Betreff
Einrichtung eines Familienservice für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 07.05.2007
Vorlage
080/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, zur Einrichtung eines Familienservice die erforderlichen personellen Voraussetzungen zu organisieren oder sie ggf. mit dem Stellenplan für das Jahr 2008 vorzutragen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 30.05.2007 die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten es zur Einrichtung eines Familienservice für Eltern mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren gibt.

 

Nach Prüfung wird folgendes vorgeschlagen:

 

Um rechtzeitiger Entwicklungs- und Lebensbedingungen von Kindern, vor allen Dingen von Neugeborenen wahrnehmen zu können, sollen deren Eltern zukünftig kurz nach der Geburt besucht werden. Bei diesen Hausbesuchen soll den Eltern ein Beratungs- und  - soweit not­wendig - Unterstützungsangebot der Stadt Kamen gemacht werden. Mit in dieses Angebot einbezogen werden Bürger, die mit Kindern bis zu 3 Jahren nach Kamen zuziehen.

Diese Hausbesuche sind nicht als Kontrolle, sondern als positives Beratungsangebot zu verstehen. Gleichwohl können sich aus den Kontakten mit den Familien in Einzelfällen auch stützende, präventive Maßnahmen entwickeln.

 

Konkret bedeutet dies, dass nach der Anmeldung eines Neugeborenen bzw. dem Zuzug einer Familie mit Kindern bis zu 3 Jahren, die Eltern mit dem Angebot eines "Begrüßungsbesuches" angeschrieben werden. Sollten die Eltern den vorgeschlagenen Termin nicht annehmen, ohne sich vorher gemeldet zu haben, wird ein weiterer Termin angeboten. Wird auch dieser Termin nicht angenommen, wird davon ausgegangen, dass ein Kontakt nicht erwünscht ist. In diesen Fällen soll den Eltern das Infomaterial der Stadt mit einem weiteren Schreiben übersandt werden. Das bedeutet, dass das Angebot freiwillig bleibt und ohne Benennung von Gründen abgelehnt werden kann.

Bei den zustande kommenden Hausbesuchen steht das persönliche Gespräch mit den Eltern im Vordergrund. Gesprächsthemen dürfte die veränderte Familiensituation mit einem Neu­geborenen ebenso sein, wie allgemeine Informationen über soziale, finanzielle und strukturelle Angebote und Fragen. Bei dieser Gelegenheit wird eine erfahrene Fachkraft im einzelnen Bedarfsfall auch einschätzen können, inwieweit weitere Angebote des Fachbereiches oder anderer Professionen notwendig und sinnvoll sind.

 

Neben dem persönlichen Kontakt sollte auch ein Begrüßungspaket der Stadt Kamen überreicht werden. Dies sollte Informationen über Angebote der Stadt Kamen enthalten (Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeitangebote, Spielplätze, kulturelle Angebote, Ärzte, Apotheken usw.)

Darüber hinaus könnte ein Erziehungsleitfaden in Form von Elternbriefen wieder eingeführt werden. Inwieweit ein solches Angebot durch Sponsoren erweitert werden kann, ist zu über­prüfen.

 

 

Vom Umfang her muss man von ca. 350 Geburten und ca. 50 Zuzügen mit Kindern bis zu 3 Jahren pro Jahr ausgehen. Ferner ist davon auszugehen, dass ca. 25 % der Fälle einen Migrationshintergrund haben und entsprechend aufwendiger zu bearbeiten sind. Der Zeit­aufwand pro Fall (einschließlich Vor- und Nachbereitung) wird auf ca. 2 - 3 Stunden geschätzt. Daraus ergibt sich ein Personalaufwand von ca. 20 Stunden/Woche.

 

 

Für die Durchführung der Besuche wurden drei denkbare Modelle diskutiert:

 

1.      Der/die zuständige ASD-Mitarbeiter/in nimmt den Hausbesuch wahr.

Dies würde bedeuten, dass der ASD um eine halbe Stelle erweitert werden müsste. Das würde eine Umstrukturierung der gerade neu gefassten Sozialräume erforderlich machen.

 

2.      Eine Fachkraft mit Kenntnissen in Säuglingspflege, von ASD-Strukturen, die in der Lage ist, Repräsentationsaufgaben wahrzunehmen, übernimmt diese Aufgabe. Diese Person sollte an den ASD angegliedert sein und die Tätigkeit in alleiniger Verantwortung durchführen.

 

3.      Ein Freier Träger wird mit dieser Aufgabe beauftragt.

 

 

Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile favorisiert der Fachbereich Jugend, Schule u. Sport die Variante 2, da hier gegenüber der Variante 3 eine wesentlich engere Zusammenarbeit möglich erscheint.

 

Die Koordinierung, das Erfassen des Datenmaterials, der Austausch mit diversen Fachdiensten und das Initiieren von neuen Maßnahmen sollte ein eigener Dienst im Jugendamt sein, der nah an den ASD angebunden ist. Die Informationen aus den Hausbesuchen sollten dort zusammen­gefasst und koordiniert werden. Durch eine enge Vernetzung mit allen am Kind beteiligten Diensten können, soweit im Einzelfall erforderlich, neue Angebote von weiteren präventiven Maßnahmen entstehen.

 

Mit der Schaffung der personellen Ressourcen zum 01.01.2008 könnte nach einer erforderlichen Vorbereitungszeit zum 01.05.2008 mit diesem Angebot begonnen werden. Über die Erfahrungen aus dieser Maßnahme wird nach 6 Monaten im Ausschuss berichtet werden.