hier: Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
a) Ortsbesichtigung
b) Bericht der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Schul- und Sportausschuss nimmt zur
Kenntnis, dass im Rahmen der baulichen Unterhaltung Reparatur-, Sanierungs- und
Verschönerungsarbeiten in der Vergangenheit durchgeführt wurden.
2.
Der Schul- und Sportausschuss erkennt an, dass
aus Nutzungsansprüchen derzeit keine baulichen Maßnahmen erforderlich
sind.
3.
Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Kamen, auch für das Haushaltsjahr 2008 Mittel zur baulichen
Unterhaltung so umfänglich bereitzustellen, dass daraus die bisher nicht erledigten
Maßnahmen nach fachlicher Abwägung ausgeführt werden können.
4.
Der Schul- und Sportausschuss nimmt die mit der
Beschlussvorlage Nr. 62/2005 unter TOP 19 am 30.06.2005 durch den Rat der Stadt
Kamen beschlossene Ziffer 5
“Über den Standort der Käthe-Kollwitz-Schule ist im Rahmen der Festlegung der
schulpolitischen Leitlinie zur Entwicklung der Sonder-(förder-)Schule im
Benehmen mit der Gemeinde Bönen und der Schulaufsicht zu entscheiden.”
erneut zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 den Antrag der CDU-Fraktion ”Bauliche Maßnahmen an Schulen” zur weiteren Beratung an den Schul- und Sportausschuss verwiesen. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde der Beschluss des Rates ergänzt um eine Ortsbesichtigung der Käthe-Kollwitz-Schule unter Teilnahme der Mitglieder des Schul- und Sportausschusses sowie der Schulleitung. Bei dieser Ortsbesichtigung sollen zunächst mehr Informationen über den verbleibenden Umfang des Sanierungsbedarfs und die sich hieraus ergebende Dringlichkeit gesammelt werden.
Die Schulkonferenz der Käthe-Kollwitz-Schule beantragt die Sanierung der Schule. Dieses Anliegen wird - zumeist anlassbezogen, z.B. bei der Errichtung der Förderschule im Verbund, der Einrichtung des offenen Ganztags und der hiermit verbundenen Diskussion um den Raumbedarf - wiederholt. In der Schulkonferenz am 12.02.2007 wurde einstimmig beschlossen, dem Schul- und Sportausschuss bei seiner Ortsbesichtigung eine Mängelliste vorzulegen. Gleichzeitig wurde das Einvernehmen der Schulkonferenz mit der Stadt darüber geäußert, dass auf die Sanierung der Fassade sowie auf Maßnahmen zur Energieeinsparung zum jetzigen Zeitpunkt noch verzichtet werden kann. Dieses Einvernehmen wurde verbunden mit der Aussage, im Innenbereich alles Notwendige durchzuführen.
Die vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Rahmenbedingungen in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen auch über die Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule haben in der Elternschaft zu einer großen Verunsicherung geführt, da das Erfordernis für die Sanierung des Gebäudes auch in Verbindung mit einer möglicherweise unzureichenden Förderung der Schülerinnen und Schüler gebracht wird. In einem ausführlichen Informationsgespräch am 14.02.2007 zwischen Elternvertretern, Schulleitung, dem zuständigen Beigeordneten und dem Bürgermeister wurde deutlich gemacht, dass der Schulträger selbstverständlich alle Maßnahmen, die für einen qualifizierten Schulbetrieb erforderlich sind, in der Vergangenheit umgesetzt hat und auch in Zukunft umsetzen wird.
Die Umsetzung von Maßnahmen in der Vergangenheit wird deutlich an der Kostenzusammenstellung für bauliche Maßnahmen in der Zeit von 1997 bis 2006. Hiernach errechnet sich ein Betrag von rd. 280.000,00 €. Dieser Betrag wurde verausgabt für die Erneuerung der WC-Kabinenanlagen, Erneuerung von Holzfenstern und -türen sowie Außentüranlagen, Errichtung eines Computerraums, Umbau des JFZ Heeren zu Schulräumen, Einrichtung des offenen Ganztags etc. Diese baulichen Maßnahmen werden ergänzt um die bauliche Unterhaltung. Hier betrug der Aufwand im Jahr 2006 ca. 35.000,00 €; der Ansatz für das Jahr 2007 beläuft sich auf 47.050,00 €. Die Ansätze beinhalten wiederkehrende Verpflichtungen, so dass ein jährlicher Wert von 25.000,00 € nicht unterschritten wird. Die Addition der Ausgaben für die bauliche Unterhaltung ergibt für die letzten 10 Jahre einen Mindestbetrag von 250.000,00 €. Unter Hinzurechnung der vorgenannten baulichen Maßnahmen in Höhe von 280.000,00 € ergeben sich Gesamtkosten von mehr als 500.000,00 €.
Die von der Schulkonferenz am 12.02.2007 beschlossene Mängelliste beinhaltet insbesondere Maßnahmen der baulichen Unterhaltung. Zu den einzelnen Punkten wurde seitens des zuständigen Fachbereichsleiters bereits in der Konferenz Stellung genommen. Einzelne Maßnahmen waren auch bereits thematisiert in der Schulkonferenz am 19.09.2006. In beiden Konferenzen wurde vom Fachbereichsleiter für den Bereich Jugend, Schule und Sport verdeutlicht, dass die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr fortgesetzt wird.
Mängel lt. Beschluss der Schulkonferenz vom
12.02.2007 |
Bemerkungen der Verwaltung
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Anstrich der Flure und Treppenhäuser |
Wie in der Schulkonferenz zugesagt, erfolgte ein zeitnaher Beginn der Anstricharbeiten. Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2007 zur Verfügung. Die Farbauswahl erfolgte in Abstimmung mit der Schule. Bisher wurden gestrichen: Bauteil A: Treppenhaus mit dazugehörigen Fluren Bauteil B: Beide Treppenhäuser sowie die Flure im EG und OG Nach 2007 noch offen: Bauteil A: Treppenhaus re. mit dazugehörigen Fluren Bauteil B: Flurbereich vor den Fachräumen |
Anstrich der Klassenräume |
wie vor Bauteil A: 4 Klassenräume Bauteil B: 1 Klassenraum, Lehrerzimmer, Sekretariat, Schulleiterraum Die Anstricharbeiten werden noch in 2007 (s. Parkettsanierung) fortgesetzt. Nach 2007 noch offen: Bauteil A: 2 Klassenräume (EG) Der Anstrich der Räume im OG ist nicht erforderlich,
diese passen allerdings nicht mehr in das neue Farbkonzept. Bauteil B: Hausmeisterraum, 4 Fachklassen und 1 Vorbereitungsraum
(EG) |
Schadstoffmessungen in den Werkräumen |
Die Böden wurden
mit Kautschuk versiegelt. Die Nachmessung ergab keine Belastung.
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Parkettversiegelung und -sanierung in allen mit Parkett versehenen Räumen |
Im Haushalt 2007 stehen Mittel für 8 Räume zur Verfügung. Es wurden saniert: Bauteil A: 4 Klassenräume und der Flur im OG Bauteil B: 2 Klassenräume, Schulleiterraum u. Sekretariat In den Herbstferien wird die Maßnahme mit 3 weiteren Klassenräumen fortgesetzt. Nach 2007 noch offen: Bauteil A: 2 Klassenräume (EG) Bauteil B: 3 Klassenräume, Konrektor- und Computerraum (OG) |
Schimmel- und Feuchtigkeitsbeseitigung im Treppenhaus des Bauteils A |
Die Undichtigkeit im Bereich des Dachflächenfensters wurde beseitigt. Bei der Feuchtigkeit handelt es sich um Stockflecken. Anstricharbeiten sind erst nach völligem Austrocknen des Bereiches sinnvoll und sollen danach ausgeführt werden. |
Erneuerung bzw. Reparatur der Beleuchtung |
Die Beleuchtung wurde in 4 Klassenräumen des Bauteils A sowie im Lehrerzimmer erneuert. In den Fluren wurden Reparaturen durchgeführt. Außerdem wurde eine Elektroverteilung im Lehrerzimmer installiert. Nach 2007 noch offen: Bauteil A: 2 Klassenräume und Flur (EG) Bauteil B: EG: 3 Klassenräume, 4 Fachklassen, 1 Vorbereitungsraum und Flur OG: 4 Klassenräume, Konrektorraum, Computerraum |
Sanierung der Toilettenanlage im Hauptgebäude |
Die Waschbecken und Sanitärobjekte wurden erneuert. Damit ist die Maßnahme erledigt. |
Sanierung des Lehrerzimmers |
In der Schulkonferenz wurde der Sanierung zugestimmt. Die Priorität sollte vom Lehrerkollegium selbst festgelegt werden. Es erfolgten Anstrich-, Parkett- und Elektroarbeiten einschl. Erneuerung der Beleuchtung. Damit ist die Maßnahme erledigt. |
Ersetzen bzw. Neuanschaffung von Sonnenschutzvorhängen |
Haushaltsmittel stehen 2007 nicht zur Verfügung. Alle Räume wurden bisher wunschgemäß mit Sonnenschutzvorhängen ausgestattet. Anmerkung: In den Schulen erfolgen regelmäßig Brandschauen. Es besteht keine Verpflichtung aus den Schulbaurichtlinien u.a. zur Anbringung schwerentflammbarer Sonnenschutzvorhänge. Nach Aussage der Feuerwehr besteht auch keine wesentliche Erhöhung der im Klassenzimmer vorhandenen Brandlast. |
Bestätigung, dass die Rauchschutztüren im Bauteil B den Anforderungen entsprechen |
Die eingebauten Rauchschutztüren erfüllen ihren Zweck. Es besteht keine Verpflichtung zum Austausch. |
Ersetzen der Türanlage zum Nebengebäude (mind. jedoch Anstrich und Wartung) |
Die Türanlage wurde repariert. Damit ist die Maßnahme erledigt. |
Entfernen von Reinigungsmaterialien aus Raum Nr. 2 und Verlegen eines Teppichbodens |
Nach dem Nutzungskonzept handelt es sich um einen Lehrmittelraum. Zusätzlich werden hier die Reinigungswagen abgestellt. Es besteht kein Handlungsbedarf. |
Neben diesen Maßnahmen werden regelmäßig Reparaturen durchgeführt, die im Einzelnen nicht aufgeführt sind (z. B. Austausch einer Fensteranlage).
Wie die Haushaltszahlen der Vergangenheit belegen und die vorstehende Aufstellung zeigt, finden laufend Maßnahmen der baulichen Unterhaltung statt.
Im Rahmen der Beschlussfassung über das Schulgutachten 2005, der Einrichtung der Förderschule im Verbund, der Einrichtung des offenen bzw. gebundenen Ganztags, in Gesprächen mit der Schule, Eltern und im Rat der Stadt Kamen sowie seinen parlamentarischen Gremien wurde der Sanierungsbedarf des Schulgebäudes von der Verwaltung nicht bestritten. Die Verwaltung stellt erneut fest, dass aus Nutzungsansprüchen derzeit keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Die nach Abgleich der von der Schulkonferenz in der Sitzung am 12.02.2007 gewünschten und von der Verwaltung anerkannten offenen Positionen innerhalb des Schulgebäudes (Klassenräume, Verkehrsflächen und Funktionsräume) werden aus Mitteln der baulichen Unterhaltung bearbeitet.
Für das Haushaltsjahr 2008 sehen die Planungen vor:
· die Versiegelung von Parkettböden in 5 Klassenräumen, Konrektorzimmer und Computerraum
· Fortführung der Anstricharbeiten
· Erneuerung der Beleuchtung in 4 Klassenräumen, Konrektorzimmer und Computerraum
· Fensteranstrich Einfachturnhalle
Die Voraussetzung für einen qualifizierten Unterrichtsablauf war und ist gegeben. Diese Sicherstellung wird durch die Genehmigung der Förderschule im Verbund durch die Bezirksregierung bestätigt.
Der Rat der Stadt Kamen hat auf der Basis des Schulgutachtens 2005 für alle Schulen gleichermaßen beschlossen, dass aus Nutzungsansprüchen zunächst keine baulichen Maßnahmen erfolgen. In Abwägung der allgemeinen Finanzentwicklung und der möglichen Einsparungen sollen in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen lediglich punktuelle Maßnahmen aus energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten berücksichtigt werden. Für die Käthe-Kollwitz-Schule gilt zudem gemäß Ziffer 5 der Beschlusslage die Regelung, dass über den Standort der Käthe-Kollwitz-Schule im Rahmen der Festlegung der schulpolitischen Leitlinie zur Entwicklung der Förderschule im Benehmen mit der Gemeinde Bönen und der Schulaufsicht zu entscheiden ist. Da hinein wird auch mit Blick auf die demographische Entwicklung, die Struktur der Förderschulen im Kreis Unna und die am Schulstandort der Käthe-Kollwitz-Schule erwartete Schülerzahl ein Raumkonzept zu erörtern und abzustimmen sein, das ggf. zu Umbauten führen könnte. Es zeichnet sich für das Schuljahr 2007/08 ein weiterer Rückgang der Schülerzahlen ab. Die Schülerzahl wird voraussichtlich unter 200 sinken.
Die Verwaltung hält unter Berücksichtigung finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, der gebäudewirtschaftlichen, energiepolitischen und schulischen Entwicklung auch weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass über den Sanierungsaufwand erst nach Festlegung der schulischen Ausrichtung zu entscheiden ist.