Betreff
Einbringung des Nahverkehrsplanes Kreis Unna, Entwurf 2007
Vorlage
082/2007
Art
Mitteilungsvorlage

Verfahren

 

Als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) ist der Kreis Unna verpflichtet, die zukünftige Entwicklung des ÖPNV im Rahmen eines Nahverkehrsplanes fest­zuschreiben. Diese Nahverkehrspläne sind regelmäßig zu überprüfen und zu erneuern. Die Nahverkehrspläne legen die Ziele der zukünftigen Entwicklung des ÖPNV im Bereich der Auf­gabenträgerschaft des Kreises Unna und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen fest. Während für den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) auf Ebene der gebildeten Zweckverbände Nahverkehrspläne erstellt werden, wird dieser für den straßengebundenen ÖPNV auf Kreisebene erstellt.

 

Der erste Nahverkehrsplan des Kreises Unna wurde vor 10 Jahren, im Jahr 1997, verab­schiedet. Daher war es nun erforderlich einen neuen Nahverkehrsplan zu erstellen. Für den Kreis Unna hat der Regionalverband Ruhr als Gutachter einen entsprechenden Nahverkehrs­plan erstellt, der nun als Entwurf vorliegt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden nun die kreisangehörigen Städte und Gemeinden beteiligt, mit der Möglichkeit, eine Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf abzugeben.

 

[1]

 

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses im November soll die Stellungnahme der Stadt Kamen zu dem Entwurf des Nahverkehrsplanes für den Kreis Unna beraten und beschlossen werden. Jeweils ein Ausdruck und zusätzliche digitale Ausfertigungen des Ent­wurfes wird den Fraktionen zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt. Der Nahverkehrsplan-Entwurf kann außerdem auf der Internetseite des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de (unter “Ein Blick ins Web”) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Nahverkehrsplan knapp zusammengefasst.

 

 


Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007

 

 

1.  Rahmenbedingungen der Nahverkehrsplanung

 

 

1.1     Landesentwicklungsplan:

 

Der Erhalt und der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gewinnt aus umwelt-, verkehrs- und strukturpolitischen Gründen an Bedeutung.

 

 

1.2     GEP:

 

Der ÖPNV muss attraktiv gestaltet und so ausgebaut werden, dass er in der Lage ist, die Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf die Verkehrsmittel mit hoher Transport­kapazität zu erreichen.

 

Es müssen Schnittstellen geschaffen werden, die das Umsteigen vom Kraftfahrzeug und vom Fahrrad auf den ÖPNV erleichtern.

 

Um die angestrebte Verlagerung von Teilen des motorisierten Individualverkehrs auf die Verkehrsmittel mit hoher Transportkapazität zu erreichen, ist ein leistungsfähiger, attraktiver ÖPNV erforderlich.

 

 

1.3.    Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Landes NRW (IGVP):

 

Zu den Schwerpunkten der IGVP zählen:

 

-        Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Mobilitätsangebote mit einem Vorrang der öffentlichen Verkehrsträger,

-        Schaffung gleichwertiger Chancen der Mobilitätsteilnahme für alle Bevölkerungs­gruppen,

-        Verbesserung der Lebensbedingungen durch eine angemessene Bedienung im ÖPNV,

-        Unterstützungen der Anstrengungen zum Klimaschutz,

-        Verbesserung der Umweltqualität.

 

 

2.  Der erste Nahverkehrsplan des Kreises Unna

 

Der erste Nahverkehrsplan des Kreises Unna wurde im Jahr 1997 verabschiedet, mit dem Ziel, für den Fahrgast ein kundenfreundliches und für den Kreis Unna wirtschaftlich trag­fähiges ÖPNV-Netz zu gestalten. Schwerpunkt war neben einer guten Verknüpfung zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) die Einführung eines flächendeckend vertakteten Verkehrsangebots. Neue Produktmerkmale, wie z.B. der “Schnellbus”, sollten den ÖPNV “als attraktive Alternative zum PKW darstellen und neue Nutzerkreise [...] akquirieren”[2]. Das angestrebte Ziel, mehr Fahrgäste zu gewinnen, wurde innerhalb der letzten zehn Jahre erreicht. Sowohl das Angebot als auch die Nachfrage im ÖPNV haben sich positiv entwickelt.

 

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Finanzierung des ÖPNV und der Haushaltssituation der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Unna war es erforder­lich, die Zielsetzung neu auszurichten. Der Schwerpunkt der Neuaufstellung soll nun in der Konsolidierung des ÖPNV-Angebotes sein, “unter der Prämisse, die finanziellen Aufwen­dung des Kreises sowie der kreisangehörigen Kommunen zu senken.”[3] Dabei soll nur noch eine ausreichende Mobilität sichergestellt werden. Die Angebote sollen bezüglich ihrer Frequenz und Linienführung sowie des Verhältnisses zwischen Kosten und Ertrag geprüft werden.

 

“Ziel des Nahverkehrsplanes ist die Sicherstellung einer ausreichenden, die Mobilität gewährleistende, Verkehrsbedingung bei gleichzeitiger Reduzierung des Finanz­bedarfes für den ÖPNV im Kreis Unna”[4]

 

 

3.  Das vorhandene ÖPNV-Angebot:

 

3.1     Schienenpersonennahverkehr (SPNV):

 

Mit Einführung des Integralen Taktfahrplans im Jahr 1998 (ITF-Stufe I) und der darauf folgenden Angebotserweiterung der Stufe II wurde das Fahrtenangebot auf den im Kreisgebiet verlaufenden Bahnstrecken wesentlich verbessert. Auf der Achse Hamm - Dortmund – Düsseldorf verkehren:

 

·         NRW-Express RE 1 (Hamm – Kamen – Dortmund – Bochum – Düsseldorf – Aachen) im 60 Min.-Takt (tägl.)

·         Rhein-Emscher-Express RE 3 (Hamm – Kamen – Dortmund – Gelsenkirchen – Düsseldorf) im 60 Min.-Takt (Mo - Sa)

·         Westfalen-Express RE 6 (Minden – Bielefeld – Hamm – Kamen – Dortmund – Bochum – Düsseldorf) im 60 Min.-Takt (tägl.)

·         Rhein-Hellweg-Express RE 11 (Paderborn – Hamm – Kamen – Dortmund – Bochum - Düsseldorf) im 120 Min.-Takt (Mo - Fr)

 

Diese Linien konnten in den letzten Jahren erhebliche Nachfragezuwächse verzeichnen, die sowohl mit der verbesserten Angebotsstruktur als auch mit dem Einsatz moderner Doppel­stockwagen zusammenhängen.

 

Problematisch ist die dichte Streckenbelegung durch den Fernverkehr, die dazu führt, dass es zwischen Hamm und Dortmund keine konsequente Vertaktung der einzelnen RegionalExpress-Linien untereinander gibt. Insbesondere für den Haltepunkt Kamen-Methler, der nicht von allen RE-Linien bedient wird, bedeutet dies, dass hier keine wirklich merkbare Taktstruktur vorhanden ist.

 


 

3.2     Straßengebundener ÖPNV auf regionaler Ebene

 

Das Premiumprodukt des regionalen Busverkehrs sind die Schnellbusse der VKU. Von den vier Linien, die die Städte im Kreis Unna untereinander und mit den benachbarten Ober­zentren verbinden, verkehrt die Linie S 80 (Werne – Bergkamen – Kamen – Unna) im 60 Min.-Takt in Kamen.

Die interkommunale Erschließung des Kreisgebietes erfolgt primär durch die Regional­busse, die überwiegend als Mindeststandard an Werktagen im 60-Min.-Takt verkehren. Abschnittsweise ergänzen sich einzelne Regionalbus- und Schnellbuslinien, so dass auf diesen Abschnitten auch dichtere Taktfolgen angeboten werden können.

 

Zu den insgesamt neun die Zentren verbindenden Korridoren des regionalen Busverkehrs im Kreis Unna gehören im Bereich der Stadt Kamen die Korridore

 

-    Bergkamen – Kamen, mit den Linien R 12, S 80, R 81 und

-    Kamen – Unna, mit den Linien S 80 und R 81.

 

Insgesamt wird der regionale Busverkehr im Kreis Unna bezogen auf die Angebotsqualität als zufriedenstellend bewertet, mit zumeist zwei Fahrtmöglichkeiten je Stunde und Richtung.

 

Problematisch wird bewertet, dass einige Regionalbus- bzw. Schnellbuslinien auch inner­städtische Erschließungsfunktion haben, darunter die S 80 zwischen Kamen Stormstraße und Bergkamen Busbahnhof. Für den Nahbereich vorteilhaft, führt dies im regionalen Ver­kehr zu längeren Reisezeiten. Eine Konzentration auf wenige stark frequentierte Halte­stellen würde den Schnellbus zwar stärken, hätte aber zur Folge, dass zusätzliche Busse zur ausreichenden Erschließung des Nahbereiches eingesetzt werden müssten, was zu erhöhten Betriebsaufwendungen führen würde.

 

 

3.3     Das Busangebot in Kamen

 

Rückgrat des Stadtverkehrs in Kamen sind die im 30-Minuten-Takt verkehrenden Stadt­buslinien C 21 (Lüner Höhe), C 23 (Heeren-Werve), C24 (Methler) sowie die im 60-Minuten-Takt verkehrende Linie C 22 (Südkamen), die an der zentralen Innenstadthaltestelle Kamen Markt miteinander verknüpft sind, so dass alle Stadtteile untereinander mit optimalen Über­gangszeiten erreichbar sind. Alle Stadtbuslinien verlaufen auch über die Haltestelle Bahn­hof. Der Siedlungsbereich Kupferberg wird zusätzlich über die Regionallinie R 12 im Stundentakt an das Stadtzentrum angebunden.

 

Die Dienstleistungs-/ und Einkaufszentren entlang der Unnaer Straße sind gut mit den Linien S 80 und R 81 erreichbar.

 

Zusätzlich bestehen von den zentralen Haltestellen Markt und Bahnhof regionale Verkehrsangebote im 30- oder 60-Minuten Takt:

 

·         Bergkamen (R 12, 60 Min.-Takt; S 80, 60 Min.-Takt; R 81, 30 Min.)

·         Lünen (R 12, 60 Min.-Takt)

·         Werne (S 80, 60 Min.-Takt; R 81, 30-Min.Takt)

·         Unna (S 80, 60 Min.-Takt; R 81, 30-Min.-Takt)

·         Unna via Heeren-Werve (R 53, Fortführung der C 23 als R 53, stündlich)

·         Bönen via Heeren-Werve (R 92, Fortführung der C 23 als R 92, stündlich)

·         Unna via Methler (R 54, Fortführung der C 24 als R 54, stündlich)

 

Zusätzlich besteht durch die C 92 noch eine Verbindung zwischen Heeren-Werve und Bönen im 60-Minuten-Takt. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene Linien des Schüler­verkehrs, die im Linienverlauf und dem Fahrtenangebot auf den Bedürfnisse der Schulen abgestimmt sind.

 

Das Busangebot wird in Kamen noch durch die bedarfsorientierten TaxiBus Linien T 25 (Do-Husen – Kamen-Methler – Kamen West – Kamen-Westick – Kamen-Altenmethler) und T 84 (Kamen Bf – Kamen Markt – Kamen-Rottum – Kamen-Derne) sowie einem ebenfalls bedarfsorientierten Nachtverkehr (in Nächten vor Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) durch das NachtAST Kamen/Bönen sowie Unna und die Nacht-TaxiBus-Linie T 81 ergänzt. Das NachtAST bietet von festgelegten Abfahrtspunkten im Stadtgebiet (mit vier Abfahrten pro Nacht vom Markt und vom Bahnhof, sowie zwei vom Bürgerhaus Methler, Bürgerhaus Heeren, Buxtorf Haus und der Gesamtschule) die Möglichkeit der Fahrt bis direkt vor die Haustür im gesamten Stadtgebiet Kamen und der Gemeinde Bönen. Die Nacht-TaxiBus Linie T 81 verkehrt auf dem Linienweg der R 81 zwischen Kamen und Unna und ergänzt somit das Angebot nach Betriebsschluss der R 81. Das Nacht AST Unna ermöglicht Fahrten zwischen Unna und Heeren-Werve. Diese Angebote verkehren nur nach tele­fonischer Vorbestellung. Die Finanzierung der TaxiBus- und Nachverkehre erfolgt direkt durch die beteiligten Kommunen und nicht über die allgemeine Verlustabdeckung.

 

 

3.4     Bewertung des vorhandenen ÖPNV-Angebotes

 

Für Kamen bescheinigt der Gutachter ein insgesamt gutes ÖPNV-Angebot, “das für eine nahezu flächendeckende Erschließung des Stadtgebietes sorgt, aber auch gleichzeitig gute ÖPNV-Verbindungen in die benachbarten Kommunen des Kreises Unna bietet. Die Ver­knüpfung der Buslinien am StadtBus-Knoten Kamen Markt sowie die Verknüpfung mit den RegionalExpress-Linien am Bahnhof Kamen ermöglicht eine zeitnahe Erreichbarkeit der einzelnen Stadtteile sowie der Ziele in der Region.”[5]

 

Für den gesamten Kreis Unna wird im Entwurf zum Nahverkehrsplan resümiert, dass sich das Nahverkehrsangebot in den letzten zehn Jahren positiv entwickelt hat. “ Die kontinuier­liche, wenngleich auch maßvolle, Entwicklung des Nahverkehrsangebotes durch die

 

·         Einführung neuer Stadtbuslinien

·         Verbesserung der regionalen Verbindungsqualität

·         Optimierung der Stadtverkehre bezüglich Linienführung und Angebot

·         Fahrgastfreundliche Gestaltung der Anschlusssituation an relevanten Knotenpunkten

 

hat zu einer Erhöhung der Fahrgastnachfrage geführt.”[6]

 

Das einerseits zufrieden stellende Angebot im Kreis Unna ist anderseits im Vergleich zu anderen Kreisen und Kommunen der Ruhgebietes “kein überproportional stark ausge­prägtes”[7] Nahverkehrsangebot.

 

[8]

 

 

 

 


4.  Das zukünftige Nahverkehrsangebot

 

4.1     Rahmenbedingungen für die Konzeption des zukünftigen ÖPNV-Angebotes

 

Das ÖPNV-Angebot im Kreis Unna hat sich in den letzten Jahren “äußerst positiv”[9] ent­wickelt. Dieser positiven Angebots- und Nachfrageentwicklung steht jedoch eine negative Entwicklung der kommunalen Haushalte gegenüber, die eine finanzielle Optimierung des ÖPNV erfordert. Daher wurden vorhandene Angebotsstandards bezüglich ihrer Notwendig­keit und des Finanzbedarfes überprüft.

Im Entwurf zum Nahverkehrsplan wird festgestellt, dass die finanziellen Aufwendungen, die im Kreis Unna für den ÖPNV zu erbringen sind, geringer sind als in vielen Städten und Kreisen des übrigen Ballungsraumes Rhein-Ruhr.

 

 

[10]

[11]

 

Aus der obigen Grafik und Tabelle ist zu entnehmen, dass der Kreis Unna im Vergleich zu den kreisfreien Städten und Kreisen der Metropolregion Rhein-Ruhr einen verhältnismäßig niedrigen, bezogen auf die Bevölkerungszahl sogar den niedrigsten, Finanzaufwand für den straßengebundenen ÖPNV aufweist. Trotzdem wird seitens des Gutachters und des Kreises Unna eine Reduzierung des Aufwandes als unabdingbar angesehen.

 

Um die gewünschte Reduzierung zu erreichen betreffe angebotsseitige Anpassungen auch einzelnen Linien oder Linienabschnitte, die zwar eine positive Nachfrageentwicklung auf­weisen, trotzdem aber fahrgastbezogen einen hohen Finanzbedarf aufweisen.

 

 

4.2     Das gemeinschaftlich finanzierte Nahverkehrsangebot – Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung

 

Bei der zukünftigen Entwicklung des ÖPNV-Angebotes im Kreis Unna unterscheidet der Nahverkehrsplan zwischen

 

·         dem zur Sicherstellung einer ausreichenden Mobilität notwendigen, ausreichenden Grundangebot, das gemeinschaftlich vom Kreis sowie den kreisangehörigen Kommunen finanziert wird,

·         ergänzenden Angeboten, die eigenverantwortlich von kreisangehörigen Kommunen finanziert werden.

 

Das im Nahverkehrsplan festgelegte ÖPNV-Angebot soll demnach

 

·         eine Grundversorgung darstellen,

·         linienbezogene Kosten und Einnahmen berücksichtigen,

·         eine ausreichende Mobilität gewährleisten.

 

Maßnahmen zur Optimierung des Finanzbedarfes unter dem o.a. Aspekten können in Teilräumen nicht mehr den gewohnten Angebotsstandard halten und stellen einen spür­baren Einschnitt in das ÖPNV-Angebot dar. Dies kann dazu führen, dass regelmäßige ÖPNV-Nutzer, die als wahlfreie Verkehrsteilnehmer den ÖPNV aufgrund seiner Attraktivität nutzen, diesem als Kunde verloren gehen.

 

Zur Sicherung einer angemessenen, ausreichenden Verkehrsbedienung wurden im Nah­verkehrsplan Bedienungsstandards definiert:

 

[12]

 

 

[13]

 

 

4.3     Maßnahmen in Kamen

 

1.       C 21 Lüner Höhe – Kamen
C 22 Kamen – Südkamen

 

Das Angebot dieser beiden Linien soll zu einer neuen Linie  C 21 Lüner Höhe – Kamen – Südkamen zusammengelegt werden. Das Angebot wird dann zwischen Lüner Höhe und Kamen von Montag bis Samstag “bedarfsgerecht”[14] von einem 30 Min.-Takt auf einen 60 Min.-Takt reduziert. Der Abschnitt Kamen – Südkamen wird weiterhin im 60 Min.-Takt bedient.

 


2.       C 23 Kamen Bf – Markt – Heeren
R 53 Heeren – Königsborn – Unna Bhf

 

Die bisher von Montag bis Freitag im 30-Min.-Takt verkehrende Linie C 23 soll statt bisher einmal stündlich regelmäßig im 30-Min.-Takt über Heeren hinaus als Linie R 53 bis Unna-Bahnhof durchgebunden werden, wodurch zwischen Heeren und Unna anstelle des bisherigen 20/40-Min.Taktes ein 30-Min.-Takt entsteht. Zwischen Unna-Königsborn und Unna Bahnhof soll diese Verbindung die wegfallende C 43 (bisher 20-Min.-Takt) ersetzen.  Ein Übergang zu S 4 ist dann nur noch 2 mal stündlich, davon nur 1 mal mit kurzer Übergangszeit, möglich.

 

3.       184 – Kamen Bf – Markt – Rottum – Overberge – Lerche – Selbachpark – Pelkum Waldorfschule

 

Das Fahrtenangebot dieser Linie wird außerhalb der Schulzeiten nur schwach nachgefragt. Daher sollen hier die Fahrten in den Schulferien zukünftig entfallen.

 

4.       C 91 Heeren-Denkmal – Altenbögge – Bönen Bf – Am Mersch - Nordbögge
R 92 Heeren-Denkmal – Altenbögge – Bönen Bf – Woortstraße

 

Die jeweils im 60 Min.Takt- verkehrenden Linien C 91 und R 92 ergänzen sich zwischen Bönen Bf und Heeren zu einem 20/40-Min. Takt. Die gute Angebotsstruktur zwischen Bönen und Heeren wird zwar zufrieden stellend genutzt, weist aber lt. Nah­verkehrsplan im Vergleich zu anderen 30-Min.-Takt-Linien geringere Nachfragewerte auf.

 

Unter den zu beachtenden finanziellen Rahmenbedingungen ist gem. dem Entwurf des Nahverkehrsplans mit der im 60-Min.-Takt verkehrenden den Linie C 91 eine ausreichende Bedienung  vorhandenen, so dass die Linie R 92 mit Ausnahme der schulbedingten Fahrten entfallen soll.

 

5.       S 80 Werne – Rünthe- Bergkamen – Kamen – Südkamen – Königsborn – Unna Bf.

 

Der Schnellbus S 80 verkehrt in der Haupt- und Normalverkehrszeit von Montag bis Freitag weiterhin im 60-Min.-Takt. An Samstagen soll der Bus nur noch zwischen Kamen Bf und Bergkamen Busbf verkehren, da abschnittsweise andere ausreichende Fahrtmöglichkeiten bestehen, wie zum Beispiel die R 81 zwischen Unna und Kamen sowie Bergkamen und Werne.

 

6.       R 81 Unna Bhf. – Unna Königsborn – Kamen – Weddinghofen – Rünthe – Werne

 

An Samstagen soll das Angebot zwischen Bergkamen-Nordberg und Werne auf einen 60-Min.Takt reduziert werden. Das Angebot zwischen Bergkamen-Nordberg und Unna Bhf bleibt unverändert.

 

Von Montag bis Freitag sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das zur Zeit bestehende Angebot zwischen Unna und Werne unverändert.

 


 

4.4     Maßnahmenpakete

 

Die im Nahverkehrsplan dargestellten Angebotsanpassungen lassen sich häufig nur in Kombination mit anderen Maßnahmen umsetzen, da Busse im Kreis Unna zum Teil linien­übergreifend eingesetzt werden. Sollten voneinander abhängige Maßnahmen nicht zeit­gleich umgesetzt werden, ist ein wirtschaftlich optimierter Fahrzeugeinsatz nicht möglich und Einsparpotentiale können nicht erreicht werden. Daher sind die Maßnahmen in Maß­nahmenpakete eingeteilt worden, die in ihrer Struktur unveränderbar sein sollen:

 

 

 

 

[15]

 

 

4.5     Ergänzende Nahverkehrsangebote

 

Die oben dargestellten neuen Angebotsstrukturen sichern eine ausreichende Verkehrs­bedienung. Die Städte und Gemeinden im Kreis Unna haben darüber hinaus nur noch die Möglichkeit ergänzende Nahverkehrsangebote eigenverantwortlich zu bestellen und auch zu finanzieren. Der Nahverkehrsplan zählt wünschenswerte aber über ein ausreichendes Angebot hinausgehende und daher von einer direkten Finanzierung durch die Kommunen abhängige Angebote auf, u.a.:

 

·         TaxiBus T 25 (Husen – Methler) und T 84 Kamen Bf. – Markt – Rottum – Derne
Die TaxiBus-Linien sollen weiterhin gemäß dem aktuellen Fahrplanangebot bedarfs­orientiert nach telefonischer Voranmeldung verkehren.

·         R 12 Kamen – Kupferberg – Bergkamen – Lünen
Eine Verdichtung dieser Linie zum 30-Min.-Takt wird zwar als wünschenswert gesehen, müsste aber von den betroffenen Kommunen eigenständig finanziert werden.

·         R 54 Unna – Massen – Kamen – Wasserkurl – Methler
Eine Verdichtung dieser Linie zum 30-Min.-Takt (Durchbindung der C 24 Kamen – Wasserkurl) wird zwar als wünschenswert gesehen, müsste aber von den betroffenen Kommunen eigenständig finanziert werden.

·         NachtAST (Kamen/Bönen) und NachtTaxiBus T 81 (Kamen – Unna)
Die Nachtverkehre sollen weiterhin, sofern die eigenständige Finanzierung durch die Kommunen gesichert ist, in der heutigen Form fortgeführt werden.

 

 

 

 

5.  Auswirkungen des angepassten Nahverkehrsangebotes

 

5.1     Veränderung der Fahrgastzahlen

 

Für die dem Nahverkehrsplan zu Grunde liegenden konzeptionellen Maßnahmen wurden Simulationsrechnungen durchgeführt, um die zukünftige Entwicklung der Fahrgastzahlen ermitteln zu können. Demnach werden alle Linien des straßengebundenen ÖPNV in Kamen einen Fahrgastrückgang verzeichnen, am stärksten auf einem Abschnitt der C 21 mit einem Rückgang von 100 Fahrgästen je Tag (Montag bis Freitag). Im Einzelnen ist die Verände­rung aus der Grafik zu entnehmen.

 

[16]

 

 

5.2  Auswirkungen des angepassten Nahverkehrsangebotes auf den Finanzbedarf des ÖPNV

 

Die Anpassung des Nahverkehrsangebotes auf eine ausreichende Verkehrsbedienung führt zu Einsparungen in den Aufwendungen für den straßengebundenen ÖPNV. In der Gesamt­summe könnten sich die Einsparungen zwischen 510.000 € und 520.000 € belaufen. Bei der Nennung der Einzelbeträge ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Abschätzung handelt, bei der Schwankungsbreiten von mindestens +/- 5.000 € einzukalkulieren sind.

 

 

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[1] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 1-5

[2] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 1-4

[3] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 1-4

[4] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 1-4

[5] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 4-21

[6] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 4-43

[7] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 4-43

[8] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 4-44

[9] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 3-8

[10] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 11-2

[11] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 11-3

[12] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 11-6 bis 11-7

[13] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 11-8

[14] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 11-21

[15] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 11-45 bis 11-49

[16] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 13-6

[17] Nahverkehrsplan Kreis Unna, Entwurf 2007, S. 14-1-