zwischenzeitlich, nach abgeschlossener örtlicher Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Fachbereich Rechnungsprüfung, jedoch noch vor der Erteilung des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses, eine überörtliche Prüfung gemäß § 105 GO NRW durchgeführt und ebenfalls einen Prüfungsbericht erstellt. In diesem Bericht bescheinigt die Gemeindeprüfungsanstalt der Stadt Kamen abschließend in der Zusammenfassung des Berichtes bezüglich der vorgenommenen Bewertungen und Bilanzie­rungen eine gute Qualität.

 

Die von der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgten Feststellungen wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung bearbeitet und die Korrekturen ebenfalls in die Eröffnungsbilanz eingearbeitet, so dass sich nach Beendigung beider Prüfungsverfahren ein abschließender Stand der Eröffnungs­bilanz zum 30.08.2007 (Anlage) mit einem ebenfalls korrigierten Anhang und Lagebericht nach § 53 i.V.m. § 48 der Gemeindehaushaltsverordnung ergibt.

Die Verwaltung schließt sich den Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt an. Auch der Fachbereich Rechnungsprüfung und der Rechnungsprüfungsausschuss werden den Feststel­lungen folgen und die Einarbeitung der erforderlichen Korrekturen in die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis nehmen.

 

Durch die zeitliche Nähe der örtlichen (Rechnungsprüfungsausschuss) und überörtlichen (Gemeindeprüfungsanstalt) Pflichtprüfungen im Rahmen der GO NRW kann nun die als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte doppelt geprüfte Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lage­bericht dem Rat zur Kenntnisnahme und Feststellung gemäß § 92 in Verbindung mit § 96 GO NRW vorgelegt werden.

 

 

Erläuterung zur Anlage

 

Zur formellen Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 dient somit als begründende Entscheidungsgrundlage die als Anlage beigefügte Bilanz (Stand: 30.08.2007) mit Anhang und Lagebericht.

 

Die zur Feststellung dem Rat vorgelegte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 399.927.069,22 Euro ab.

 

Nähere Einzelheiten sind der in Anlage beigefügten Eröffnungsbilanz mit den erforderlichen, im Anhang dargelegten differenzierten Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen bezüglich ihrer Wertansätze zu entnehmen.

 

Darüber hinaus ist in einem Lagebericht zur Eröffnungsbilanz eine gesamtanalytische Bewer­tung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 erfolgt.

 

Diese zur Feststellung dem Rat vorgelegte Eröffnungsbilanz ist die Basis und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung der Produkthaushalte der Stadt Kamen in den kommenden Jahren.