Betreff
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für Kamen 2007 bis 2010
Vorlage
081/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der verfüg­baren Mittel entsprechend der strategischen Vorgaben des vorliegenden Planes in den kommenden Jahren bedarfsgerecht umzusetzen.

 

2.                  Neben der aktuellen offenen Kinder- und Jugendarbeit soll sukzessiv eine Erweiterung der Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit in den Bereichen

 

-            Jugendsozialarbeit zur Förderung der schulischen und beruflichen Bildung,

 

-            Jugendverbandsarbeit, durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit freien Trägern und selbstorganisierten Kinder- und Jugendgruppen,

 

-      Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,

 

-            Migration und Integration

 

erfolgen.

 

Dazu sind detaillierte Konzeptionen einschließlich der finanziellen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen vorzulegen.

 

3.         Auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (3.AG-KJHG – KJFöG) sind die im Kinder- und Jugendförderplan dargestellten Positionen

 

-            politische und soziale Bildung,

-            schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit

-            interkulturelle und kulturelle Kinder- und Jugendarbeit,

-            der sportlich und freizeitorientierten Jugendarbeit,

-            Kinder- und Jugenderholung, Ferien- und Freizeitmaßnahmen, internationale Jugendarbeit,

-            geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit

 

weiterhin zu berücksichtigen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Beteiligten wissen, dass die Sorge der beruflichen Zukunft von besonderer Bedeutung ist. Der übergangslose Wechsel von der Schule in einen Beruf und die Sicherheit, diesen bis zum Ende des Arbeitslebens beizubehalten, ist nicht mehr die Regel.

Es wird mehr Flexibilität, mehr Bereitschaft zu Veränderungen und mehr Mobilität verlangt. Die Erwartungen, selbst initiativ ohne vorgegebene Muster zu werden, sind gestiegen.

Angebote im Bereich der Jugendsozialarbeit müssen dazu beitragen, individuelle und gesell­schaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen aufzufangen.

Dazu sind die schulspezifische Förderung von der Schule zum Beruf und präventive Angebote zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung notwendig.

 

 

Junge Menschen benötigen Kompetenzen in allen zukünftigen Lebensformen. Sie müssen gesellschaftsfähig, tolerant und in ihren demokratischen Grundwerten gestärkt werden.

Kompetenz im Sinne der Jugendhilfe bedeutet, sich mit den Gruppen und Initiativen, die das gesellschaftliche, religiöse und politische Leben gestalten, auseinander zu setzen, um sich zu positionieren. Auch ehrenamtliches Engagement gehört dazu.

 

 

Die jungen Menschen benötigen einen kompetenten Umgang mit neuen Medien. Die Gefahr dabei ist der kaum zu steuernde Umgang mit den Medienangeboten. Auch Eltern sind vielfach nicht mehr in der Lage, sich einen kompetenten Überblick zu verschaffen.

 

 

Die demografische Entwicklung macht deutlich, dass sich die Zusammensetzung der Gesell­schaft verändert. Das Verhältnis der Generationen muss sich positiv anpassen.

Gleichzeitig werden mittelfristig die Jugendlichen mit Migrationshintergrund die Mehrheit der jungen Bevölkerung bilden. Unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen müssen positiv bewertet werden. Interkulturelle Kompetenz wird die Voraussetzung eines lebenswerten Lebens sein.

 

 

Eine effiziente Kinder- und Jugendarbeit lässt sich realisieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Sie muss aktuell und bedarfsgerecht entwickelt werden. Mit dem Kamener Kinder- und Jugendförderplan sind die Voraussetzungen dafür geschaffen.

 

 

Mit dem dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2004 sind die örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.

 

Zur Erstellung dieses Kinder- und Jugendförderplanes sind alle relevanten Planungs- und Beteiligungsverfahren berücksichtigt worden.

Neben dem Stadtjugendring sind partizipatorische Verfahren mit nichtorganisierten Jugendlichen in Form einer Internetbefragung “Use your voice”, sowie der Einrichtung einer Planungsgruppe mit organisierten Jugendlichen aus den Schulen, verschiedenen Vereinen und den Nachwuchs­organisationen der im Rat vertretenen Parteien organisiert worden. Die Zielsetzungen sind im Plan formuliert worden.

 

Die Kinder- und Jugendförderung erhält mit dem Gesetz eine neue Qualität. Sie wird zu einer kommunalen Pflichtaufgabe.

 

Inhaltlich basieren die im Beschlussvorschlag dargestellten Grundlagen und Ziele auf den Ergebnissen einer qualifizierten Jugendhilfeplanung und stellen die wesentlichen Ziele der zu fördernden Angebote der freien Träger und die eigenen Angebote dar.

Gefördert wird die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung der jungen Menschen gemäß ihrer Interessen und Bedürfnisse.

Die Erziehung ist komplizierter geworden. Beziehungen gehen auseinander, Es bilden sich neue “Patchworkfamilien”, die Anzahl der Alleinerziehenden nimmt stetig zu. Überlieferte gesellschaft­liche Werte und Konventionen werden immer seltener.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre sind Beleg, dass sich auch in 5-Jahres-Planzeiträumen Entwicklungen ergeben, die eine zeitnahe, an gesamtstädtischen und sozialräumlichen Erkennt­nissen abgewogene Antwort brauchen.

Das ist in den Kommunen regelmäßig mit Engagement und Augenmaß umgesetzt worden.

 

Veränderte Lebensbedingungen von Familien, aktuelle Beteiligungsverfahren von Kindern und Jugendlichen, gesetzliche Veränderungen (z.B. KIBIZ), Frühwarnsystem bzw. veränderte Richt­linienförderung, fachpolitische Initiativen (z.B. OGS, Gründung des Fördervereines oder Mensa­vereines), sind Voraussetzung einer zielgenauen, bedarfsorientierten Planung, die nicht über einen Zeitraum von fünf Jahren mit allen Unwägbarkeiten und Unsicherheiten verbindlich geplant werden können.

In Ergänzung und Weiterentwicklung sind die inhaltlichen Rahmenbedingungen gesetzt, soweit sie heute mit diesem Plan vorherzusehen sind.

Es sind, wie im Beschlussvorschlag formuliert, weitere detaillierte Planungen unter der Voraus­setzung der oben genannten Entwicklungen erforderlich, die im Jugendhilfeausschuss frühzeitig vorgestellt werden.

 

Die von den Kommunen erarbeiteten und dem Landesjugendamt vorgelegten Pläne sind von sehr unterschiedlicher inhaltlicher Darlegung.

Für die Fortschreibung des Kamener Kinder- und Jugendförderplanes wird erwartet, dass aus den im Landesjugendamt ausgewerteten Plänen ein Rahmen vorgegeben wird, der für die weitere Fortschreibung kommunaler Pläne eine formatierte Darstellung hinterlegt.

 

Als Leitlinie des für Kamen erstmals vorgelegten Kinder- und Jugendförderplanes ist dem Anspruch gefolgt worden:

 

-            Mitnahme der Erkenntnisse aus den “Jugendhilfestrategien 2010”, die dem Jugendhilfe­ausschuss zur Beratung vorgelegen haben

-            Darlegung der bisherigen und aktuellen Handlungsfelder

-            perspektivische Beschreibung dieser Handlungsfelder und weitere Zielformulierung

-            Berücksichtigung der Ratszuständigkeit über die Bereitstellung von personellen und finanziellen Ressourcen nach fachausschusslicher Beratung im Jugendhilfeausschuss

-            Mögliche flexible Weiterentwicklung durch prozessentwickelte unterjährige Themen im Planungszeitraum