Betreff
Wahl von Mitgliedern für den Aufsichtsrat des Hellmig-Krankenhauses Kamen gGmbH
Vorlage
071/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für den Rest der Wahlzeit als Mitglieder in den Aufsichtsrat des Hellmig-Krankenhauses gGmbH:

 

                                                            bisher:                                     neu:

ordentliches Mitglied:                          Robert Biedermann                Petra Hartig

 

stellv. Mitglied:                         Britta Dreher                           Nicola Zühlke

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen und Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Ziff. 2.3 des Gesellschaftsvertrages Hellmig-Krankenhaus gGmbH bestellt der Rat 9 Mitglieder für den Aufsichtsrat. Nach § 10 Abs. 5 der o.g. Satzung entsendet der Rat für die restliche Amtszeit einen Nachfolger, wenn ein gem. Ziff. 2.3 bestelltes Aufsichtsratsmitglied ausscheidet.

 

Herr Robert Biedermann hat sein Mandat niedergelegt. Daher ist gem. § 50 Abs. 2 GO NRW der Nachfolger nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu bestimmen.

Die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied angehörte, hat nach § 50 Abs. 3 GO NRW das Vorschlagsrecht. Die SPD-Fraktion hat entsprechende Vorschläge unterbreitet.